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BZO Küsnacht

BZO Küsnacht · Zürich · Stand 2019-07-01 · BZO-Index · Original-PDF

65 von 65 Artikeln
  1. Zonenordnung
  2. Art. 1Zoneneinteilung, Baumassenziffer, EmpfindlichkeitsstufeS. 6
  3. Art. 2Anordnungen innerhalb der ZonenS. 7
  4. Art. 3Massgebende PläneS. 7
  5. Art. 4Inventare des Natur- und HeimatschutzesS. 7
  6. Zonenvorschriften
  7. Kernzonen
  8. Art. 5GestaltungsanforderungenS. 8
  9. Art. 6Kernzonengebiet Dorf-ZentrumS. 8
  10. Art. 7Kernzonengebiet Dorf-UmgebungS. 9
  11. Art. 8Kernzonengebiet Itschnach und BergS. 10
  12. Art. 9Um- und Ersatzbauten von schwarz bezeichneten GebäudenS. 11
  13. Art. 9aUmnutzung und Ersatz von ÖkonomiebautenS. 11
  14. Art. 10Grundmasse für NeubautenS. 12
  15. Art. 10aSonderbauvorschriften für die Kernzone K2 ItschnachS. 12
  16. Art. 11MehrlängenzuschlagS. 13
  17. Art. 12NutzweiseS. 13
  18. Art. 13Näherbauen an Strassen- und WeggrenzenS. 13
  19. Art. 14Dachgestaltung, DachformS. 13
  20. Art. 15FassadengestaltungS. 14
  21. Art. 16Bewilligungspflicht bei AbbrüchenS. 14
  22. Art. 17Umgebungsgestaltung und ParkierungS. 14
  23. Weitere Bestimmungen im Text
  24. Art. 18Es sind nur Reklamen in unaufdringlich wirkender Form gestattetS. 15
  25. Art. 18aDie bestehenden Bauten dürfen um-, aus- oder wiederaufgebaut werdenS. 15
  26. Art. 18bAls bestehende Bauten gelten solche, welche vor dem 3. Februar 2012S. 15
  27. Art. 18cEs sind Wohnungen sowie nicht und mässig störende Betriebe zulässigS. 15
  28. Art. 18dBauten und Anlagen sowie Veränderungen der Umgebungsgestaltung müssen die …S. 15
  29. Art. 19GRUNDMASSES. 17
  30. Art. 19aDie Sonderbauvorschriften für die zweigeschossigen ZonenS. 19
  31. Art. 19bUnter dem Aspekt der Siedlungserneuerung haben die Sonderbauvorschriften für …S. 19
  32. Art. 20Die Verkehrsbaulinien werden für die Bestimmung der GebäudehöheS. 20
  33. Art. 21In den zweigeschossigen Wohnzonen und WG2 darf der Grenzabstand aufS. 20
  34. Art. 21aMisst in den Zonen W3/2.40, W3/2.75 und W4/3.80 eine FassadenS. 20
  35. Art. 22Das Dachgeschoss muss gut ablesbar sein und darf von keiner SeiteS. 21
  36. Art. 23In den im Zonenplan nicht besonders gekennzeichneten WohnzonenS. 22
  37. Art. 24In den Zonen WG2/2.30 und WG3/2.75 darf die BaumassenzifferS. 22
  38. Art. 25ZoneS. 23
  39. Art. 26Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, ist der Grenzabstand …S. 23
  40. Art. 27Neben mässig störenden Gewerbebetrieben sind auch Handels- und …S. 23
  41. Art. 28Besondere Gebäude dürfen gegenüber benachbarten Parzellen innerhalbS. 23
  42. Art. 29Es gelten die kantonalrechtlichen BauvorschriftenS. 24
  43. Art. 30Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, ist der GrenzabS. 24
  44. Art. 31In den im Zonenplan als Erholungszonen ausgeschiedenen Gebieten geltenS. 24
  45. Art. 32In den zweigeschossigen Wohnzonen ist die geschlossene Überbauung bis zu einer …S. 25
  46. Art. 33Fehlen Baulinien für öffentliche und private Strassen und Plätze sowieS. 25
  47. Art. 34—S. 26
  48. Art. 35Diese Bestimmung wurde mit der Teilrevision 2012 aufgehobenS. 26
  49. Art. 36Diese Bestimmung wurde mit der Teilrevision 2004 durch Art. 19 Abs. 1aS. 26
  50. Art. 37Geringfügige Abgrabungen sind bei Hauptbauten und besonderenS. 26
  51. Art. 38Bezogen auf die Nutzungsart sind folgende Normbedarfswerte für die Berechnung …S. 27
  52. Art. 39In Mehrfamilienhäusern sind genügend grosse Abstellräume für Kinderwagen, …S. 28
  53. Art. 40Für die Gesamtnutzfläche anrechenbar sind alle dem Wohnen, ArbeitenS. 28
  54. Art. 41Die baurechtliche Bewilligung kann die Begrünung von gut einsehbarenS. 28
  55. Art. 42Bei Neubauten sind Kamine nahe beim First anzuordnenS. 28
  56. Art. 43Als nicht störend gelten insbesondere Betriebe und ihnen vergleichbareS. 29
  57. Art. 44—S. 29
  58. Art. 44aFür die im Zonenplan speziell gekennzeichneten Gebiete gilt im Interesse einer …S. 29
  59. Art. 45Arealüberbauungen sind nur in den im Zonenplan speziellS. 30
  60. Art. 46Bei Arealen mit unterschiedlicher Zonenzugehörigkeit sind AusnützungsS. 31
  61. Art. 47Zur Absicherung der Aussicht zwischen den LiegenschaftenS. 31
  62. Art. 48In den im Zonenplan besonders bezeichneten Gebieten ist das Fällen von Bäumen …S. 31
  63. Art. 48aIn den Wohnzonen sind mindestens 2/3 der nicht überbauten GrundflächeS. 32
  64. Art. 48bFür eine befriedigende Einordnung ist der Übergang zum öffentlichenS. 32
  65. Art. 48cWo sich Baugrundstücke im Umfeld von geschützter oder inventarisierterS. 32
  66. Art. 49Abgestufte Bauten in Hanglage sind in allen Wohnzonen zulässigS. 32
  67. Art. 49aMobilfunkanlagen haben der Quartierversorgung zu dienenS. 33
  68. Art. 50Die öffentlichrechtlichen Beschränkungen der SonderbauvorschriftenS. 34
  69. Art. 51Diese Bau- und Zonenordnung tritt mit der öffentlichen BekanntmaS. 34

Gliederung und Titel aus dem Inhaltsverzeichnis des Originals; Wortlaut automatisch extrahiert. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.