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Art. 56 · Bestimmungen

BZO Baureglement Unterseen · S. 34 · Original-PDF

Für die Zonen für öffentliche Nutzungen gelten die nachstehenden näheren Bestimmungen:

a)Areal für Mehrzwecknutzung   Das Areal ist für öffentliche Einrichtungen und Mehrzwecknutzungen (wie z.B. Lager, Werkhof, Werkstätten, Entsorgungshof, Markt- und Festbetriebe, Ausstellungen, Parkierung) vorgesehen. Die Gebäudehöhe beträgt 8.0 m, der Grenzabstand 5.0 m.  Bauten und Anlagen sind vor Blockschlag durch Schutzmassnahmen bergseits des Brandpromenadenweges mit einer Kombination aus Dämmen und Steinschlagschutznetzen zu schützen.  Innerhalb dem Waldabstand von 15.0 m dürfen keine Gebäude und Nutzungen zum Aufenthalt von Personen realisiert werden.    Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe ES III.  Änderung gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom 03.12.2012 / Inkraft auf 10.01.2013  Streichung gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 16.08.2018 / Inkraft auf 16.08.2018

b)  Streichung gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom 28.11.2011 / Inkraft auf 03.01.2012

c)Werkhof  Keine neuen Bauten zulässig.  Umbauten und Ersatz der bestehenden Bauten sind nur im Rahmen der heutigen Volumen möglich.  Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III nach Art. 43 LSV.

d)Friedhof  Es sind nur eingeschossige Bauten erlaubt, die für die zweckmässige Nutzung des Friedhofs notwendig sind.  Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe II nach Art. 43 LSV.

e)Alterssiedlung  Baupolizeiliche Masse gemäss Wohnzone W3.  Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe II nach Art. 43 LSV.

f)Kindergarten  1-geschossiger Bau, sonstige baupolizeiliche Masse wie Wohnzone W2. Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 34  Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe II nach Art. 43 LSV.

g)Feuerwehrmagazin  Zusätzliche Nutzungen und baupolizeiliche Masse nach den Bestimmungen der Wohn- und Gewerbezone WG 3.  Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III nach Art. 43 LSV.

h)Schulzentrum  Geschosszahl, Grenzabstand und Gebäudehöhe gemäss Wohnzone W3.  Gebäudelänge und VZ sind nicht beschränkt.  Der Gebäudeabstand richtet sich nach den Bedürfnissen einer zweckmässigen Überbauung.  Die Nachbarn dürfen an die Parzellengrenze eine bis zu 1.80 m hohe Hecke anpflanzen und unterhalten.  Flachdach erlaubt.  Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe II nach Art. 43 LSV

i)Rastplatz Gurbenstrasse  Bestehende Anlage: es sind nur Einrichtungen zugelassen, die den Zweck der Anlage nicht beeinträchtigen.

k)Spital

k1)  Für das Gebiet k1 gelten die baupolizeilichen Vorschriften der Wohnzone W3. Die max. Gebäudehöhe für die Gebäude Haus T und Haus E beträgt 12.00 m, diejenige für das Haus K 15.00 m (gem. Situationsplan im Anhang). Die Gebäudelänge ist nicht beschränkt, die Volumenziffer wird nicht angewandt. Der Gebäudeabstand richtet sich nach den Bedürfnissen einer zweckmässigen Überbauung. Es sind Flachdächer gestattet. Zur Entwicklung und Beurteilung aller Bauvorhaben im Gebiet k1, die wichtige Frage der Gestaltung von Bauten und Aussenräumen betreffen, setzt die Gemeinde einen Gestaltungsausschuss ein. Insbesondere begleitet er die Aufstockung der Gebäude T und K. Der Gestaltungsausschuss hat beratende Funktion für die Baukommission und besteht aus je einem Vertreter der Bauverwaltung und des Spitals fmi sowie aus mindestens drei ausgewiesenen und unabhängigen Fachleuten, wovon mindestens zwei ausserhalb der Gemeinde ansässig sein müssen. Für baulich deutlich in Erscheinung tretende Neu- und Umbauten mit über einer Million Franken Bausumme sind Projektwettbewerbe nach anerkannten Verfahrensregeln (RRB vom 30.06.2010, SIA Ordnung 142 Ausgabe 2009 oder Studienaufträge SIA Ordnung 142 Ausgabe 2009) durchzuführen. Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 35 Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe I nach Artikel 56 Für die Zonen für öffentliche Nutzungen gelten die nachstehenden näheren Bestimmungen:

