Zone AR · Kaiseraugst

Aargau · BFS 4252 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen

Die Zone AR in Kaiseraugst (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse III/IV, Gebäudehöhe ≤ 22 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Situationsplan mit Originalunterschrift des Geometers (1-fach)
  • Projektpläne 4-fach (Kleinbauten 3-fach)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Konstruktionsbeschrieb (4-fach)
  • Profilierung bei Eingabe inkl. Querlatte für Erdgeschossniveau
  • Unterschrift sämtlicher Grundeigentümer (auch Ehegatten) oder Vollmacht
  • Archäologie-Kontakt vor Baubeginn (Römerstadt Augusta Raurica)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Kaiseraugst, in denen «AR» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 4BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 29

Bauzonenübersicht bezüglich Wohnzone 0.45, Zentrumszone, Ar­ b. beitszone und Grünzone

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Art. 7BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 34

AR • u ' siehe violett ' i §9 Abs. 4 Arbeitszone III/IV siehe

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Art. 8BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 46

Arbeitszone AR violett _ siehe § 9 Abs. 8 siehe § 9 Abs. 4

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Art. 19BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 7

Arbeitszone AR siehe III/IV 22.0 m 0 0 § 24 Abs. 4

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Art. 57BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 24

Für Bauprojekte mit über 30 Abstellplätzen für Personenwagen, Arealüberbauungen Mobilitätskonzept und Gestaltungspläne ist ein Mobilitätskonzept vorzulegen. Gestützt auf den Kommunalen Gesamtplan Verkehr ist auch für ein zusammenhängen­ des Gebiet ein Mobilitätskonzept vorzulegen, sobald in diesem Gebiet mehr als 50 Ar­ beitsplätze oder mehr als 9 Wohnungen erstellt werden. Das Mobilitätskonzept zeigt auf, wie die Mobilität der Bewohnenden, Mitarbeitenden, Besucher und Besucherinnen sowie der Kundschaft mit dem öffentlichen Verkehr, dem Velo- und Fussverkehr und dem effizienten Einsatz des Autos gefördert wird und um­ fasst insbesondere: Definition von Zielen (zum Beispiel höchstmögliche Benutzung der öffentlichen Ver­ kehrsmittel und des Langsamverkehrs) Regelung der maximal zulässigen Parkfelderzahl für den MIV und der Minimalanfor­ derungen an die Abstellplätze für den Veloverkehr Nutzung und Angebote im Carsharing Anreizsysteme zur Förderung der Nutzung des öffentlichen Verkehrs und des Lang­ samverkehrs (verkehrswirksame Parkraumbewirtschaftung, Mobilitätsbonus, Ent­ schädigungen, Beiträge usw.) zu treffende Informationsmassnahmen (zum Beispiel Fahrplanangaben, Erreichbar­ keit, Fahrgemeinschaften). "* Dem Gemeinderat ist jährlich Rapport zu erstatten. Ergänzende Massnahmen können durch den Gemeinderat festgesetzt werden.

5Das Mobilitätskonzept ist Gegenstand zur Überprüfung im Baubewilligungsverfahren. ® Für die Beurteilung der Mobilitätskonzepte erlässt der Gemeinderat Richtlinien.

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Art. 68BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 28

Mobilfunkantennen, welche als solche erkennbar sind, dürfen in den Bauzonen Mobilfunkantennen in erster Priorität in der Arbeitszone AR in zweiter Priorität in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE in dritter Priorität in den Mischzonen Ortskernzone OK, Spezialzone Einkäufen "Kai­ serhof" SpEK, Spezialzone "Liebrüti" SLr und der Wohn- und Arbeitszone WA in vierter Priorität in den reinen Wohnzonen Wohnzone 2 W2, Wohnzone W2-e W2+, Wohnzone 3 W3 und Wohnzone 4 W4 erstellt werden. In Bauzonen untergeordneter Priorität kann eine als solche erkennbare Mobilfunkan­ tenne nur erstellt werden, wenn ihre Erstellung in den Bauzonen übergeordneter Priori­ tät nicht möglich ist. Zudem kann in den Wohnzonen (Zonen 4. Priorität) eine als solche erkennbare Mobilfunkantenne nur erstellt werden, wenn sie vorwiegend die Versorgung dieser Zone bezweckt. PLANAR 28/39 Bau- und Nutzungsordnung (BNO) | Gemäss § 15 BauG Vollzug und Verfahren 8

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 22 mArt. 19, S. 70.85
VollgeschosseIII/IVArt. 19, S. 70.80

Extrahiert aus der BZO Kaiseraugst (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone AR

Was gilt in der Zone AR in Kaiseraugst?
Vollgeschosse III/IV, Gebäudehöhe ≤ 22 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Kaiseraugst erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone AR sein?
Laut BZO Kaiseraugst: Vollgeschosse III/IV, Gebäudehöhe ≤ 22 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Kaiseraugst?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Kaiseraugst ein?
Zuständig ist Abteilung Bau, Dorfstrasse 17, 4303 Kaiseraugst. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone AR in der BZO Kaiseraugst?
6 Artikel der Bau- und Zonenordnung Kaiseraugst erwähnen die Zone AR namentlich, darunter Art. 4, Art. 7, Art. 8. BZO Kaiseraugst lesen →

Weitere Zonen in Kaiseraugst