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Art. 20 · Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie von baulichen Bestandteilen der Umgebungsgestaltung
BZO Nürensdorf · S. 7 · Original-PDF
Bestehende, rechtskräftig bewilligte Bauten ausserhalb der Baubereiche A, B und C dürfen abgebrochen und in ihren bewilligten Ausmassen und ihrer Zweckbestimmung ersetzt werden.
32200_05A_221116_BZO_Lauftext.docx 7 Politische Gemeinde Nürensdorf – Bau- und Zonenordnung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.