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Art. 10 · Grundmasse für Neubauten

BZO Küsnacht · S. 12 · Original-PDF

1 Zone

K2 K3 Vollgeschosszahl

max.

2 3 Dachgeschosszahl anrechenbar max.

1 1 Untergeschosszahl anrechenbar max.

1 1 Gebäudehöhe

max.

7,5 m 9,0 m Grundgrenzabstand

min.

3,5 m 3,5 m Gebäudelänge

max.

25,0 m 25,0 m Gebäudebreite

max.

14,0 m 14,0 m GRUNDMASSE FÜR NEUBAUTEN * *

* UG zulässig gemäss Art. 37 Abs. 1 2 Die kantonalrechtliche Abstandsverschärfung für Bauten mit

brennbaren Aussenwänden findet keine Anwendung. 3 Besondere Gebäude dürfen seitlich wie rückwärtig an die Grenze

gestellt werden, wenn sie gleichzeitig gebaut werden oder an ein

bestehendes Gebäude anlehnen oder nicht mehr als einen Drittel

der nachbarlichen Grenze beanspruchen. 4 Werden Gebäude, die den ordentlichen Abstand gegenüber schwarz

bezeichneten Gebäuden unterschreiten, wiederaufgebaut, so gilt der

bisherige Abstand.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.