Zone ZPP 3 · Spiez

Bern · BFS 768 · Gemeindeprofil · alle 42 Zonen

Hinweis: In Spiez gelten zwei Rechtsregime nebeneinander: die Grundordnung misst nach altem Recht (Ausnützungsziffer, Gebäudehöhe), einzelne nach 2011 revidierte Zonen mit Planungspflicht dagegen nach BMBV (Geschossflächenziffer, Gesamthöhe). Welches gilt, hängt an der konkreten Zone. AZ und GFZ sind nicht umrechenbar.

Die Zone ZPP 3 in Spiez (Bern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 7 m, Ausnützungsziffer ≥ 0.5. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan beglaubigt durch Nachführungsgeometer GEOGRID AG Spiez
  • Farb- und Linienkonventionen für alle Pläne
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Spiez, in denen «ZPP 3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 313BZO Baureglement Spiez · S. 26

313 ZPP 3 «Breiten»

1Die ZPP 3 «Breiten» bezweckt die Realisierung einer verdichteten, etappenweise zu realisierenden Wohnüberbauung mit einer hohen Wohn- und Siedlungsqualität sowie einem differenzierten Wohnungsangebot (Grosswohnungen, Duplexwohnungen, Reiheneinfamilienhäusern, Eigentums- und Genossenschaftswohnungen, Mietwohnungen).

2Wohnen entsprechend den Bestimmungen über die Wohnzonen W (Art. 211 Abs. 2).

3Minimale AZ 0.5, maximale AZ 0.6; maximale Gebäudehöhe 7.0 m.

4ES II

5Siedlungseinrichtungen und Infrastrukturanlagen (z.B. Parkierung, Erschliessung, Warmwasserversorgung, Heizung, Gemeinschaftsräume) sind gemeinsam vorzusehen. Planungszweck Basierend auf der ZPP «Breiten» wurde eine Überbauungsordnung erarbeitet. Diese bleibt weiterhin rechtsgültig (vgl. Art. 331). Art der Nutzung Mass der Nutzung Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≥ 0.5Art. 313, S. 260.95
Ausnützungsziffer≤ 0.6Art. 313, S. 260.95
Gebäudehöhe≤ 7 mArt. 313, S. 260.95

Extrahiert aus der BZO Spiez (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ZPP 3

Was gilt in der Zone ZPP 3 in Spiez?
Gebäudehöhe ≤ 7 m, Ausnützungsziffer ≥ 0.5. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Spiez erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone ZPP 3 sein?
Laut BZO Spiez: Gebäudehöhe ≤ 7 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Spiez?
10 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Spiez ein?
Baugesuche in Spiez laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Abteilung Hochbau, Planung, Energie, Sonnenfelsstrasse 4, Postfach 119, 3700 Spiez. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone ZPP 3 in der BZO Spiez?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Spiez erwähnen die Zone ZPP 3 namentlich, darunter Art. 313. BZO Spiez lesen →

Weitere Zonen in Spiez