Zone AG · Spiez
Bern · BFS 768 · Gemeindeprofil · alle 42 Zonen
Die Zone AG in Spiez (Bern) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 11.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 60 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan beglaubigt durch Nachführungsgeometer GEOGRID AG Spiez
- Farb- und Linienkonventionen für alle Pläne
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Hochbau, Planung, Energie
- +41 33 655 33 22
- bau@spiez.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Spiez, in denen «AG» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 0.65BZO Baureglement Spiez · S. 12
0.65 – 15% Arbeitszone Gewerbe AG 6.0 m 6.0 m 11.5 m – – – 60% 20% Arbeitszone Industrie AI 6.0 m2) 6.0 m2) 20.0 m – – – 70% 10% 1) Bei Gebäuden, die im Grundriss gestaffelt sind erhöht sich die zulässige Gebäudelänge um 10 m.
2) Gegenüber allen anderen Zonen 10 m. Gemeinde Spiez
Art. 1BZO Baureglement Spiez · S. 102
1 Beschlossen durch den Gemeinderat am 16. September 2019 Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV am 26. September 2019 Gemeindepräsidentin Sekretärin >/<^6SULSLJJ Jolanda Brunner Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: spiez, - 7. OKI. 2019 Gemeindeschreiberin: Amt für Gemeinden und Raumordnung Office des affaires communales et de l'organisation du territoire Verfügung Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Direction de la justice, des affaires communales et des affaires ecclesiastiques du canton de Berne Abteilur,:,:_, Cu.J -3piez Nydeggasse 11 /13 3011 Bern Telefon 031 633 73 20 Telefax 031 634 51 58 www.be.ch/agr Sachbearbeiter: G.-Nr: Mail: Volker Wenning-Künne 2019.JGK.6852 volker.wenning-kuenne@be.ch 23. Dezember 2019 GESAMTENTSCHEID gemäss Art. 88 Abs. 6 BauG/Art. 9 KoG A. Aus den Akten Gemeinde: Spiez Gesuchsteller: Läderach Weibel Immobilien AG, Herr Urs Heggli, Bleiehestrasse 10, 3600 Thun 1. Gegenstand: Überbauungsordnung «ZPP 5 Spiezmoos» bestehend aus: - Überbauungsplan, 1 :500 - Überbauungsvorschriften Weitere Unterlagen: - Bericht nach Art. 47 RPV - Schlussbericht zum Richtprojekt vom 26. April 2017 - Aussenlärmuntersuchung, Grolimund + Partner AG, vom 28. März 2018 - Zonenplan in digitaler Form (Art. 120a BauV) 2. Gegenstand: Änderung Baureglement im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV, bestehend aus: - Änderung Art. 315 ZPP 5 «Spiezmoos» 3. Gegenstand: Generelles Baugesuch für die Erstellung einer Wohnüberbauung mit 5 Mehrfamilienhäusern als Hauptbauten und einem Mehrfamilienhaus al …
Art. 1.3BZO Baureglement Spiez · S. 112
1.3 BLS Netz AG, Zustimmungserklärung gemäss Art. 18m Eisenbahngesetz (SR 742.101) vom 22. August 2018
Art. 1.3.1BZO Baureglement Spiez · S. 112
1.3.1 Während der Bauzeit sind die Sicherheitsvorschriften der BLS Netz AG zu beachten. Die notwendigen Sicherheitsmassnahmen (z.B. Standort der Maschinen, Kranstandorte, Erdung, allfällige Bahnwache, usw.) sind schriftlich mind. 6 Wochen vor Baubeginn zwischen der Gesuchstellerin, dem beauftragen Unternehmer und der Abteilung Ausbildung und Sicherheit der BLS Netz AG (bausicherheit@bls.ch) oder BLS Netz AG, Bausicherheit, Genfergasse 11, 3001 Bern zu vereinbaren.