k)Spital Es gelten hohe Anforderung an eine sorgfältige Gestaltung von Bauten und Anlagen, mit Einbezug der Strassenräume und Ablesbarkeit des neuen Hauptzugangs zum Spital. Sie sind hinsichtlich Gesamterscheinung, Proportionen, Architektur, Form und Dimensionierung der Gebäude sowie Gestaltung der Aussenräume so zu projektieren, dass eine gute Gesamtwirkung der Anlage und deren lntegration ins Orts- und Landschaftsbiid entsteht. Zur Qualitätssicherung und Begleitung der Bauvorhaben ist ein Fachausschuss Gestaltung beizuziehen. Alle Bauvorhaben sind diesem zur Beurteilung vorzulegen. Zwischen Weissenaustrasse und Aareufer ist eine parkartige Durchgrünung mit Sicht zur Aare sicherzustellen. Bei Gebäuden die neu erstellt oder erweitert werden dürfen höchstens 50% des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit nicht erneuerbarer Energie gedeckt werden. Sie sind an das Fernwärmenetz anzuschliessen. ie nie Gebäudelänge l urteilung eller Ba fe u€d+C ven mrndestens zwei ausserhalb der Ge"neinde ansässig sein musse^, Fur baulieh deutlieh in Erseheinung tretende NJeu und Umbauten mit über einer N,4illler Franlienaausumme s+nd Prejelitwettbewerbe naeh anerltannter Verfah kg rt ir .ffi + Daehferm frei (Flae + Gebäudehöhe max, 1 .@ . Grenzabstand zu ll * Strassenabständ ie vreniger als 5,0 m Strassenabstand auf#eisen), r Die Velumenziffer w * GegenÜber de+t'lae * Entlang der Seestr l<eitsstufe lll' im ubrigen diejenigen der Ernpfindliehkeitsstufe llna+FA{t" 43 tSV, * Bei Bauverhaben, d naeh Sl,§ gelten die baupelizeifiehen Versehriften der Wehnzene W3, * Die Gesteltungsfr C€din€ung€F-e++ü{t+in4 k3) Der Bereich ist für die Erstellung ober und unterirdischer Parkplätze reserviert. k4) Der Bereich dient als Erholungsraum des Spitals, es sind nur 1-geschossige Bauten für gedeckte Sitzplätze, kleine Aufenthaltsräume, Cafeteria, Toilettenanlage und ähnliches erlaubt. te und Gestaltung städtebaulieh und landsehaftlieh verträglieh sein, Unter der Veraussetzung; dass Neubacten auf wettbev;erb naeh SIA 142) gelten felgende Bestimmungen; * +---E€€h{e+m+ef + Gebäudehöhe mexi 1 +---Qsb{äu€l€kingejreL

l)wird im Rahmen der Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP ,,Weissenaustrasse/Seestrasse" aufgehoben, Beschluss Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2014 Einwohnergemeinde Unterseen, Spitalareal Unterseen, Zonenplan- und Baureglementsänderung, BR, 3 Genehmigung, 6. Juni 201 6 * Grenzebstend zu l'J siehttge+ + Strassenebstand m * Die Velurnerxiffer g + Fur die bestehende verzunehmen, * Gebäcde sind im M isie+€F= * Es gilt die tärmemp M Zweckbestimmung Grundzüge der Bebauung und Erschliessung Teilgebiete ZöN K ZÖN K1 Spital-, Alters-, Pflegeund medizinische Nutzung, Restaurant, Personalzimmer, Parkhaus ZöN K2 Spitalplatz mit Hauptzugängen Aufenthalts-, Erschliessungsund ÖV-Bereich mit Zufahrt ab Weissenaustrasse ZöN K5 Spital-, Alters-, Pflegeund medizinische Nutzung ZÖN K6 Spital-, Alters-, Pflegeund medizinische Nutzung ZöN K7 Spital-, Alters-, Pflegeund medizinische Nutzung, betreutes Wohnen, Notfalldienste Neu- und Ergänzungsbauten, Erschliessung Notfall via Spitalweg, Kurzzeit-Parking Notfall, Erschliessung restliche Areal via Zufahrl West, Fussweg zur Gurbenstrasse k1 , 2, 5,6, 7) Die maximale Gesamthöhe der Gebäude wird durch Höhenkoten (m.ü.M.), gemessen ab Oberkante Dachkonstruktion, festgelegt. Darüber sind nur technisch bedingte Dachaufbauten von max. 3.0 m Höhe gestattet. Diese müssen allseitig von den Fassaden um mind. 6.0 m zurück versetzt werden. Es sind nur Flachdächer oder flachgeneigte Schrägdächer (max. 1 0") gestattet. Gegenüber Parzellengrenzen und Strassen gilt ein Abstand von 5.0 m. Empfindlichkeitsstufe (ES) nach LSV Baupolizeiliche Masse Eingeschossige Pavillon- und Nebenbauten il il I Höhenkote 578 m.ü.M. II Neu- und Ergänzungsbauten Höhenkote 582 m.ü.M. lil Neu- und Ergänzungsbauten Höhenkote 590 m.ü.M. Neu- und Ergänzungsbauten Höhenkote 586 m.ü.M. 1) wird im Rahmen der Zonenolan- und Baureolementsänderuno ZPP ..Weissenaustrasse/Seestrasse" aufoehoben. 4

