Zone ZPP 5 · Spiez

Bern · BFS 768 · Gemeindeprofil · alle 42 Zonen

Hinweis: In Spiez gelten zwei Rechtsregime nebeneinander: die Grundordnung misst nach altem Recht (Ausnützungsziffer, Gebäudehöhe), einzelne nach 2011 revidierte Zonen mit Planungspflicht dagegen nach BMBV (Geschossflächenziffer, Gesamthöhe). Welches gilt, hängt an der konkreten Zone. AZ und GFZ sind nicht umrechenbar.

Die Zone ZPP 5 in Spiez (Bern) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan beglaubigt durch Nachführungsgeometer GEOGRID AG Spiez
  • Farb- und Linienkonventionen für alle Pläne
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Spiez, in denen «ZPP 5» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Baureglement Spiez · S. 102

1 Beschlossen durch den Gemeinderat am 16. September 2019 Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV am 26. September 2019 Gemeindepräsidentin Sekretärin >/<^6SULSLJJ Jolanda Brunner Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: spiez, - 7. OKI. 2019 Gemeindeschreiberin: Amt für Gemeinden und Raumordnung Office des affaires communales et de l'organisation du territoire Verfügung Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Direction de la justice, des affaires communales et des affaires ecclesiastiques du canton de Berne Abteilur,:,:_, Cu.J -3piez Nydeggasse 11 /13 3011 Bern Telefon 031 633 73 20 Telefax 031 634 51 58 www.be.ch/agr Sachbearbeiter: G.-Nr: Mail: Volker Wenning-Künne 2019.JGK.6852 volker.wenning-kuenne@be.ch 23. Dezember 2019 GESAMTENTSCHEID gemäss Art. 88 Abs. 6 BauG/Art. 9 KoG A. Aus den Akten Gemeinde: Spiez Gesuchsteller: Läderach Weibel Immobilien AG, Herr Urs Heggli, Bleiehestrasse 10, 3600 Thun 1. Gegenstand: Überbauungsordnung «ZPP 5 Spiezmoos» bestehend aus: - Überbauungsplan, 1 :500 - Überbauungsvorschriften Weitere Unterlagen: - Bericht nach Art. 47 RPV - Schlussbericht zum Richtprojekt vom 26. April 2017 - Aussenlärmuntersuchung, Grolimund + Partner AG, vom 28. März 2018 - Zonenplan in digitaler Form (Art. 120a BauV) 2. Gegenstand: Änderung Baureglement im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV, bestehend aus: - Änderung Art. 315 ZPP 5 «Spiezmoos» 3. Gegenstand: Generelles Baugesuch für die Erstellung einer Wohnüberbauung mit 5 Mehrfamilienhäusern als Hauptbauten und einem Mehrfamilienhaus al …

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Art. 2BZO Baureglement Spiez · S. 98

2 Je zwei Exemplare dieser Verfügung und der genehmigten Änderung des Baureglements für eine formelle Harmonisierung mit dem Mehrwertabgaberecht sind für das Amtsarchiv bestimmt. Kopie:

–Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental (1 Ex.)

–Rechtsamt der BVE (1 Ex.) Kopie per E-Mail:

–kant. Steuerverwaltung, Abt. amtl. Bewertung

–KPL (intern) 2019. JGK.6143/10.2007 GENEHMIGUNG

Einwohnergemeinde Spiez

Baureglementsänderung «ZPP 5 Spiezmoos» Im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV Änderung Baureglement (BR)

Änderung Art. 315 ZPP 5 «Spiezmoos»

Die materiellen Änderungen sind rot dargestellt, resp. durchgestrichen. Die Anpassungen aufgrund der BMBV und der geänderten kantonalen Baugesetzgebung sind blau dargestellt, resp. durchgestrichen.

September 2019 Spiez/ZPP Spiezmoos/4_Resultate/ZPP-Änd/ 5487_BRÄ_190923_GE.docx Gemeinde Spiez

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Art. 7BZO Baureglement Spiez · S. 109

7 Voraussetzungen sind vorliegend nicht erfüllt. Die Genehmigung der UeO «ZPP 5 Spiezmoos» erfolgt somit gebührenfrei. Hingegen hat der Gesuchsteller gemäss Art. 52 BewD und Art. 12 Abs. 2 KoG die Verfahrenskosten (amtliche Kosten) des Baubewilligungsverfahrens zu übernehmen. Die Verfahrenskosten des AGR für die Behandlung von Baugesuchen im koordinierten Verfahren nach Art. 88 Abs. 6 BauG und Art. 9 KoG werden gemäss Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; Geb V; BSG 154.21) berechnet. Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet (Art. 8 GebV). Sie beträgt beim ordentlichen Baugesuch mindestens CHF 1 '000.--, beim generellen Baugesuch mindestens CHF 700.-- und bei ordentlichen, der generellen Baubewilligung nachfolgenden Baugesuchen (Ausführungsprojekt) mindestens CHF 500.--. Für die Behandlung unerledigter Einsprachen wird gestützt auf Ziff. 2.22 Anhang IV A GebV zusätzlich eine Gebühr nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt

