Zone öffentliche Bauten und Anlagen · Kaiseraugst

Aargau · BFS 4252 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen

Die Zone öffentliche Bauten und Anlagen in Kaiseraugst (Aargau) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Situationsplan mit Originalunterschrift des Geometers (1-fach)
  • Projektpläne 4-fach (Kleinbauten 3-fach)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Konstruktionsbeschrieb (4-fach)
  • Profilierung bei Eingabe inkl. Querlatte für Erdgeschossniveau
  • Unterschrift sämtlicher Grundeigentümer (auch Ehegatten) oder Vollmacht
  • Archäologie-Kontakt vor Baubeginn (Römerstadt Augusta Raurica)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Kaiseraugst, in denen «öffentliche Bauten und Anlagen» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 21BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 11

Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist für Bauten und Anlagen bestimmt, die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen / Art der Nutzung dem öffentlichen Interesse dienen. Der Gemeinderat legt die Baumasse und Abstände unter Berücksichtigung der ortspla­ Massvorschriften nerischen Situation und privater und öffentlicher Interessen fest. Es gilt für alle Bauten gegenüber den angrenzenden privaten Grundstücken generell ein Grenzabstand aus der halben Fassadenhöhe, mindestens aber 4.0 m. ’ Freiräume sind öffentlich zugänglich und dienen möglichst vielen Bevölkerungsschichten zum attraktiven und sicheren Aufenthalt. Sie sind so anzuordnen und zu gestalten, dass innerhalb des Orts-, Quartier- und Landschaftsbild eine gute Gesamtwirkung entsteht. '* Neue Gemeindebauten sind energieeffizient nach dem neuesten Stand der Technik zu erstellen.

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Art. 24BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 12

Die Spezialzone „Liebrüti" dient der zeitgemässen Weiterentwicklung der Überbauung Spezialzone "Liebrüti unter Wahrung der charakteristischen Quartierstruktur. Ziel Die Überbauung soll ein vielfältiges Wohnungsangebot mit altersgerechten und hinder­ nisfreien Wohnungen aufweisen. Die Versorgung mit Einkaufsmöglichkeiten, Cafes, Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Gesundheit und Freizeitnutzungen ist zu stärken. Die im Quartier bestehenden, hochwertigen, auf die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner abgestimmte Aussenräume sind zu erhalten, zu verbessern und wenn möglich zu ergänzen. Die Spezialzone "Liebrüti" umfasst Flächen für: Art der Nutzung

a)Wohnbauten

b)Geschäftsbauten und Dienstleistungsbetriebe c)' Verkaufsläden bis gesamthaft maximal 4'000 m^ Verkaufsfläche, wobei ein Ladenge­ schäft alleine maximal 2'000 m^ Verkaufsfläche aufweisen darf

d)Öffentliche Bauten und Anlagen. ’ Es gelten die maximal zulässigen Höhen gemäss Gestaltungsplan "Liebrüti" vom 20. Sep­ Höhen tember 1972 und Gestaltungsplan "Zentrum Liebrüti" vom 22. Januar 2018.

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Art. 68BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 28

Mobilfunkantennen, welche als solche erkennbar sind, dürfen in den Bauzonen Mobilfunkantennen in erster Priorität in der Arbeitszone AR in zweiter Priorität in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE in dritter Priorität in den Mischzonen Ortskernzone OK, Spezialzone Einkäufen "Kai­ serhof" SpEK, Spezialzone "Liebrüti" SLr und der Wohn- und Arbeitszone WA in vierter Priorität in den reinen Wohnzonen Wohnzone 2 W2, Wohnzone W2-e W2+, Wohnzone 3 W3 und Wohnzone 4 W4 erstellt werden. In Bauzonen untergeordneter Priorität kann eine als solche erkennbare Mobilfunkan­ tenne nur erstellt werden, wenn ihre Erstellung in den Bauzonen übergeordneter Priori­ tät nicht möglich ist. Zudem kann in den Wohnzonen (Zonen 4. Priorität) eine als solche erkennbare Mobilfunkantenne nur erstellt werden, wenn sie vorwiegend die Versorgung dieser Zone bezweckt. PLANAR 28/39 Bau- und Nutzungsordnung (BNO) | Gemäss § 15 BauG Vollzug und Verfahren 8

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 21, S. 110.75

Extrahiert aus der BZO Kaiseraugst (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone öffentliche Bauten und Anlagen

Was gilt in der Zone öffentliche Bauten und Anlagen in Kaiseraugst?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Kaiseraugst erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone öffentliche Bauten und Anlagen einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Kaiseraugst. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Kaiseraugst?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Kaiseraugst ein?
Zuständig ist Abteilung Bau, Dorfstrasse 17, 4303 Kaiseraugst. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone öffentliche Bauten und Anlagen in der BZO Kaiseraugst?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Kaiseraugst erwähnen die Zone öffentliche Bauten und Anlagen namentlich, darunter Art. 21, Art. 24, Art. 68. BZO Kaiseraugst lesen →

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