26. September bis 27 . Oktober 2014
24. Juli2O15
26. Februar 2016
20. April 2016

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 34) verbindlich lesbar.

21 . Ap"tl2016 / 28. Apri|2016 22. April bis 23. Mai 2016 1. Juni 2016 0 2 0 18. April2016 6. Juni 2016 Der Sekretär dr"ö%w * t, häov. äütrP Einwohnergemeinde Unterseen, Spitalareal Unterseen, Zonenplan- und Baureglementsänderung, BR, Genehmigung, 6. Juni 201 6 Genehmigungsvermerke Mitwirkung vom 1. Vorprüfung vom 2. Vorprüfung vom Publikationen im Amtsblatt am Publikationen im Anzeiger lnterlaken am Öffentliche Auflage am Einspracheverhandlungen am Erledigte Einsprachen Unerledigte Einsprachen Rechtsverwahrungen Beschlossen durch den Gemeinderat am Beschlossen durch die Gemeindeversammlung am Namens der Einwohnergemeinde Der Präsident J. Bitschard Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt Unterseen, den $§, ii,,,,,r, Der Sekretär H _'.{ P. Beuggert Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern Einwohnergemeinde Unterseen Spitalareal Unterseen Anderung der baurechtlichen Grundordnung (Zonenplan und Baureglement) Geringfügiges Verfahren nach Art. 122 Abs. 1 bis 3 BauV Baureglement Bern, 25. November 2016 L§ Fd"ä*ffi ffi §*F"§ ffi § FTffi ru äXffi §W Pil-&ffi Die geringfugige Anderung der baurechtlichen Grundordnung besteht aus

