Zone W2 · Unterseen

Bern · BFS 593 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen

Die Zone W2 in Unterseen (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 20 m, Baumassenziffer ≤ 2 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Unterseen, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 45BZO Baureglement Unterseen · S. 38

III

* (Art. 19) siehe grafische Darstellung und Berechnungsbeispiel im Anhang 1 Bei der geschlossenen und annähernd geschlossenen Bauweise findet die Volumenziffer (VZ) keine Anwendung. 

** gemäss Art. 43 LSV

 Änderung gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom 01.12.2008 / Inkraft auf 09.02.2009 Staffelung

2Die maximale Gebäudelänge kann in den in Abs. 1 genannten Bauzonen bis um je 10.00 m erhöht werden, sofern die Längsfront gestaffelt wird, und zwar in:  W2 und WG2 um mindestens 1.00 m  W3 und WG3 um mindestens 1.50 m  W4

um mindestens 2.00 m

Zuschläge

3Die Grenzabstände erhöhen sich für Gebäude, die über 15.00 m lang oder 12.00 m breit sind auf beiden Längsseiten um 1/10 der Mehrlänge und um ½ der Mehr-breite auf der betreffenden Schmalseite. Die Zuschläge werden rechtwinklig zur Fassade gemessen.

4Vorbehalten bleibt die Gestaltungsfreiheit nach Art. 75 Baugesetz.

5Für die Messweise der Grenzabstände gelten Art. 26 und die grafische Darstellung im Anhang 1. Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 38

VI Landwirtschaftszone

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Art. 46BZO Baureglement Unterseen · S. 90

LSV. Lärmempfindlichkeitsstufe Sektoren

8In den einzelnen Sektoren gelten folgende Bestimmungen: Sektor I (Drei Schweizer) - Entlang Bahnhofstrasse und Hauptstrasse gilt die geschlossene resp. annähernd geschlossene Bauweise. Die zulässige oberirdische Geschossfläche (GFo) beträgt in Sektor I (exkl. Sektor Ia) 5'600 m2. Die parzellenweise Aufteilung der GFo hat im Rahmen einer TeilUeO zu erfolgen. Bauliche Veränderungen bei schützenswerten oder erhaltenswerten Bauten sind frühzeitig mit der Denkmalpflege abzusprechen. - Für Neubauten mit Satteldach gilt im Innenhof (Gebiet Ia) eine Gesamthöhe von 10.50 m, gemessen ab massgebendem Terrain bis Oberkante Dachkonstruktion. Für Flachdachbauten gilt eine Gesamthöhe von 8.00 m bis Oberkante Dachkonstruktion. Für Hauptbauten in Sektor Ia sind nur Flachdächer zugelassen. Im übrigen Sektor haben die Dachformen die bestehende Situation zu berücksichtigen. Die zulässige GFo in Sektor Ia beträgt 1'900 m2. Sektor II (Stedtli-Zentrum) - Die Geschossflächenziffer für oberirdische Bauten beträgt 1.4. Östlich des Fabrikkanals sind 4 Vollgeschosse, westlich des Fabrikkanals 2 Vollgeschosse zugelassen. Die Dachformen haben die bestehende Situation zu berücksichtigen. Sektor III - In Sektor IIIa sind 4 Vollgeschosse mit Flachdach ohne zusätzliches Attika und eine oberirdische Geschossfläche (GFo) von 3'700 m2 zugelassen. Aufgrund des Projektwettbewerbs nach Ordnung SIA 142 gemäss Siegerprojekt „Toris et Dômes“, erhöht sich die zulässige GFo auf 4'500 m2, die Geschosszahl auf

5Vollgeschosse, mi …

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Art. 52BZO Baureglement Unterseen · S. 28

ZPP "Weissenaustrasse“

1Zweck der Zone mit Planungspflicht ist die Realisierung einer verdichteten Wohnüberbauung, die einen hohen Wohnwert aufweist, zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist, aufgrund der bestehenden Parzellenstruktur, eine Landumlegung wahrscheinlich unumgänglich.

Nutzungsbestimmungen

2Es gelten die Bestimmungen der Wohnzone.

Baupolizeiliche Masse

3Mit Ausnahme der Gebäudelänge und der Volumenziffer gelten die baupolizeilichen Masse der Zone W2. Die Gebäudelänge ist nicht beschränkt, die Volumenziffer beträgt 2.3.