Art. 1.3.2BZO Baureglement Spiez · S. 112
1.3.2 Die Baugrube ist gegen das Bahntrasse so abzusichern, dass keinerlei Erdverschiebungen möglich sind und der Unter- bzw. Oberbau des Bahntrasses sowie die Fundamente der Fahrleitungsmasten nicht beeinträchtigt werden können. Die Gesuchstellerin hat die Kontrolle der Gleislage während des Baus durch Nivellements in eigenen Kosten zu gewährleisten. Die notwendigen Sicherheitsmassnahmen sind frühzeitig, jedoch bis spätestens 6 Wochen vor Baubeginn zwischen der Gesuchstellerin, dem beauftragten Unternehmer und der Abteilung Anlagen der BLS Netz AG (Herr Martin lsler, Telefon Nr. 058 327 29 71) zu vereinbaren. 201 9.JGK.6852 / 10.2008 Amt für Gemeinden und Raumordnung
Art. 1.3.3BZO Baureglement Spiez · S. 113
1.3.3 Die Bauherrschaft hat der Abteilung Anlagen der BLS Netz AG rechtzeitig vor Baubeginn einen allfällig notwendigen Stabilitätsnachweis zur Prüfung und Genehmigung einzureichen. Die BLS Netz AG behält sich vor, Änderungen zu verlangen unter Ausschluss jeglicher Forderungen gegen sie.
Art. 2.3BZO Baureglement Spiez · S. 107
2.3 Die folgenden Amtsberichte (Bewilligungen) und Fachberichte (Stellungnahmen) liegen heute vor: a) EG Spiez, Amtsbericht vom 6. März 2019 b) BLS Netz AG, Stellungnahme vom 22. August 2018 2019.JGK6852 / 10.2008 Amt für Gemeinden und Raumordnung
Art. 3BZO Baureglement Spiez · S. 101
3 UeO zur ZPP Nr. 5 «Spiezmoos» Änderung Baureglement Dürrenbühlweg ist eine durchgehende, öffentliche Langsamverkehrsverbindung sicherzustellen.
–Die Parkierung ist gemeinsam zu lösen. Besucherparkplätze müssen frei zugänglich sein und sind angemessen zu gestalten.
7 – Bei Gebäuden mit Wohnnutzungen muss zwischen der Bahnlinie Thun – Spiez und den Fenstern lärmempfindlicher Räume eine Schallpegeldifferenz von ≥ 28 dBA eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Differenz ist in der Überbauungsordnung zu berücksichtigen und im Baugesuch nachzuweisen.
–In unmittelbarer Nähe wurden archäologische Mögliche planerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen werden im Bericht «Lärmbeurteilung» (G+P AG, A3509) vom 12. April 2013 aufgezeigt. Weitere Bestimmungen Funde gemacht. Deshalb ist der Archäologische Dienst frühzeitig in die Planung einzubeziehen.
–Zur Einhaltung des NISV-Anlagegrenzwertes und zur Sicherung der bestehenden 50kV-Kabelleitung kann entlang der westlichen Parzellengrenze ein Landstreifen in einer Breite von 6.50 m nicht mit WohnbautenGebäuden überbaut werden. Gemeinde Spiez UeO zur ZPP Nr. 5 «Spiezmoos» Änderung Baureglement
Art. 3.1BZO Baureglement Spiez · S. 106
3.1 - Einwohnergemeinde (EG) Spiez, Amtsbericht vom 6. September 2018 - BLS Netz AG, Stellungnahme vom 22. August 2018 - Kantonales Laboratorium (KL), Stellungnahme vom 23. August 2018 - Tiefbauamt (TBA), Oberingenieurkreis (OIK) 1, Stellungnahme vom 28. August 2018 - Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination (AöV), Fachbericht vom 22. August 2018 - Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE), Fachbericht vom 22. August 2018 Das AGR prüfte die Akten zudem selbst.
Art. 4BZO Baureglement Spiez · S. 121
4 — Mischzone Kern Gwattstutz MKG 3)
1) .... Attikageschosse vgl. Art. 21 BMBV 2) .... 3) — Erneuerung und massvolle Erweiterung der bestehenden Volumen der Gebäude um max. 10%. — kein Attikageschoss Gemeinde Spiez Änderung Baureglement im Bereich UeO J (Spiezstrasse/Gwattstutz) 4
3Besondere baurechtliche Ordnungen
31Zonen mit Planungspflicht (ZPP) 327 ZPP 17 «Spiezstrasse – Gwattstutz» (neu)
1Die ZPP 17 «Spiezstrasse – Gwattstutz» bezweckt die Realisierung zweier gut gestalteter Wohnbauten mit ergänzender Gewerbenutzung unter Berücksichtigung einer hohen Wohn- und Aussenraumqualität. Planungszweck Art der Nutzung 2 — Wohnen entsprechend den Bestimmungen über die Wohnzonen W (Art. 211 Abs. 2). — Im 1. Vollgeschoss sind Nutzungen entsprechend Vollgeschosse (VG) vgl. Art. 18 BMBV den Bestimmungen über die Mischzonen M (Art. 211 Abs. 3) zugelassen. Wohnnutzungen sind nicht zulässig. Zu den empfindlichen Einrichtungen mit schwer evakuierbaren Personen gehören beispielsweise: Alters- und Pflegeheim, Kindergarten, Kindertagesstätte o.ä. — Im Sinne der Störfallvorsorge sind empfindliche Nutzungen in der ZPP 17 «Spiezstrasse – Gwattstutz» nicht zulässig. Mass der Nutzung 3 — Geschossflächenziffer oberirdisch minimal 0.9, Geschossflächenziffer vgl. Art.