–Zonenplan

–Baureglement Weitere Unterlagen

–Erläuterungen Anderungen in rot Adrian Strauss Tel 031 335 10 10 Optingenstrasse 54 3013 Bern info@straussplan.ch www.straussplan.ch Raumplanung Entwickfung Städtebau Einwohnergemeinde Unterseen, Spitalareal Unterseen, Zonenplan- und Baureglementsänderung, BB, 2 Unterschriftenexemplar, 25. November 201 6 lV Zonen für öffentliche Nutzungen Artikel56 Für die Zonen rur öffentliche Nutzurqen gelten die nachstehenden näheren Bestimmungen: i+ r) Spital il Es gelten hohe Anforderung an ein€ sorgfätige Gestaltung von Bzuten und Anlagen, mit Einbezug der Strassenräume und Ablesbarkeit des neuen Hauptzugangs zum Spital. Sie sind hinsichtlich Gesamterscheinung, Proportionen, Architektur, Form und Dimensionierung der Gebäude sowie Gestaltung der Aussenräume so zu projektioren, dass eine gute Gesamtwirkung der Anlrup und deren lntegration ins Orts- und landschaftsbild entsteht. Zur Qualitätssicherung und Begleitung der Bauvorhaben ist ein Fachausschuss Gestaltung beizuziehen. Alle Bauvorhabsn sind diesem zur Beurteilung vorzulegen. Zwischen Weissenaustrasse und Aareufer ist eine parkatige Durchgrünung mit Sicht zur Aare sicherzustellen. Bei Gebäuden die neu erstellt oder erweitcrt werden dtnfen höchstens 507o des zulässigen Wärmebedarfs ftir Heizung und Warmwasser mit nicht erneuerbarer Energie gedeckt werden. Sie shd an das Fernwärmenetz anzuschliessen. l+ r3 ) Der Bereich ist fir d're Erstellung ober- und unterirdischer Parkplätze reserviert. {+ r4 ) Der Bereich dient als Erhofungsraum des Spitals, es sind nur 1-geschossige Bauten ftir gedeckte Sitzplätze, kleine Aufenthaltsräume, Cafeteria, Toilettenanl4e und tihnliches erlaubt. k r 1,2,5, 6, 7) Die maximale Gesanthöhs der Gebäude wird durch Höhenkoten (m.ü.M.), gemes§en ab massgebendem Terrarn bis Oberkante Dachkonstruktion, festgelegt. Darüber sind nur technisch bedingte Dachaullmuten von max. 3.0 m Höhe gestattet. Diese müssen allseitig von den Fassaden um mind. 6.0 m zurück versetzt werden. Es sind nur Flachdächer oder flachgeneigte Schragdächer (max. 10") ge§tattet. Gegonüber Pazellengrenzen und Strassen gilt ein Abstand von 5.0 m. Empfindlichkeitsstule (ES) nach LSV zöN+ 11 Spital-, Alters-, Pffeg€- und medizinische Nutzung, Restaurant, Personalzimmer, Parkhaus Baupolizeiliche Masse Zweckbestimmurlg Grurdzüge der Bebauung und Erschliessung Teilgebiete zöN k Neu- und Ergänzungsbauten Höhenkote 582 m.ü.M. ilt I ZöN..I+ r2 Spitatplatz mit Hauptzugängen Eingeschossige Pavillon- und Nebe+bauten Kleinbauien Aufenthalts-, Erschliessungsund ÖV-Bereich mit Zufahrt ab Weissenaustrasse ZöNl+ r5 Spital-, Alters-, Pflege- und medizinische Nutzung Neu- und Ergänzungsbauten Höhenkote 590 m.ü.M. il Neu- und Ergänzungsbauten Höhenkote 586 m.ü.M. ZöN..1+ 16 Spital-, Alters-, Pflege- und meclizinische Nutzung I zöN+ r7 Spital-, Alters-, Pflege- und medizinische Nutzung, betreutes Wohnen, Notfalldienste Neu- und ErgäinzLngsbauten, Erschliessung Notfafl via Spitalweg, Kurzzeit-Paking Notlall, Hörhenkote 578 m.ü.M. il Erschliessung restliche Areal via Zufahrt West, Fussweg zur Gurbenstrasse 3 Einwohnergemeinde Unterseen, Spitalareal Unterseen, Zonenplan- und Baureglementsätnderung, BR, Unterschriftenexemplar, 25. November 201 6 Genehmigungsvermerke Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer/innen Grundeigentümer/in Parzellen Nrn. Unterschrift Gemeindeverhand Ml#I@r**t"Me*wen e1€', ?84, A111. weiE:;t]liiit"i i-lntarseen ffiffi*I***-*'* *lle,äs'ä,Bi€n ffiW#ä.ry^-=J wdffiAß I il^- n( l*m*#wär,ffi'g***n BRa+rB h^l y..vy_n.../.1!.m rI Beschlossen durch den Gemeinderat am ' ?. F\ugus'( 2ot1 qiphe Genehmicltrno AGR Der Präsident J. Ritschard Die Richt§keit dieser Angaben bescheinigt Unterseen, den 4 .. i' ,. Genehmigt durch das Amt fur Gemeinden und Flaumordnung des Kantons Bem am * t- Ngv. ?&t? ffi%w Einwohnergemeinde Unterseen Spitalareal Unterseen Bern,25. November2016

