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Art. 31 · Grundmasse

BZO Nürensdorf · S. 11 · Original-PDF

1. In der Industriezone gelten die folgenden Grundmasse: Grundmasse Baumassenziffer max. 3 m3/m2 Grünflächenziffer min. 10 % Gesamthöhe max. 11,0 m 2. Innerhalb der Industriezone gelten die kantonalrechtlichen Mindestabstände. Gegenüber Wohnzonen sind die Grenz- und Gebäudeabstände sowie die Mehrlängenzuschläge der betreffenden Zone einzuhalten. 32200_05A_221116_BZO_Lauftext.docx 11 Politische Gemeinde Nürensdorf – Bau- und Zonenordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.