Zone W0.6 · Kaiseraugst

Aargau · BFS 4252 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen

Die Zone W0.6 in Kaiseraugst (Aargau) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Situationsplan mit Originalunterschrift des Geometers (1-fach)
  • Projektpläne 4-fach (Kleinbauten 3-fach)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Konstruktionsbeschrieb (4-fach)
  • Profilierung bei Eingabe inkl. Querlatte für Erdgeschossniveau
  • Unterschrift sämtlicher Grundeigentümer (auch Ehegatten) oder Vollmacht
  • Archäologie-Kontakt vor Baubeginn (Römerstadt Augusta Raurica)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Kaiseraugst, in denen «W0.6» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 4BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 41

Bauzonenübersicht

1Das Baugebiet ist in die im Bauzonenplan eingetragenen Gebiete unterteilt, für die folgenden Vorschriften gelten: Abkürzung Zulässige Zulässige Gebäude- Maximale Minimaler MehrlangenEmpfindlichFarbe im AusnütVollgehöhe Gebäude- Grenzabzuschlag ab Keitsstufel Zonenplan zungsziffer schosse länge stand Lange von Bauzone Weitere Vorschriften siehe Ortskernzone OK x o x III braun W 0.45 0.45 2 7.0 m 30.0 m 4.0 m 12,0 m gelb Bauzonenplan W 0.55 0.55 2 7.0 m 30.0 m 4.0 m 12.0 m orange Bauzonenplan W0.6 § Wohnzone 0.45

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 37BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 38

Arealüberbauungen Arealüberbauungen sind in den Zonen W 0.45, W 0.55, W 0.6 und ZZ zulässig. Zonenzulässigkeit Arealüberbauungen müssen neben den Bestimmungen von § 21 ABauV folgende Vo­ Voraussetzungen raussetzungen erfüllen:

a)Die Mindestflächen für Arealüberbauungen betragen: Zone W 0.45: 6000 m2 Zonen W 0.55 W 0.6 und ZZ: 5000 m2

b)Die notwendigen Abstellplätze, exklusive Besucherpark-plätze, sind in unterirdi­ Parkierung schen Sammelgaragen zusammen-zufassen. Sofern Arealgrösse und Überbauungs­ art eine vorteilhafte Lösung erlauben, ist auch eine oberirdische Parkierung mög­ lich. ’ Bei Erfüllung der Voraussetzungen sind gegenüber der Regelbauweise folgende Abwei­ Zonenabweichung chungen möglich:

a)Die zonengemässe Ausnützungsziffer kann im Rahmen der gleitenden Skala (An­ hang 5) erhöht werden. Bei Arealen unterschiedlicher Zonenzugehörigkeit sind ge­ ringfügige Nutzungs- und Ausnutzungsverschiebungen zulässig.

b)Die zonengemässe Geschosszahl darf bis auf maximal folgende Zahl erhöht werden: W 0.55: 3 Geschosse W0.6: gemäss § 6 Abs. 4 BNO Die Gebäude- und Firsthöhen dürfen pro zusätzliches Geschoss um maximal 3 m er­ höht werden. In den übrigen Zonen ist eine Erhöhung der Geschosszahl, Gebäude- und Firsthöhen nicht zulässig.

c)Arealinterne Grenz- und Gebäudeabstände können reduziert werden (auch bei Mehrfamilienhäusern), wenn die genügende Besonnung nachgewiesen ist. Gegen­ über Nachbarparzellen ist der zonengemässe Grenzabstand einzuhalten. Die Umge- 38/39 PLANAR Bau- und Nutzungsordnung (BNO) | Gemäss § 15 BauG bung darf nicht durch mehr als zonengemässen …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.6Art. 6, S. 410.60
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 6, S. 410.50
Gebäudehöhe≤ 10 mArt. 6, S. 410.60
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 6, S. 410.60
Grenzabstand (klein)≥ 6 mArt. 6, S. 410.60
Grenzabstand (gross)≥ 12 mArt. 6, S. 410.60

Extrahiert aus der BZO Kaiseraugst (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W0.6

Was gilt in der Zone W0.6 in Kaiseraugst?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Kaiseraugst erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W0.6 sein?
Laut BZO Kaiseraugst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W0.6 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Grenzabstand (gross) ≥ 12 m, nach der Bau- und Zonenordnung Kaiseraugst. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Kaiseraugst?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Kaiseraugst ein?
Zuständig ist Abteilung Bau, Dorfstrasse 17, 4303 Kaiseraugst. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Kaiseraugst