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Art. 44
BZO Küsnacht · S. 29 · Original-PDF
In der Wohnzone W2/1.30 Rietacher-Letzi sind für neue Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen gestalterische oder bauliche Massnahmen zur Einhaltung der Planungswerte zu ergreifen. LÄRMSCHUTZMASSNAHMEN IM GEBIET RIETACHER-LETZI
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.