← BZO Küsnacht · Inhaltsverzeichnis

Art. 48 · In den im Zonenplan besonders bezeichneten Gebieten ist das Fällen von Bäumen …

BZO Küsnacht · S. 31 · Original-PDF

bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird erteilt, wenn unum­ gängliche bauliche Massnahmen, wohnhygienische Verhältnisse oder die Erneuerung des Baumbestandes dies erfordern und angemessener Ersatz sichergestellt ist. BEWILLIGUNGSPFLICHT FÜR DAS FÄLLEN VON BÄUMEN 27

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.