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Art. 15 · Allgemeine Umgebungsgestaltung

BZO Nürensdorf · S. 7 · Original-PDF

Die Umgebung in den Kernzonen ist ortskernüblich und situationsgerecht zu gestalten. Anlagen und Ausstattungen haben sich hinsichtlich ihrer Massstäblichkeit, der eingesetzten Materialien und Farben gut in das Gesamtbild einzuordnen. Am natürlichen Terrain sind möglichst keine Veränderungen vorzunehmen. Es sind nur orts- und standortgerechte Baumarten und Pflanzen zulässig. Allgemeine Umgebungsgestaltung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.