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Art. 23 · Neu- und Umbauten: 1. Grundmasse

BZO Winterthur · S. 11 · Original-PDF

1Für Neu- und Umbauten, die sich nicht innerhalb des bisherigen Gebäude­ profils halten, gelten folgende Bauvorschriften: a. Vollgeschosse: 2 (in den besonders bezeichneten Gebieten der Kernzone Seen: 3) b. Grenzabstand: 1. Grundabstand: 3,5 m 2. Mehrlängenzuschlag ab 14 m: ⅓ der Mehrlänge 3. Höchstmass: 7 m 11 7.1.3-1 Stadt Winterthur c. Gebäudeabstand: Der erhöhte Abstand gegenüber Gebäuden mit brennbaren Aussenwänden gemäss § 14 BBV II ist nicht zu beach­ ten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.