Zone W4 · Kaiseraugst

Aargau · BFS 4252 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen

Die Zone W4 in Kaiseraugst (Aargau) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 12 m, Firsthöhe ≤ 16 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.8, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Situationsplan mit Originalunterschrift des Geometers (1-fach)
  • Projektpläne 4-fach (Kleinbauten 3-fach)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Konstruktionsbeschrieb (4-fach)
  • Profilierung bei Eingabe inkl. Querlatte für Erdgeschossniveau
  • Unterschrift sämtlicher Grundeigentümer (auch Ehegatten) oder Vollmacht
  • Archäologie-Kontakt vor Baubeginn (Römerstadt Augusta Raurica)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Kaiseraugst, in denen «W4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 18BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 9

’ Die Wohnzonen W3 und W4 dienen dem Wohnen. Nicht störendes Gewerbe ist zugelasWohnzonen W3, W4 / Art der Nutzung sen.

2Die Zonen W3 und W4 sind für Mehrfamilienhäuser und Reiheneinfamilienhäuser be­ stimmt. Der Bau von freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern ist nur zulässig, wenn Restflächen oder Baulücken nicht auf sinnvolle Weise zonenkonform bebaut werden können.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 42BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 20

Arealüberbauungen sind in den Zonen W3, W4 und im Gebiet des Gestaltungsplan Arealüberbauungen "Äussere Reben" zulässig. Zonenzulässigkeit

2Arealüberbauungen müssen neben den Bestimmungen von § 39 BauV, Arealüberbauun­ Voraussetzungen gen, folgende Voraussetzungen erfüllen:

a)Die Mindestfläche für Arealüberbauungen beträgt in den Zonen W3, W4 und BZ: 2'000 m^

b)Die notwendigen Abstellplätze, exklusive Besucherparkplätze, sind in unterirdischen Parkierung Sammelgaragen zusammenzufassen. ’ Bei Erfüllung der Voraussetzungen sind gegenüber der Regelbauweise folgende Abwei­ Zonenabweichung chungen möglich;

a)Bei Arealüberbauungen kann ein zusätzliches Vollgeschoss realisiert werden, die Fassaden- und Gesamthöhe können entsprechend um maximal 3.2 m überschritten werden.

b)Im Gebiet "Äussere Reben " kann von der vorgeschriebenen Dachform nicht abge­ wichen werden. 20/39 PLANAR Bau- und Nutzungsordnung (BNO) | Gemäss § 15 BauG Definitionen / allgemeine Zonenvorschriften 5 5.1 Allgemeines

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 68BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 28

Mobilfunkantennen, welche als solche erkennbar sind, dürfen in den Bauzonen Mobilfunkantennen in erster Priorität in der Arbeitszone AR in zweiter Priorität in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE in dritter Priorität in den Mischzonen Ortskernzone OK, Spezialzone Einkäufen "Kai­ serhof" SpEK, Spezialzone "Liebrüti" SLr und der Wohn- und Arbeitszone WA in vierter Priorität in den reinen Wohnzonen Wohnzone 2 W2, Wohnzone W2-e W2+, Wohnzone 3 W3 und Wohnzone 4 W4 erstellt werden. In Bauzonen untergeordneter Priorität kann eine als solche erkennbare Mobilfunkan­ tenne nur erstellt werden, wenn ihre Erstellung in den Bauzonen übergeordneter Priori­ tät nicht möglich ist. Zudem kann in den Wohnzonen (Zonen 4. Priorität) eine als solche erkennbare Mobilfunkantenne nur erstellt werden, wenn sie vorwiegend die Versorgung dieser Zone bezweckt. PLANAR 28/39 Bau- und Nutzungsordnung (BNO) | Gemäss § 15 BauG Vollzug und Verfahren 8

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.8Art. 18, S. 60.85
Gebäudehöhe≤ 12 mArt. 18, S. 60.85
Firsthöhe≤ 16 mArt. 18, S. 60.85
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 18, S. 60.85
Grenzabstand (klein)≥ 6 mArt. 18, S. 60.85
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 18, S. 60.85

Extrahiert aus der BZO Kaiseraugst (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W4

Was gilt in der Zone W4 in Kaiseraugst?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 12 m, Firsthöhe ≤ 16 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.8, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Kaiseraugst erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W4 sein?
Laut BZO Kaiseraugst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 12 m, Firsthöhe ≤ 16 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W4 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, nach der Bau- und Zonenordnung Kaiseraugst. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Kaiseraugst?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Kaiseraugst ein?
Zuständig ist Abteilung Bau, Dorfstrasse 17, 4303 Kaiseraugst. Ablauf nach der Einreichung →

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