–Zonenplan

–Baureglement Weitere Unterlagen

–Erläuterungen Anderungen in rot Mst 1 : 2'000 Format: 84130 0 I Adrian Strauss Haumplanung Entwicklung Städtebau Anderung der baurechtlichen Grundordnung (Zonenplan und Baureglement) Geringfugiges Verfahren nach Art. 122 Abs. 1 bis 3 BauV Zonenplan UNTER§CH RI FTEN EXEMPLAfr NA \t_/ 20 B0 100 m Tel 031 335 10 10 info@straussplan.ch www.straussplan.ch Optingenstrasse 54 3013 Bern Die geringfügige Anderung der baurechtlichen Grundordnung besteht aus Legende l Festlegungen : o o o o o'a PerimeterderZonenplanänderung W2 Wohnzone W3 Wohnzone ZöN Zone tür öffentliche Nutzungen ZÖN ap r Abgrenzungen Sektoren Abgrenzungslinien Teilgebiete k5-bisk+ r1, 12, r5, 16 und r7 Baulinie Hauptbauten Baulinie Vordach 1. Vollgeschoss ZPP Zone mit PlanungsPflicht ==l l-1 ZUeO Zone mit bestehender Überbauungsordnung LWZ Landwirtschaftszone T TlI erhaltenswerte Gebäude schützenswerte Gebäude Vermassung ), ss.on ). Zonenplan \ zoN 1 , .\ NN r Genehmigungsvermerke Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer/innen Grundeigentümer/in Gemeindeverband Weissenau Unterseen Weissenaustrasse 47, 3BOO Unterseen SpitalfmiAG Weissenaustrasse 27, 38OO Unterseen Beschlossen durch den Gemeinderat am Der Präsident ,: ,/fu/4 -*.- J. Ritschard Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt unterseen, den 2 3. üeZ, äffi"lll untsEE{Uillceverband Parzellen Nr. Weissenau Llrrter*een Weissoryaurtrasqe 47 218,284,2111, 2112,2212,2195 BR 2113

–1 Aurqti§1 2o'l> siehe Genehmiguno AGB Der Sekretär Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern * §, Nov. ?ü!7 ffi% (t§J Einwohnergemeinde Unterseen Spitalareal Unterseen Erläuterungen Weitere Unterlagen

–Erläuterungen Adrian Strauss Raumplanung Entwicklung Städtebau Anderun g der baurechtl ichen Grundordnu ng (Zonenplan u nd Bau reglement) Geringfügiges Verfahren nach Art. 122 Abs. 1 bis 3 BauV Bern, 25. November 2016 U NTER§CH R I FTEN EXEM PLAR Die geringfügige Anderung der baurechtlichen Grundordnung besteht aus

–Zonenplan

–Baureglement Tel031 335 '10 10 Optingenstrasse 54 3013 Bern info@straussplan.ch www.straussplan.ch Einwohnergemeinde Unterseen Änderung von Zonenplan und Baureglement Ordentliches Verfahren gemäss Art. 58 ff. BauG Areal Weissenaustrasse / Seestrasse Umzonung in Zone mit Planungspflicht ZPP sowie in Wohnzone W3 GENEHMIGUNG Bern, 29. Oktober 2018 Die Änderung der Nutzungsplanung besteht aus

–Änderung Zonenplan und Baureglement Weitere Unterlagen

–Erläuterungsbericht Adrian Strauss Tel 031 335 10 10 info@straussplan.ch www.straussplan.ch Optingenstrasse 54 3013 Bern Raumplanung Entwicklung Städtebau Zonenplan vom 20. März 2001 (ALT) Mst. 1:1'000 850 57 8a 8 59 775 50 Breitengässli 2213 54 ZÖN k2 1752 511 1751 2223 56a 1155 56 6 Seestrasse 67 209 Legende Festlegungen Perimeter der Änderung Zone mit Planungspflicht ZPP Abgrenzungslinie Geschosszahl Wohnzone W2 Wohnzone W3 k1 Zone für öffentliche Nutzung ZÖN a-p Verkehrsfläche erhaltenswerte Gebäude Vermassung 17 5 1425 34077 19 25c NL028 Weissenaustrasse 591022 27c ZÖN k3 2223 2224 591020 14a 48 27a N 1298 1352 Zone mit bestehender Überbauungsordnun g ZUeO 10.80 0 10 20 50 m 30 40 Änderung Zonenplan vom 26. September 2013, Stand 1. öffentliche Auflage (NEU) Mst. 1:1'000 568.7 850 57 80.00 570.3 8a 8 59 80.00 775 12.00 50 5.00 26.55 6.60 Breitengässli 2213 54 12.00 1752 511 570.4 1751 2223 80.00 56a 80.00 1155 56 6 570.4 Seestrasse 67 209 Legende Festlegungen Perimeter der Änderung Zone mit Planungspflicht ZPP Abgrenzungslinie Geschosszahl Wohnzone W2 Wohnzone W3 k1 Verkehrsfläche erhaltenswerte Gebäude 10.80 Vermassung 17 5 1425 34077 19 25c NL028 7.00 568.4 15.00 ZPP (Weissenau- / Seestrasse) 44.85 Weissenaustrasse 591022 27c ZÖN k3 2223 2224 591020 14a 48 27a 567 9 N 0 10 20 50 m 30 40 1298 1352 Zone für öffentli che Nutzung ZÖN a-p Zone mit bestehender Überbauungsordnun g Z UeO Änderung Baureglement vom 26. September 2013, Stand 1. öffentliche Auflage (NEU) (Änderungen gegenüber rechtskräftigen Baureglement vom 20. März 2001 in Blau) Art. 56 Zonen für öffentliche Nutzungen

