Art. 8 · Gestaltungsplangebiet "Guggeregge"
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 5 · Original-PDF
Für das Gestaltungsplangebiet "Äussere Reben" gelten die folgenden Ziele: Gestaltungsplangebiet "Äussere Reben" Es ist eine Bebauung mit mittlerer Dichte anzustreben. Auf freistehende Einfamili enhäuser ist zu Gunsten der Freiräume weitestgehend zu verzichten. Die Parkierung hat mit Ausnahme der Besucherparkplätze unterirdisch zu erfolgen. Im Rahmen des Gestaltungsplans ist aufzuzeigen, wie das Gebiet mit möglichst grosser Rücksichtnahme auf die vorhandenen wertvollen Fundstellen aus römischer Zeit entwickelt werden kann. Wenn mittels eines städtebaulichen Konzepts nachgewiesen werden kann, dass die Ziele gemäss Abs. 1 erreicht werden, kann der Gemeinderat auf die Erarbeitung eines Gestal tungsplans verzichten. In diesem Fall darf von den Abweichungen für Arealüberbauun gen profitiert werden, sofern die entsprechenden Bedingungen gemäss § 39 BauV, Are alüberbauungen, erfüllt sind. § 8 Wohn- und Arbeitszone Vorprüfungsbericht vom 14. November 2018 Mitwirkungsbericht vom 6. Mai 2019 Öffentliche Auflage vom 21. Januar bis 20. Februar 2019 Von de versammlung beschlossen am 19. Juni 2019 sidentin Der Gemeindeschreiber Dieter Vossen Genehmigung: 20. September 2018 / 20. Dezember 2018 / 7. Mai 2019 Marti Partner Architekten und Planer AG, Zürich und Lenzburg 2/2L Gemeinde Kaiseraugst Nutzungsplanung / Sondernutzungsplanung Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung, Wohn- und Arbeitszone 2 Rechtskräftige Bau- und Nutzungsordnung vom 2. April 2003, vom Regierungsrat genehmigt am 26. Mai 2004
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.