← BZO Küsnacht · Inhaltsverzeichnis

Art. 12 · Nutzweise

BZO Küsnacht · S. 13 · Original-PDF

In den Kernzonen sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig. NUTZWEISE

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.