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Unterseen

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Masse in Unterseen

Kleiner Grenzabstand in Unterseen

Der kleine Grenzabstand ist in Unterseen in 11 von 16 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 4 m bis 6 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 56 der Bau- und Zonenordnung.

Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.

ZoneKleiner GrenzabstandFundstelle
Areal für Mehrzwecknutzung≥ 5 mArt. 56, S. 34
W2≥ 4 mArt. 57, S. 38
W3≥ 5 mArt. 57, S. 38
W4≥ 6 mArt. 57, S. 38
WG2≥ 5 mArt. 57, S. 38
WG3≥ 5 mArt. 57, S. 38
ZPP "Brandweg"≥ 4 mArt. 55.1, S. 32
ZöN r1≥ 5 mArt. 56, S. 52
ZöN r5≥ 5 mArt. 56, S. 52
ZöN r6≥ 5 mArt. 56, S. 52
ZöN r7≥ 5 mArt. 56, S. 52

Extrahiert aus der BZO Unterseen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Unterseen?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 4 m bis 6 m, festgelegt in 11 von 16 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Unterseen?

Meist in Art. 56 der Bau- und Zonenordnung Unterseen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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