Art. 28 · Baureglement (BR)
BZO Baureglement Spiez · S. 28 · Original-PDF
28 Baureglement (BR)
5 – Volumen und Anordnung der Bauten sind unter Berücksichtigung der angrenzenden Bebauung festzulegen.
–Die Dachformen und -materialien sind aufeinander Gestaltungsgrundsätze abzustimmen.
6 – Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt über den Gesigenweg.
–Zwischen dem Gesigenweg und dem DürrenbühlErschliessungsgrundsätze weg ist eine durchgehende, öffentliche Langsamverkehrsverbindung sicherzustellen.
–Die Parkierung ist gemeinsam zu lösen. Besucherparkplätze müssen frei zugänglich sein und sind angemessen zu gestalten.
7 – Bei Gebäuden mit Wohnnutzungen muss zwischen der Bahnlinie Thun – Spiez und den Fenstern lärmempfindlicher Räume eine Schallpegeldifferenz von ≥ 28 dBA eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Differenz ist in der Überbauungsordnung zu berücksichtigen und im Baugesuch nachzuweisen.
–In unmittelbarer Nähe wurden archäologische FunMögliche planerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen werden im Bericht «Lärmbeurteilung» (G+P AG, A3509) vom 12. April 2013 aufgezeigt. Weitere Bestimmungen de gemacht. Deshalb ist der Archäologische Dienst frühzeitig in die Planung einzubeziehen.
–Zur Einhaltung des NISV-Anlagegrenzwertes und zur Sicherung der bestehenden 50kV-Kabelleitung kann entlang der westlichen Parzellengrenze ein Landstreifen in einer Breite von 6.50 m nicht mit Wohnbauten überbaut werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.