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Art. 19 · Wohn- und Arbeitszone

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 9 · Original-PDF

In der Wohn- und Arbeitszone sind Wohnbauten sowie Bauten für Dienstleistungen und 1 Wohn- und Arbeitszone/ Art der Nutzung mässig störendes Gewerbe, inkl. Bildung, Sport, Freizeit und Kultur zugelassen. Es sind nur mässig störende Betriebe gemäss § 15c BauV, Störende Betriebe, zulässig. Vorbehal­ ten bleibt der Nachweis, dass eine Beeinträchtigung der Wohnnutzung auf Grund der Lage und Anordnung der Bauten ausgeschlossen ist. Unzulässig sind: Sport- und Freizeitanlagen mit erheblichem Verkehrsaufkommen. a) Verkaufsgeschäfte, Einkaufszentren und Fachmärkte; Vorbehalten bleiben Tankstel­ b) len sowie Läden, in denen vorwiegend auf dem Areal hergestellte Produkte verkauft werden, oder die als Nebenbetriebe zu gewerblichen Hauptbetrieben geführt wer­ den. Bauten, die ausschliesslich als Lagerhäuser und Verteilzentren genutzt werden. c) Bauten und Anlagen zur Verarbeitung und Lagerung von Abfällen, Abbruch- und d) Aushubmaterial im Freien. 2 Ausnützung Die maximale Ausnützungsziffer für die Wohnnutzung auf den Parzellen Nrn. 339,1415, 1498,1499,1500,1501 und 1502 beträgt 1.05. 3 In der Wohn- und Arbeitszone sind mindestens 10 % der anrechenbaren Grundstücksflä­ ökologische Ausgleichsflächen / Umgebungsgestaltung che als ökologische Ausgleichsflächen auszugestalten. Die ökologischen Ausgleichsflä­ chen sowie die Spiel- und Erholungsanlagen gemäss § 56 BNO sind im Gestaltungsplan auszuweisen und im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens in einem Umgebungsplan im Einzelnen aufzuzeigen. PLANAR 9/39 Bau- und Nutzungsordnung (BNO) | Gemäss § 15 BauG Unter Wahrung des Wohnschutzes und der ökologischen Zielsetzung kann die Grünflä­ che auf benachbarte Parzellen übertragen werden. Die Übertragung ist im Grundbuch anzumerken. * Die Lage und Stellung der Bauten und die weiteren Grundmasse, wie Grenz- und Gebäu­ Abstände / Lage und Stellung der Bauten deabstände sind im Gestaltungsplan unter Berücksichtigung der ortsplanerischen und ortsbaulichen Situation, des Schutzbedürfnisses der Wohnnutzung sowie der benach­ barten Wohnzonen, der Strassen- und Parkierungsverhältnisse, der zu erwartenden Emissionen sowie der weiteren Gegebenheiten unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen festzulegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.