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Art. 10 · Geschosszahl

BZO Winterthur · S. 7 · Original-PDF

1Anrechenbare Dachgeschosse: In den Kernzonen KI und KII sind unter Schrägdächern maximal zwei anrechenbare Dachgeschosse zulässig. In den Kernzonen KIII und KIV ist ein anrechenbares Dachgeschoss gestattet. In den Kernzonen KIII sind anrechenbare Räume im 2. Dachgeschoss zuläs­ sig, wenn sie von der Giebelfassade her belichtet werden können, ausge­ nommen in den besonders gekennzeichneten Gebieten der Kernzone Seen mit 3 Vollgeschossen, in denen nur ein Dachgeschoss erlaubt ist.

2Anrechenbare Untergeschosse: Der Stadtrat kann ein anrechenbares Un­ tergeschoss zulassen, sofern die historische und schutzwürdige Bausub­ stanz nicht beeinträchtigt wird und keine anderen öffentlichen Interessen verletzt werden. 2.1.2 Kernzone für die Altstadt (KI)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.