28BMBV; Vollgeschosse (VG) vgl. Art. 18 BMBV; Attikageschosse vgl. Art. 21 BMBV; massgebendes Terrain vgl. Art. 1 BMBV; Fassadenhöhe traufseitig Fh tr (Maximalwert; vgl. Art.
15BMBV); Höchster Punkt der Dachkonstruktion vgl. Art. 14 BMBV; maximal 1.8. Vom Maximalwert sind mind. 14% …
Art. 9BZO Baureglement Spiez · S. 111
9 Kopie (inkl. Unterlagen): - Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental (1 Ex.) - Rechtsamt der BVE (1 Ex.) Kopie (nur Verfügung): - Rechtsverwahrende Nr. 1 Kopie per E-Mail: - Kantonale Steuerverwaltung, Abt. amtl. Bewertung der Grundstücke AöV OIKI ADB AUE KL BLS Netz AG AGR/O+R: WAB, GHS AGR/Abt. Bauen: SAM AGR/KPL AGR/ZeD/Rf: NÜE (zur Rechnungsstellung) Projektverfasser: Viktor Burri Architekten, vonallmen@vba.ch 2019.JGK.6852 / 10.2008 Amt für Gemeinden und Raumordnung
Art. 11BZO Baureglement Spiez · S. 11
11 Baureglement (BR)
–In der Mischzone Kern sind Verkaufsnutzungen mit Vgl. Art. 20 Abs. 3 BauG. mehr als 500 m2 Verkaufsfläche zulässig. Sie gilt als Geschäftsgebiet im Sinne des Baugesetzes.
–In der Mischzone Kern ist im Erdgeschoss in einer Bautiefe entlang der Strassen vom Lötschbergplatz bis zum Kronenplatz und vom Kronenplatz bis zur Einmündung Kirchgasse ausschliesslich eine Nutzung durch Läden, Gastgewerbe oder andere publikumsattraktive Dienstleistungen zulässig.
–In allen Mischzonen sind Nutzungen, die dem Sexgewerbe (Massagesalons, Bordelle, Videokabinen und ähnliches) zuzurechnen sind, untersagt.
–In allen Mischzonen sind Mast- und Zuchtbetriebe, Werkhöfe und Lagerplätze, Verteilzentren sowie weitere gewerbliche Nutzungen, welche ein überdurchschnittlich hohes Mass an Immissionen und quartierfremdem Verkehr verursachen, nicht gestattet.
4 – Produktions- und Dienstleistungsbetriebe mit den dazugehörigen Büroräumen
–Wohnungen für das an den Standort angewiesene Arbeitszone AG «Gewerbe» In den Arbeitszonen sind grundsätzlich alle Arbeitstätigkeiten zulässig, ausser sie sind ausdrücklich ausgeschlossen. Unter wenig Arbeitsplätze bietende Betriebe fallen z.B. unbediente Tankstellen oder ähnliche Anlagen, religiöse Bauten und ähnliches. Ein Betrieb, der weniger als einen Arbeitsplatz pro 500 m2 beanspruchter Landfläche aufweist, gilt in jedem Fall als wenig Arbeitsplätze bietend. Personal
–ES IV
–Lagerbetriebe, Einkaufszentren sowie wenig Arbeitsplätze bietende Betriebe sind nicht zugelassen.
5 – Baute …
Art. 22BZO Baureglement Spiez · S. 22
22 Baureglement (BR)
3Appartements- und Eigentumswohnungen im Umfang von maximal einem Drittel der realisierten BGF sind zulässig. Die Nutzung der Appartements- und Eigentumswohnungen durch den Hotelbetrieb ist vertraglich sicherzustellen und in der Baubewilligung mit einem im Grundbuch anzumerkenden Zweckentfremdungsverbot zu sichern .
