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Art. 1.3.3 · Die Bauherrschaft hat der Abteilung Anlagen der BLS Netz AG rechtzeitig vor …

BZO Baureglement Spiez · S. 113 · Original-PDF

1.3.3 Die Bauherrschaft hat der Abteilung Anlagen der BLS Netz AG rechtzeitig vor Baubeginn einen allfällig notwendigen Stabilitätsnachweis zur Prüfung und Genehmigung einzureichen. Die BLS Netz AG behält sich vor, Änderungen zu verlangen unter Ausschluss jeglicher Forderungen gegen sie.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.