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Unterseen

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Masse in Unterseen

Vollgeschosse in Unterseen

Die Zahl der Vollgeschosse ist in Unterseen in 8 von 16 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 1 Vollgeschosse bis 4 Vollgeschosse. Rechtsgrundlage ist meist Art. 57 der Bau- und Zonenordnung.

Die Zahl der Vollgeschosse begrenzt, wie viele volle Geschosse ein Gebäude haben darf. Dach-, Attika- und Untergeschosse zählen je nach Reglement nicht oder nur unter Bedingungen mit.

ZoneVollgeschosseFundstelle
Friedhof≤ 1 VollgeschosseArt. 56, S. 34
Kindergarten≤ 1 VollgeschosseArt. 56, S. 34
W2≤ 2 VollgeschosseArt. 57, S. 38
W3≤ 3 VollgeschosseArt. 57, S. 38
W4≤ 4 VollgeschosseArt. 57, S. 38
WG2≤ 2 VollgeschosseArt. 57, S. 38
WG3≤ 3 VollgeschosseArt. 57, S. 38
ZPP Breite≥ 2 VollgeschosseArt. 53, S. 29
ZPP Breite≤ 3 VollgeschosseArt. 53, S. 29

Extrahiert aus der BZO Unterseen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist die Zahl der Vollgeschosse in Unterseen?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 1 Vollgeschosse bis 4 Vollgeschosse, festgelegt in 8 von 16 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Zahl der Vollgeschosse in der Bauordnung Unterseen?

Meist in Art. 57 der Bau- und Zonenordnung Unterseen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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