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Art. 22 · Grundmasse Zone W1

BZO Nürensdorf · S. 8 · Original-PDF

1. In der Zone W1 gelten die folgenden Grundmasse: Grundmasse Zone W1 Überbauungsziffer max. 25 % Vollgeschosse max. 1 Anrechenbare Dachgeschosse max. 1 Attikageschoss max. 1 Anrechenbare Untergeschosse max. 1 Gebäudelänge max. 25,0 m Fassadenhöhe max. (vorbehalten Abs. 2) 5,8 m Fassadenhöhe bei Flachdach max. 6,0 m Gesamthöhe max. (vorbehalten Abs. 2) 10,3 m grosser Grundabstand min. 8,0 m kleiner Grundabstand min. (vorbehalten Abs. 3) 5,0 m 2. Bei Verzicht auf das anrechenbare Untergeschoss gilt: Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 Attikageschoss max. 1 Fassadenhöhe max. 4,3 m Fassadenhöhe bei Flachdach max. 4,5 m Gesamthöhe max. 10,3 m 3. Für Gebäude- und Gebäudeteile mit Fassadenhöhen von max. 4,0 m beträgt der kleine Grundabstand mindestens 4 m. Davon ausgenommen sind Klein- und Anbauten. 4. Die Freilegung des anrechenbaren Untergeschosses ist bis zu höchstens 1,50 m unter das massgebende Terrain zulässig. Die Abgrabung darf im Durchschnitt aller Fassaden maximal 0,70 m betragen. 32200_05A_221116_BZO_Lauftext.docx 8 Politische Gemeinde Nürensdorf – Bau- und Zonenordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.