← BZO Küsnacht · Inhaltsverzeichnis
Art. 48a · In den Wohnzonen sind mindestens 2/3 der nicht überbauten Grundfläche
BZO Küsnacht · S. 32 · Original-PDF
angemessen zu begrünen und zu bepflanzen. Die überbaute Grundfläche bemisst sich gemäss § 256 PBG. GRÜNFLÄCHEN
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.