4Es gilt die ES III nach LSV.
5In den Hotelzonen gilt eine Grünflächenziffer von 25%. Im Übrigen gelten die folgenden baupolizeilichen Masse:
a)Diejenigen der MK2 in den Hotelzonen Hondrich und Faulensee
b)Diejenigen der MK3 in den Hotelzonen in Spiez.
6In der Hotelzone entlang der Interlakenstrasse in Faulensee muss zwischen der Nationalstrasse und den Fenstern lärmempfindlicher Räume eine Schallpegeldifferenz von ≥ 27 dBA sowie zwischen der Interlakenstrasse und den Fenstern lärmempfindlicher Räume eine Schallpegeldifferenz von ≥ 12 dBA eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Differenzen ist im Baugesuch nachzuweisen. Mögliche planerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen werden im Bericht «Lärmbeurteilung» (G+P AG, A3509) vom 12. April 2013 aufgezeigt.
Art. 28BZO Baureglement Spiez · S. 28
28 Baureglement (BR)
5 – Volumen und Anordnung der Bauten sind unter Berücksichtigung der angrenzenden Bebauung festzulegen.
–Die Dachformen und -materialien sind aufeinander Gestaltungsgrundsätze abzustimmen.
6 – Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt über den Gesigenweg.
–Zwischen dem Gesigenweg und dem DürrenbühlErschliessungsgrundsätze weg ist eine durchgehende, öffentliche Langsamverkehrsverbindung sicherzustellen.
–Die Parkierung ist gemeinsam zu lösen. Besucherparkplätze müssen frei zugänglich sein und sind angemessen zu gestalten.
7 – Bei Gebäuden mit Wohnnutzungen muss zwischen der Bahnlinie Thun – Spiez und den Fenstern lärmempfindlicher Räume eine Schallpegeldifferenz von ≥ 28 dBA eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Differenz ist in der Überbauungsordnung zu berücksichtigen und im Baugesuch nachzuweisen.
–In unmittelbarer Nähe wurden archäologische FunMögliche planerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen werden im Bericht «Lärmbeurteilung» (G+P AG, A3509) vom 12. April 2013 aufgezeigt. Weitere Bestimmungen de gemacht. Deshalb ist der Archäologische Dienst frühzeitig in die Planung einzubeziehen.
–Zur Einhaltung des NISV-Anlagegrenzwertes und zur Sicherung der bestehenden 50kV-Kabelleitung kann entlang der westlichen Parzellengrenze ein Landstreifen in einer Breite von 6.50 m nicht mit Wohnbauten überbaut werden.
Art. 29BZO Baureglement Spiez · S. 29
29 Baureglement (BR) 2 – Entlang der Simmentalstrasse gemischte Nutzung entsprechend den Bestimmungen über die Mischzonen M (Art. 211 Abs. 3).
–Im Übrigen Gebiet Wohnen entsprechend den Art der Nutzung Bestimmungen über die Wohnzonen W (Art. 211 Abs. 2).
3 – AZ maximal 0.7 / minimal 0.5; maximale Gebäudehöhe entlang der Simmentalstrasse 10.5 m, im übrigen Gebiet 9.5 m.
–Bei Planungen auf der Grundlage eines WettbeMass der Nutzung Unter einem Wettbewerbsverfahren wird ein Wettbewerb oder Studienauftrag nach der SIA-Norm 142 oder 143 verstanden. werbsverfahrens kann der Gemeinderat die maximale AZ um 0.10 erhöhen.
4Entlang der Simmentalstrasse ES III, im übrigen Gebiet ES II.
5 – Der Siedlungsrand gegenüber dem Landschaftsraum Uech ist innerhalb der ZPP angemessen zu gestalten.
–Volumen und die Anordnung der Bauten sind unter Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze Berücksichtigung der angrenzenden Bebauung festzulegen.
–Die Dachformen und -materialien sind aufeinander abzustimmen.
–Im Übergangsbereich zur Simmentalstrasse ist den Interessen des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs Rechnung zu tragen.
6 – Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt über die Neumattstrasse.
–Die Parkierung ist gemeinsam zu lösen. BesucherErschliessungsgrundsätze parkplätze müssen frei zugänglich sein und sind angemessen zu gestalten.
–Der bestehende Fussweg Uechliweg ist in seiner Lage geschützt. Bei der Planung und Ausführung der Wegverbindung ist die Fachstelle Via Storia einzubeziehen.
