Art. 51 · Diese Bau- und Zonenordnung tritt mit der öffentlichen Bekanntma
BZO Küsnacht · S. 34 · Original-PDF
1 Diese Bau- und Zonenordnung tritt mit der öffentlichen Bekanntma chung der regierungsrätlichen Genehmigung in Kraft und ersetzt die Bau- und Zonenordnung vom 21. Mai 1984. Von der Gemeindever sammlung festgesetzt am 5. Dezember 1994. Vom Regierungsrat am 23. August 1995 mit Beschluss Nr. 2565 genehmigt. Datum der öffent lichen Bekanntmachung und Inkrafttreten: 15. September 1995. INKRAFTTRETEN 2 Die 1. Teilrevision 2004 dieser Bau- und Zonenordnung hat die Ge meindeversammlung am 2. Februar 2004 festgesetzt. Sie tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung der kantonalen Genehmigung in Kraft. Die Baudirektion hat diese am 7. Juli 2004 mit Beschluss ARV/Nr. 726/ 2004 genehmigt. Datum der öffentlichen Bekanntmachung und Inkrafttreten der Teilrevision: 30. Juli 2004. 3 Die Sonderbauvorschriften Art. 10a hat die Gemeindeversammlung am 13. Dezember 2004 festgesetzt. Die Baudirektion hat diese Vorschriften am 4. März 2005 mit Beschluss ARV/Nr. 239/2005 genehmigt. Datum der öffentlichen Bekanntmachung und Inkrafttreten der Sonderbau vorschriften: 18. Mai 2005. 4 Die 2. Teilrevision 2012 dieser Bau- und Zonenordnung hat die Gemeindeversammlung am 24. September 2012 festgesetzt. Die Baudirektion hat diese am 27. März 2013 mit Beschluss Nr. 49 genehmigt. Datum der öffentlichen Bekanntmachung und Inkrafttreten der Teilrevision: 12. April 2013. 30 5 Im Rahmen der 2. Teilrevision setzte der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 16. Januar 2013 die Leitbilder für die Quartiere Zürich strasse, Kusenstrasse, Eigenheimstrasse und Wiesengrund fest. Die Leitbilder stellen behördenverbindliche Planungsgrundlagen dar. Die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden haben die Leitbildin halte zu beachten, hingegen haben sie keine unmittelbaren rechtli chen Auswirkungen auf die Einwohner und Grundeigentümer. 6 Der Gemeinderat genehmigte mit Beschluss vom 26. Februar 2014 (GR-14-14) das Ausführungsreglement zu Art. 19b Abs. 5 (Nutzungs bonus für Familienwohnungen) und setzte dieses per sofort in Kraft. 7 Mit Beschluss vom 7. Dezember 2009 stimmte die Gemeindeversamm lung Art. 49a, Bestimmungen für Mobilfunkanlagen, der Bau- und Zonenordnung zu. Gegen diesen Beschluss wurden Rechtsmittel eingelegt. Der Gemeinderat setzte, gestützt auf den Entscheid des Verwaltungsgerichts, den angepassten Art. 49a mit Beschluss vom 26. Februar 2014 (GR-14-15) fest. Die Baudirektion hat diese am 23. September 2014 mit Beschluss Nr. 114/14 genehmigt. Datum der öffentlichen Bekanntmachung und Inkrafttreten: 5. Dezember 2014. 8 Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung betreffend Gestal tungsplanpflicht Bahnhofsgebiet hat die Gemeindeversammlung am 8. Dezember 2014 festgesetzt. Die Baudirektion hat diese am 27. April 2015 mit Beschluss Nr. 335/15 genehmigt. Datum der öffentlichen Bekanntmachung und Inkrafttreten: 24. Juli 2015. 9 Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung wurde von den Stimmberechtigten der Gemeinde Küsnacht an der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2017 festgesetzt und von der Baudirektion mit Verfügung Nr. 1374 / 18 vom 18. Dezember 2018, unter Vorbehalt der Einzonungen von der Landwirtschaftszone L in die Kernzone K2 in den drei Weilern Schmalzgrueb, Limberg und Chaltenstein, genehmigt. Die genehmigten Teile der Teilrevision sind am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung vom 28. bzw. 29. März 2019 in Kraft getreten. Das Baurekursgericht hat am 14. Mai 2019 den Rekurs der Gemeinde gegen die kantonale Nichtgenehmigung der Kernzonenerweiterungen im Küsnachterberg abgewiesen. Der Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen. 31 Gemeindeverwaltung Küsnacht Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht T 044 913 11 11 info@kuesnacht.ch, www.kuesnacht.ch Öffnungszeiten Montag 08.00—11.30 Uhr und 13.30—18.00 Uhr Dienstag bis Freitag 08.00—11.30 Uhr und 13.30—16.30 Uhr Ausserhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung
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