k)Spital k2 Unter der Voraussetzung, dass Bauvorhaben (Um-, An- oder Nebenbauten) nach einem Planungsverfahren mit anerkannter, qualitätsbezogener Projektauswahl realisiert werden (z.B. Projektwettbewerb nach SIA 142), gelten für das Gebiet k2 folgende Bestimmungen:

–Geschosszahl max. 3 Geschosse

–Dachform frei (Flachdächer erlaubt)

–Gebäudehöhe max. 10.0 m

–Gebäudelänge nicht beschränkt

–Grenzabstand zu Nachbarparzellen: min. 5.0 m. Mehrlängen- und Mehrbreitenzuschläge sind nicht einzuhalten

–Strassenabstände zu Seestrasse und Weissenaustrasse: 5.0 m (entgegen den noch gültigen, alten Baulinien, die weniger als 5.0 m Strassenabstand aufweisen).

–Die Volumenziffer wird nicht angewandt

–Gegenüber den Nachbarparzellen sind die Beschattungstoleranzen nach Art. 22 Abs. 3 BauV einzuhalten

–Entlang der Seestrasse gelten auf eine Tiefe von 20.0 m ab Strassenachse die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III, im übrigen diejenigen der Empfindlichkeitsstufe II nach Art. 43 LSV.

–Bei Bauvorhaben, die ohne solche Planungsverfahren realisiert werden (kein oder kein anerkannter Wettbewerb nach SIA) gelten die baupolizeilichen Vorschriften der Wohnzone W3.