Auflagen und Randbedingungen

4Im Rahmen der Überbauungsordnung sind folgende Auflagen und Randbedingungen zu berücksichtigen: Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 28

 Die Erschliessung erfolgt von der Weissenaustrasse. Dabei soll eine rationelle Organisation der Infrastrukturanlagen erreicht werden.  Die innere Erschliessung des Quartiers ist abgesehen von Notzufahrten, Anlieferung etc. als weitgehend verkehrsfreie Anlage zu planen.  Die Flächen für die Parkierung sind als Gemeinschaftsanlagen vorzusehen. Die Anordnung grösserer zusammenhängender Parkierungsflächen ist jedoch zu vermeiden. Offene Parkplätze sind mit hochstämmigen Bäumen zu bepflanzen.  Der bestehende Fussweg von der Weissenaustrasse zur Seestrasse soll beibehalten werden. Eine Verschiebung seiner Lage innerhalb der Zone mit Planungspflicht ist jedoch möglich.  Es sind gemeinschaftliche Einrichtungen - Quartierplatz, Spielplätze und Gemeinschaftsraum - vorzusehen, die allen Bewohnern der Überbauung zur …

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Art. 54BZO Baureglement Unterseen · S. 31

ZPP "Dorfmatte“ 2. Teilgebiet

1Das Gebiet bildet eine grössere Insel innerhalb einer weitgehend überbauten Zone. Weil ein Anschluss an das Strassennetz nur sehr beschränkt möglich ist, muss die Erschliessung des Gebietes im Zusammenhang mit einer möglichen Bebauung als Ganzes geplant werden. Grundlage bilden die Überbauungsordnung “Dorfmatte“ 1. Teilgebiet und der dazugehörende Siedlungsgestaltungsplan vom 6. September 1993.

Nutzungsbestimmungen

2Es gelten die Bestimmungen der Wohnzone. Bis zur Realisierung einer Überbauung, längstens bis zum 31.12.2010, kann die Dorfmatte zu Reitzwecken genutzt werden. Allfällige Bedingungen und Auflagen sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens festzulegen.

Baupolizeiliche Masse

3Mit Ausnahme der Gebäudelänge und der Volumenziffer gelten die baupolizeilichen Masse der Zone W2. Die Gebäudelänge ist nicht beschränkt, die Volumenziffer beträgt 2.3.

Auflagen und Randbedingungen

4Im Rahmen einer Überbauungsordnung sind folgende Auflagen und Randbedingungen zu berücksichtigen:  Die Erschliessung erfolgt von der Seidenfadenstrasse und/oder der Dorfmattenstrasse.  Die innere Erschliessung des Quartiers ist abgesehen von Notzufahrten, Anlieferung etc. als verkehrsfreie Anlage zu planen.  Die Flächen für die Parkierung sind als Gemeinschaftsanlagen vorzusehen und mit Ausnahme der Besucherparkplätze wenn möglich unterirdisch anzuordnen. Offene Parkplätze sind mit hochstämmigen Bäumen zu bepflanzen.  Innerhalb des Gebietes sind ein Quartierplatz und ein Spielplatz vorzusehen.  E …

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Art. 55BZO Baureglement Unterseen · S. 32

ZPP "Underem Bärg II“ Grundsätze der Gestaltung

1Zweck der Zone mit Planungspflicht ist, die Realisierung einer verdichteten Wohnüberbauung, die einen hohen Wohnwert aufweist, zu ermöglichen. Die aussergewöhnliche Lage am Fuss des “Harders“ bedingt eine besondere Stellung der Gebäude um einerseits die Aussicht vom Spazierweg und andererseits Durchblicke von der Beatenbergstrasse aus zu gewährleisten.

Nutzungsbestimmungen

2Es gelten die Bestimmungen der Wohnzone.

Baupolizeiliche Masse

3Mit Ausnahme der Gebäudelänge und der Volumenziffer gelten die Vorschriften der Zone W2. Die Gebäudelänge ist nicht beschränkt, die Volumenziffer beträgt 2.3.

Auflagen und Randbedingungen

4Im Rahmen einer Überbauungsordnung sind folgende Auflagen und Randbedingungen zu berücksichtigen:  Die Bestimmungen für Gefahrengebiete nach Art. 71 des Baureglementes sind einzuhalten. Abweichungen sind nur zulässig, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Gefährdung durch sichernde Massnahmen behoben ist. Die Kosten für entsprechende Massnahmen gehen zu Lasten der Grundeigentümer.  Die Erschliessung erfolgt von der Beatenbergstrasse. Eine innere Detailerschliessung ist abgesehen von Notzufahrten und Anlieferung etc. als verkehrsfreie Anlage zu planen.  Die Flächen für die Parkierung sind als Gemeinschaftsanlagen vorzusehen. Eine durchlaufende Parkierung entlang der Beatenbergstrasse ist jedoch zu vermeiden. Offene Parkplätze sind mit hochstämmigen Bäumen zu bepflanzen.  Es sind gemeinschaftliche Einrichtungen - Quartierplatz, Spielplätze u …

