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Art. 5 · Gestaltungsanforderungen

BZO Küsnacht · S. 8 · Original-PDF

Bauten, Anlagen, Umschwung und der Übergang zum öffentlichen Raum sind im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass der typische Gebietscharakter des betreffenden Kernzonengebiets gewahrt bleibt und eine gute Gesamtwirkung erreicht wird. Auf Objekte des Naturund Heimatschutzes ist besonders Rücksicht zu nehmen. Bei Infrastruktur­ projekten ist für eine auf den jeweiligen Gebietscharakter abgestimmte Gestaltung der Strassenräume, Wege und platzartigen Bereiche zu sorgen. GESTALTUNGSANFORDERUNGEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.