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Art. 11 · Grünzone

BZO Baureglement der Stadt Biel · S. 8 · Original-PDF

11 vgl. Art. 20 Abs. 4 dieses Reglements SGR 721.1 9/11

2Bahnhofquartier:

a.Die besonderen Gestaltungsvorschriften für das Bahnhofquartier bezwecken den Erhalt und die Weiterentwicklung des Quartierbildes.

b.Gebäude müssen einheitliche Gebäudehöhen und Geschosszahlen aufweisen. Diese betragen

Bauzone: Geschosszahl: Gebäudehöhe: 11 ZPP Planungs- Art der Nutzung / EPS Mass der Nutzung GZ Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze zweck ZPP 5.1 Bözingen Kernzonen (Fortsetzung) Teilzone 5.1.4:  Erhaltung der verbliebenen gründerzeitlich geprägten Ensembles an der Bözingenstrasse.  Freihaltung, bzw. Freilegung der rückwärtigen Hofbereiche.  Bauliche Entwicklung und Erneuerung entlang des Grillenweges in Form massstabsverträglicher Einzelbauten.  Sicherstellung des Fussweges zwischen Bözingenstrasse und Grillenweg.  Förderung von Begrünungsmassnahmen in den Hofbereichen und entlang dem Grillenweg.  Schaffung von bedürfnisgerechten unterirdischen Parkplätzen in den Hofbereichen. Teilzone 5.1.5:  Erhaltung des durch die klassizistischen Kleinbauernhäuser geprägten Siedlungs- und Strassenbildes.  Förderung von städtebaulich begründeten Ergänzungsbauten in den Hauptzeilen (z.B. Parzellen Nr. 418, 718). Massstäblich eingegliederte und angepasste Neubauten nördlich der Hintergasse.  Erhaltung der Grünzäsuren und Vorgärten gegen die Hintergasse.  Beschränken der Neubauten entlang Sägefeldweg auf einzelne Kleinbauten. einzelne Kleinbauten. Grundsätze Zonen mit Planungspflicht

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.