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Art. 11 · Mehrlängenzuschlag

BZO Küsnacht · S. 13 · Original-PDF

Misst eine Fassadenlänge mehr als 12,0 m, so ist der Grenzabstand um einen Drittel der Mehrlänge bis auf das Maximalmass von 9,0 m zu vergrös­ sern. Der Mehrlängenzuschlag gilt nicht in Bezug auf die Strassengrenze. MEHRLÄNGENZUSCHLAG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.