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Art. 56BZO Baureglement Unterseen · S. 67

Zonen für öffentliche Nutzungen

k)Spital k2 Unter der Voraussetzung, dass Bauvorhaben (Um-, An- oder Nebenbauten) nach einem Planungsverfahren mit anerkannter, qualitätsbezogener Projektauswahl realisiert werden (z.B. Projektwettbewerb nach SIA 142), gelten für das Gebiet k2 folgende Bestimmungen:

–Geschosszahl max. 3 Geschosse

–Dachform frei (Flachdächer erlaubt)

–Gebäudehöhe max. 10.0 m

–Gebäudelänge nicht beschränkt

–Grenzabstand zu Nachbarparzellen: min. 5.0 m. Mehrlängen- und Mehrbreitenzuschläge sind nicht einzuhalten

–Strassenabstände zu Seestrasse und Weissenaustrasse: 5.0 m (entgegen den noch gültigen, alten Baulinien, die weniger als 5.0 m Strassenabstand aufweisen).

–Die Volumenziffer wird nicht angewandt

–Gegenüber den Nachbarparzellen sind die Beschattungstoleranzen nach Art. 22 Abs. 3 BauV einzuhalten

–Entlang der Seestrasse gelten auf eine Tiefe von 20.0 m ab Strassenachse die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III, im übrigen diejenigen der Empfindlichkeitsstufe II nach Art. 43 LSV.

–Bei Bauvorhaben, die ohne solche Planungsverfahren realisiert werden (kein oder kein anerkannter Wettbewerb nach SIA) gelten die baupolizeilichen Vorschriften der Wohnzone W3.

–Die Gestaltungsfreiheit nach Art. 75 BauG ist in jedem Falle anwendbar, wenn die in Art. 75 BauG vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind. Art. 55.2 Zone mit Planungspflicht Areal "Weissenaustrasse / Seestrasse" (NEU) Planungszweck Verdichtete, gut gestaltete Überbauung mit ergänzenden Dienstleistungsnutzungen zum Spital fmi. Art der Nutzung Dienstleistung / Wohne …

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Art. 57BZO Baureglement Unterseen · S. 38

Bestimmungen

1Für die Bauzonen gelten die folgenden baupolizeilichen Masse - vorbehalten bleiben Abs. 3 und 4 dieses Artikels: 

Zone Zone Geschosszahl kleiner Grenzabstand grosser Grenzabstand max. Gebäudehöhe max. Gebäudelänge Volumenziffer* Empfindlichkeitsstufe** Wohnzone W2 Wohnzone W3 Wohnzone W4 Wohn-/Gewerbezone WG2 Wohn-/Gewerbezone WG3

Dorfzone DZ 2 4 m 10 m 7 m 20 m 2.0 II
3 5 m 12 m 10 m 25 m 2.3 II
4 6 m 14 m 13 m 30 m 2.6 II
2 5 m 10 m 7 m 20 m 2.0 III
3 5 m 12 m 10 m 25 m 2.3 III

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 38) verbindlich lesbar.

gemäss Art. 45 III Dorfzone DZ gemäss

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Art. 58BZO Baureglement Unterseen · S. 39

Bauten in der Landwirtschaftszone

1Das Bauen in der Landwirtschaftszone richtet sich nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Raumplanung und des kantonalen Baugesetzes.

2Für landwirtschaftliche Wohnbauten und nicht landwirtschaftliche Bauten gelten die Vorschriften der Zone W2 (ausgenommen die Volumenziffer). Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III nach

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Wohnzonen sind der Wohnnutzung vorbehalten. Wenig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe wie Büros, Quartierläden und Gastgewerbebetriebe sind im Rahmen der Bestimmungen von Art. 90 BauV zugelassen.» · Art. 43

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 57). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 57, S. 380.90
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 57, S. 380.90
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 57, S. 380.90
Gebäudehöhe≤ 7 mArt. 57, S. 380.90
Gebäudelänge≤ 20 mArt. 57, S. 380.90
Baumassenziffer≤ 2 m3/m2Art. 57, S. 380.85

Extrahiert aus der BZO Unterseen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W2

Was gilt in der Zone W2 in Unterseen?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 20 m, Baumassenziffer ≤ 2 m3/m2. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Unterseen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2 sein?
Laut BZO Unterseen: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Unterseen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Unterseen?
8 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Unterseen ein?
Baugesuche in Unterseen laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Unterseen