7 – Bei G …
Art. 32BZO Baureglement Spiez · S. 32
32 Baureglement (BR) 6 – Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt mit einer Stichstrasse von der Oberlandstrasse aus, wobei die Einmündung im Westen des Planungsgebiets anzuordnen ist.
–Die Parkierung ist gemeinsam zu lösen. BesucherErschliessungsgrundsätze parkplätze müssen frei zugänglich sein und sind angemessen zu gestalten.
–Über den IVS-Weg Nr. 11.8.1 ist zwischen der Kapellenstrasse und dem Wohnheim Bethanien eine öffentliche Fusswegverbindung sicherzustellen, welche zugleich als Siedlungsabschluss dient. Bei der Planung und Ausführung der Wegverbindung ist die Fachstelle Via Storia einzubeziehen.
–Gemeinsam mit der Überbauung des südlichen Teils des Planungsgebiets ist der bestehende Fuss- und Veloweg (Parzelle Nr. 6585) im Bereich der Parzelle Nr. 6938 in angemessener Form an die Kapellenstrasse anzuschliessen.
7 – Bei Gebäuden mit Wohnnutzungen muss zwischen der Oberlandstrasse und den Fenstern lärmempfindlicher Räume eine Schallpegeldifferenz von ≥ 19 dBA eingehalten werden.
–Zusätzlich muss bei Gebäuden mit Wohnnutzungen Mögliche planerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen werden im Bericht «Lärmbeurteilung» (G+P AG, A3509) vom 12. April 2013 aufgezeigt. Weitere Bestimmungen zwischen der Bahnlinie Spiez – Brig und den Fenstern lärmempfindlicher Räume eine Schallpegeldifferenz von ≥ 29 dBA eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Differenzen ist in der Überbauungsordnung zu berücksichtigen und im Baugesuch nachzuweisen.
Art. 33BZO Baureglement Spiez · S. 33
33 Baureglement (BR)
4ES II
5 – Volumen und Anordnung der Bauten sowie die Bepflanzung sind unter Berücksichtigung der angrenzenden Gebiete und der empfindlichen Lage am Siedlungsrand festzulegen.
–Die Dachformen und -materialien sind aufeinander Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze abzustimmen.
–Bei der Aussenraumgestaltung ist darauf zu achten, dass die privaten Gärten nicht mit Stützmauern und Böschungen vom angrenzenden Landschaftsraum abgetrennt werden.
6 – Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt über den Ahorniweg.
7 – Zur Einhaltung der NISV-Grenzwerte ist der bestehenden 50kV-Kabelleitung gebührend Rechnung zu tragen. Erschliessungsgrundsätze Dazu sind in Absprache mit der BKW Energie AG in der Überbauungsordnung die geeigneten Massnahmen festzulegen. Die Kostentragung einer allfälligen Leitungsverlegung wird in einer Vereinbarung zwischen den Grundeigentümern und der BKW Energie AG geregelt. Dabei gilt, dass die Kosten für das neue Kabel inkl. Montage von der BKW und die Kosten für die Demontage der bestehenden Leitung, den Tiefbau für die neue Leitung und für die Einräumung der Dienstbarkeitsrechte von den Grundeigentümern getragen werden. Weitere Bestimmungen
Art. 38BZO Baureglement Spiez · S. 38
38 Baureglement (BR) 3 – AZ 0.6; maximale Gebäudehöhe 7.0 m.
–Bei Planungen auf der Grundlage eines WettbeMass der Nutzung Unter einem Wettbewerbsverfahren wird ein Wettbewerb oder Studienauftrag nach der SIA-Norm 142 oder 143 verstanden. werbsverfahrens kann der Gemeinderat die maximale AZ um 0.10 erhöhen.
4ES II
5 – Volumen und Anordnung der Bauten sowie die Bepflanzung sind unter Berücksichtigung der angrenzenden Gebiete und der empfindlichen Lage im Landschaftsraum festzulegen.
–Der Siedlungsrand ist sorgfältig zu gestalten und Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze innerhalb der ZPP angemessen zu bepflanzen.
–Die Dachformen und -materialien sind aufeinander abzustimmen.
–Bei der Aussenraumgestaltung ist darauf zu achten, dass die privaten Gärten nicht mit Stützmauern und Böschungen über 1.20 m Höhe vom angrenzenden Landschaftsraum abgetrennt werden.
6 – Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt gemäss Machbarkeitsstudie vom 9. August 2012 über die Höhenstrasse und eine Zufahrt im Bereich der Parzelle Nr. 3489.
