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Art. 18 · Feuerpolizeilicher Gebäudeabstand
BZO Nürensdorf · S. 7 · Original-PDF
Die Abstandsverschärfung gemäss § 14 BBV II für Gebäude mit brennbaren Aussenwänden findet keine Anwendung. Feuerpolizeilicher Gebäudeabstand
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.