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Art. 10BZO Baureglement Spiez · S. 110

10. Von der Baubewilligung darf erst Gebrauch gemacht werden, wenn die Beschwerdefrist (30 Tage) unbenutzt abgelaufen ist oder alle zur Beschwerdeführung Berechtigten den Verzicht auf die Beschwerde erklärt haben oder die zuständige Behörde den vorzeitigen Baubeginn gestattet hat. Diese Verfügung wird eingeschrieben eröffnet: - der EG Spiez, unter Beilage zweier Exemplare der genehmigten Ueü «ZPP 5 Spiezmoos» sowie der geringfügigen Änderung von Art. 315 GBR, inkl. der genehmigten Projektpläne und den eingereichten Baugesuchsakten, sowie je einem Exemplar der Amts- und Fachberichte; der Gesuchstellerin, unter Beilage eines Exemplars der genehmigten UeO «ZPP 5 Spiezmoos» sowie der geringfügigen Änderung von Art. 315 GBR, inkl. der genehmigten Projektpläne und den eingereichten Baugesuchsakten, sowie je einem Exemplar der Amts- und Fachberichte; den Einsprechern Nrn. 1 und 2. Je zwei Exemplare dieser Verfügung, der genehmigten UeO «ZPP 5 Spiezmoos» sowie der geringfügigen Änderung von Art. 315 GBR, inkl. der genehmigten Projektpläne und den eingereichten Baugesuchsakten sind für das Amtsarchiv bestimmt. Amt für G ' einden und Raumordnung Abtei n rts- und Regionalplanung 2019.JGK.6852 / 10.2008 Amt für Gemeinden und Raumordnung

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Art. 315BZO Baureglement Spiez · S. 100

315 ZPP 5 «Spiezmoos»

1Die ZPP 5 «Spiezmoos» bezweckt eine gut gestaltete, verdichtete Wohnüberbauung mit einem beschränkten Anteil Arbeitsnutzung und einer angemessenen Reaktion auf die Lärmemissionen.

2Mischzone entsprechend den Bestimmungen über die Mischzone M (Art. 211 Abs. 3).

3 – AZ 0.8 minimale GFZo 0.90, maximale GFZo 0.95; maximale Gebäudehöhe traufseitige Fassadenhöhe (Fh tr) entlang der Bahnlinie und angrenzend an die Wohnzone W3 12.5 m, giebelseitige Fassadenhöhe (Fh gi) 14.8 m, wobei auf Gebäudeteilen angrenzend an die Mischzone M2 9.5 m kein Attika- oder Dachgeschoss zulässig ist.

–Bei Planungen auf der Grundlage eines Wettbe-

Planungszweck Art der Nutzung Die Konsumation des Nutzungsbonus nach Art 433 ist ausgeschlossen. Fh tr, Fh gii vgl. BMBV Art. 15 Mass der Nutzung Unter einem Wettbewerbsverfahren wird ein Wettbewerb oder Studienauftrag nach der SIA-Norm 142 oder 143 verstanden. werbsverfahrens kann der Gemeinderat die maximale AZ GFZo um 0.10 erhöhen.

4ES III

5 – Volumen und Anordnung der Bauten Gebäude sind unter Berücksichtigung der angrenzenden Bebauung festzulegen.

–Die Dachformen und -materialien sind aufeinander Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze abzustimmen.

–Für das Die Geschossfläche des Attikageschosses darf maximal 75 % des darunterliegenden Geschosses betragen und muss auf mindestens einer Fassadenseite um mindestens 2 m von der Fassadenlinie zurückversetzt sein gelten die Bestimmungen des Baureglements. Der Gemeinderat kann ohne Anrechnung an die Geschosszahl u …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Geschossflächenziffer (GFZ)≥ 0.9Art. 315, S. 1000.85
Geschossflächenziffer (GFZ)≤ 0.95Art. 315, S. 1000.85
Fassadenhöhe traufseitig≤ 12.5 mArt. 315, S. 1000.85
Fassadenhöhe giebelseitig≤ 14.8 mArt. 315, S. 1000.85

Extrahiert aus der BZO Spiez (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ZPP 5

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Spiez?
10 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Spiez ein?
Baugesuche in Spiez laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Abteilung Hochbau, Planung, Energie, Sonnenfelsstrasse 4, Postfach 119, 3700 Spiez. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone ZPP 5 in der BZO Spiez?
5 Artikel der Bau- und Zonenordnung Spiez erwähnen die Zone ZPP 5 namentlich, darunter Art. 1, Art. 2, Art. 7. BZO Spiez lesen →

Weitere Zonen in Spiez