Art. 37 · Gestaltungsplanpflicht
BZO Nürensdorf · S. 13 · Original-PDF
In Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht darf nur mit Gestaltungsplan gebaut werden. In den bezeichneten Gebieten gelten folgende Grundsätze: Gestaltungsplanpflicht Erweiterung Zentrumsüberbauung: Areal „Zentrum Nüeri Mitte» - Das Erdgeschoss ist für publikumsorientierte Nutzungen bestimmt. Zentrumsbau mit Dorfplatz: - Zentrumsbau mit publikumsorientierten und öffentlichen Nutzungen - Zusammenhängende Umgebungsgestaltung (Dorfplatz, Strassenraum und Bachgestaltung) Entlang der Alten Winterthurerstrasse: Areal Süd - Erdgeschoss mit publikumsorientierten Nutzungen - Mehrfamilienhäuser; gemeinsame Tiefgarage - Sichere und gut gestaltete Zugänge zum Zentrum - Anbindung des Aussenraumes im Kreuzungsbereich an das Areal „Zentrum Nüeri Mitte“ - Beteiligung an der Bachufergestaltung Zentrum Nürensdorf Ost (Alte Lindauerstrasse): Areal «Ost» - Ziel ist die bauliche Erneuerung und Verdichtung - Angemessener Anteil von Nutzungen im öffentlichen Interesse. Breite «Seewadel»: - Sicherung einer sorgfältigen und qualitätsvollen Gestaltung von Bauten und Aussenräumen (Ortsbild) «Seewadel» in Breite - Unterschiedliche Gebäudetypen 32200_05A_221116_BZO_Lauftext.docx 13 Politische Gemeinde Nürensdorf – Bau- und Zonenordnung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.