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Art. 21 · ZPP K20 «Zentrum Rüfenacht»

BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 51 · Original-PDF

1Die ZPP bezweckt die Festlegung der Baumöglichkeiten mit folgenden speziellen Zielen:

–Schaffung eines Dorfzentrums mit Eingangssituation und Dorfplatz

–Berücksichtigung der besonderen Lage im Ort

–Optimierung von Erschliessung und Parkierung

–Rücksichtnahme auf benachbarte ortsbildprägende Bebauungsstrukturen (u. a. Schlössli Parz. 1799)

2Art der Nutzung: Öffentlicher Dorfplatz, Wohnen ausgenommen Erdgeschoss, nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen. Die Nutzungen im Erdgeschoss haben einen klaren Bezug zum Dorfplatz und eine publikums- und kundenorientierte («belebende») Nutzung aufzuweisen.

3Mass der Nutzung: Im östlichen Bereich kann ein max. viergeschossiges und im westlichen Bereich ein max. achtgeschossiges Gebäude erstellt werden. Es gilt für den gesamten Perimeter eine oberirdische Geschossflächenziffer (GFZo) von maximal 1.4. Die Geschossflächenziffer (GFZ) ist das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen (GF) zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Für die GFZo werden Flächen unterirdischer Bauten gemäss Art. 5 BMBV, Untergeschosse sowie von Geschossen, welche vollständig unter dem massgebenden Terrain liegen, nicht erfasst.

4Gestaltung: Es sind nur Flachdächer mit Attika zulässig, wobei bei vier- resp. acht Geschossen das Attikageschoss ausgeschlossen ist. Das Attikageschoss muss bei mindestens zwei Fassaden gegenüber dem darunterliegenden Geschoss um 2.50 m zurückversetzt werden (gilt auch für Vordächer). Nicht zugelassen ist die Zurückversetzung der beiden Schmalseiten. Die Fassade der Attika darf, von oberkant Flachdach bis oberkant Dachkranz des Attikageschosses gemessen, nicht höher als 3 m sein. Unter Einbezug der bestehenden Verkehrsverbindungen (alte Bernstrasse, 49 50 Dorfstrasse) soll ein zusammenhängender, multifunktionaler Dorfplatz entstehen. Für die Benutzenden gilt das Prinzip der Koexistenz (ohne Einbusse der technischen Leistungsfähigkeit der Verkehrswege). Entsprechend diesem Prinzip sind der Platz und die Strassenräume zu gestalten. Auf dem Dorfplatz dürfen oberirdische, eingeschossige, sich ins Ortsbild und in die Platzgestaltung einordnende Bauten realisiert werden. Der Dorfplatz kann unterbaut werden. Eine Neugestaltung der Hinterhausstrasse unterstützt die Idee des Dorfplatzes und verstärkt die Integration der Parzelle 1799 (Schlössli) in das neue Zentrum. Zur Veranschaulichung der Überbauungsidee beschliesst der Gemeinderat gleichzeitig mit der Überbauungsordnung ein Erläuterndes Konzept (EK) «Zentrum Rüfenacht».

5Erschliessung: Die Erschliessung der Parzellen 2206, 1005, 980, 1338 und 1339 muss sichergestellt werden. Die Erschliessung südlich der alten Bernstrasse erfolgt grundsätzlich direkt ab der Worbstrasse. Die Anlieferung erfolgt im Einbahnsystem Worbstrasse - Dorfstrasse - Hinterhausstrasse (oder umgekehrt). Besucher- und Kurzzeitparkplätze können direkt ab der Dorfstrasse oder der Worbstrasse erschlossen werden. Auf der Worbstrasse wird in Richtung Worb eine Abbiegespur gebaut.

6Es gilt Lärmempfindlichkeitsstufe ES III gemäss Lärmschutzverordnung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.