–Die Erschliessung ist so anzulegen, dass der in der Erschliessungsgrundsätze Landwirtschaftszone liegende Teil der Parzelle Nr. 1107 im Fall einer Einzonung über den gleichen Anschluss ab Höhenstrasse erschlossen werden kann.
7Bei Gebäuden mit Wohnnutzungen muss im 1. OG und im Attikageschoss zwischen der Bahnlinie Thun – Spiez und den Fenstern lärmempfindlicher Räume eine Schallpegeldifferenz von ≥ 33 dBA eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Differenzen ist in der Überbau …
Art. 88BZO Baureglement Spiez · S. 88
88 Baureglement (BR) Beilage B1: Abkürzungsverzeichnis AG Arbeitszone Gewerbe AHOP Arbeitshilfe für die Ortsplanung AI Arbeitszone Industrie AGR Amt für Gemeinden und Raumordnung AZ Ausnützungsziffer BauG Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BSG 721.0) BauV Bauverordnung vom 6. März 1985 (BSG 721.1) BewD Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (BSG 725.1) BGF Bruttogeschossfläche BMBV Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BSG 721.3) BSG Bernische Systematische Gesetzessammlung Bst. Buchstabe BUD Dekret vom 12. Februar 1985 über die Umlegung von Baugebiet, die Grenzregulierung und die Ablösung von Dienstbarkeiten (Baulandumlegungsdekret; BSG 728.1) EG ZGB Gesetz vom 28. Mai 1911 betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (BSG 211.1) EnG Energiegesetz vom 14. Mai 1981 (BSG 741.1) ES Empfindlichkeitsstufe nach LSV FL Fassadenlänge GA Grenzabstand GBD Dekret vom 12. Februar 1985 über die Beiträge der Grundeigentümer an Erschliessungsanlagen und an weitere öffentliche Werke und Massnahmen (Grundeigentümerbeitragsdekret; BSG 732.123.44) GFZ Grünflächenziffer gGA Grosser Grenzabstand GH Gebäudehöhe GL Gebäudelänge GZ Geschosszahl IVS Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz KEnV Kantonale Energieverordnung vom 13. Januar 2003 (741.111) kGA Kleiner Grenzabstand KoG Koordinationsgesetz vom 9. Juni 1994 (BSG KWaG Kantonales Waldgesetz vom 5. Mai 1997 (BSG 921.11) KWaV Kantonale Waldverordnung vom 29. Oktober 1997 (BSG 921.111) Gemeinde Spiez
Art. 235BZO Baureglement Spiez · S. 23
235 Gewerbezone Fernwärmezentrale (GFZ)
1Die Gewerbezone Fernwärmezentrale bezweckt die Erstellung und den Betrieb einer Fernwärmezentrale. Weitere Arbeitsnutzungen entsprechend den Bestimmungen über die Arbeitszone Gewerbe AG (Art. 211 Abs. 4) sind zulässig, wenn sie dem Zweck der Zone nicht widersprechen. Es gilt die ES IV nach LSV.
2Es gelten die baupolizeilichen Masse der Arbeitszone Gewerbe AG.
1 weitere Artikel erwähnen die Zone; vollständig im Originalerlass.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 6 m | Art. 0.65, S. 12 | 0.85 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 6 m | Art. 0.65, S. 12 | 0.85 |
| Gebäudehöhe | ≤ 11.5 m | Art. 0.65, S. 12 | 0.85 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 60 % | Art. 0.65, S. 12 | 0.80 |
| Grünflächenziffer | ≥ 20 % | Art. 0.65, S. 12 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Spiez (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone AG
Was gilt in der Zone AG in Spiez?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone AG sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone AG einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Spiez?
Wo reiche ich das Baugesuch in Spiez ein?
Weitere Zonen in Spiez
AIHZMK3MKEMKFOrtsbilderhaltungsgebietW2W2SZBVZPP 1ZPP 11ZPP 12ZPP 13ZPP 15ZPP 16ZPP 17ZPP 2ZPP 3ZPP 5ZPP 6ZPP 8ZPP 9ZSF Nr. 3ZSF Nr. 7ZöN 11ZöN 15ZöN 16ZöN 17ZöN 18ZöN 19ZöN 2ZöN 21ZöN 22ZöN 26ZöN 3ZöN 30ZöN 33ZöN 34ZöN 37ZöN 4ZöN 9