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Art. 39 · Geschlossene Überbauung

BZO Nürensdorf · S. 14 · Original-PDF

Die geschlossene Überbauung ist bis zur höchstzulässigen Gebäudelänge gestattet. Geschlossene Überbauung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.