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Art. 32 · Gestaltung
BZO Winterthur · S. 14 · Original-PDF
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1Dachdurchbrüche: Dachaufbauten sind nur im historischen Wohnbereich auf einem Drittel der Fassadenlänge des Wohnteils zulässig.
2Verweis: Einzelne Dachflächenfenster bis 0,8 m² Fensterfläche (Flügel mass) sind zulässig.
3Bezüglich der Bauweise und der Fassadengestaltung gelten die Vorschrif ten für die Kernzone KIII. 2.2 Quartiererhaltungszonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.