Art. 1.3.2 · Die Baugrube ist gegen das Bahntrasse so abzusichern, dass keinerlei …
BZO Baureglement Spiez · S. 112 · Original-PDF
1.3.2 Die Baugrube ist gegen das Bahntrasse so abzusichern, dass keinerlei Erdverschiebungen möglich sind und der Unter- bzw. Oberbau des Bahntrasses sowie die Fundamente der Fahrleitungsmasten nicht beeinträchtigt werden können. Die Gesuchstellerin hat die Kontrolle der Gleislage während des Baus durch Nivellements in eigenen Kosten zu gewährleisten. Die notwendigen Sicherheitsmassnahmen sind frühzeitig, jedoch bis spätestens 6 Wochen vor Baubeginn zwischen der Gesuchstellerin, dem beauftragten Unternehmer und der Abteilung Anlagen der BLS Netz AG (Herr Martin lsler, Telefon Nr. 058 327 29 71) zu vereinbaren. 201 9.JGK.6852 / 10.2008 Amt für Gemeinden und Raumordnung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.