–Die Gestaltungsfreiheit nach Art. 75 BauG ist in jedem Falle anwendbar, wenn die in Art. 75 BauG vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind. Art. 55.2 Zone mit Planungspflicht Areal "Weissenaustrasse / Seestrasse" (NEU) Planungszweck Verdichtete, gut gestaltete Überbauung mit ergänzenden Dienstleistungsnutzungen zum Spital fmi. Art der Nutzung Dienstleistung / Wohnen Bruttogeschossfläche 5'100 m2 Mass der Nutzung Gebäudehöhenkote Die max. Gebäudehöhenkoten betragen an der Seestrasse 584.0 m.ü.M. (4 Geschosse) und an der Weissenaustrasse 587.3 m.ü.M. (5 Geschosse). Darüber sind keine Attikas zulässig. Es sind nur Flachdächer gestattet. Grenzabstand 4.0 m Strassenabstand 5.0 m ab Fahrbahnrand Gestaltungsgrundsätze Hohe Anforderung an die Gestaltung von Bauten und Aussenräumen mit Bezug der Gebäude zu den begrenzenden Strassenräumen. Berücksichtigung einer späteren baulichen Erweiterung auf der Westseite. Durchführung eines qualitätsichernden Verfahrens. Richtprojekt Für das Bauprojekt ist das weiterbearbeitete Wettbewerbssiegerprojekt "ça & la" der arb Architekten Bern vom 1. Juli 2013 verbindlich. Verkehr Erschliessung des Areals ab Weissenaustrasse, Parkierung weitgehend unterirdisch. Lärmempfindlichkeitstufe ES III Änderung Baureglement vom 17. Februar 2014, Stand 2. öffentliche Auflage (NEU) (Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage in Grün) Art. 55.2 Zone mit Planungspflicht Areal "Weissenaustrasse / Seestrasse" (NEU) Planungszweck Verdichtete, gut gestaltete Überbauung mit ergänzenden Dienstleistungsnutzungen zum Spital fmi. Art der Nutzung Dienstleistung / Wohnen Bruttogeschossfläche 5'100 4'900 m2 Mass der Nutzung Gebäudehöhenkote Die max. Gebäudehöhenkoten betragen an der Seestrasse 584.0 579.85 m.ü.M. (4 3 Geschosse) und an der Weissenaustrasse 587.3 583.15 m.ü.M. (5 4 Geschosse). Darüber sind keine Attikas zulässig. Es sind nur Flachdächer gestattet. Grenzabstand 4.0 m Strassenabstand 5.0 m ab Fahrbahnrand Gestaltungsgrundsätze Hohe Anforderung an die Gestaltung von Bauten und Aussenräumen mit Bezug der Gebäude zu den begrenzenden Strassenräumen. Berücksichtigung einer späteren baulichen Erweiterung auf der Westseite. Durchführung eines qualitätsichernden Verfahrens. Richtprojekt Für das Bauprojekt ist das weiterbearbeitete Wettbewerbssiegerprojekt "ça & la" der arb Architekten Bern vom 1. Juli 2013 verbindlich. Verkehr Erschliessung des Areals ab Weissenaustrasse, Parkierung weitgehend unterirdisch. Lärmempfindlichkeitstufe ES III Hinweis: Im Rahmen der 2. öffentlichen Auflage erfolgten im Zonenplan gegenüber der 1. öffentlichen Auflage vom September 2013 keine Änderungen. Änderung Zonenplan vom 6. August 2018, Stand 3. öffentliche Auflage (NEU) Mst. 1:1'000 (Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage in Rot) 17 5 1425 34077 19 25c NL028 7.00 568.4 15.00 31.80 Weissenaustrasse 591022 27c ZÖN k3 2223 2224 591020 14a 48 27a 567 9 N 0 10 20 50 m 30 40 568.7 850 57 80.00 570.3 8a 8 59 80.00 775 12.00 50 5.00 6.60 Breitengässli 2213 54 12.00 1752 511 Sektor II // 1751 2223 80.00 // 56a 80.00 Sektor I 20.00 1155 56 6 570.4 Seestrasse 67 209 Legende Festlegungen Perimeter der Änderung Zone mit Planungspflicht ZPP (ALT) (NEU) Wohnzone W2 Wohnzone W3 k1 Verkehrsfläche erhaltenswerte Gebäude 10.80 Vermassung 1298 1352 ZPP (Weissenau- / Seestrasse) 570.4 Abgrenzungslinie Geschosszahl (ALT) Sektorengrenze (NEU) Abgrenzungslinie Geschosszahl (ALT) Sektorengrenze (NEU) / // Zone für öffentli che Nutzung ZÖN a-p Zone mit bestehender Überbauungsordnun g ZUeO Änderung Baureglement vom 6. August 2018, Stand 3. öffentliche Auflage (NEU) (Änderungen gegenüber der 2. öffentlichen Auflage in Rot) Art. 55.2 Zone mit Planungspflicht Areal "Weissenaustrasse / Seestrasse" (NEU) Planungszweck Verdichtete, Ziel ist die Realisierung einer verdichteten gut gestalteten Überbauung mit flexibler Gebäudestruktur für ergänzenden Dienstleistungs Nutzungen zum Spital fmi. Art der Nutzung Dienstleistungs-, Pflege- und Spitalnutzung Bruttogeschossfläche 4'900 m2 Die minimale oberirdische Geschossfläche (GF) beträgt 3'312 m2, die maximale 4'900 m2. Mass der Nutzung Fassadenhöhe Gebäudehöhenkote Die max. Gebäudehöhenkoten betragen an der Seestrasse 579.85 m.ü.M. (3 Geschosse) und an der Weissenaustrasse 583.15 m.ü.M. (4 Geschosse). Die Höhe der Gebäude wird durch eine Gebäudehöhenkote pro Sektor festgelegt. Sie beträgt in Sektor I 583.15 m.ü.M. (FH 15.0 m), in Sektor II 579.85 m.ü.M. (FH 11.5 m) und wird bei Flachdächern bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion gemessen (siehe Anhang). Darüber sind keine Attikas Attikageschosse zulässig. Es sind nur nicht begehbare Flachdächer gestattet. Soweit diese nicht für technisch bedingte Dachaufbauten oder Sonnenenergieanlagen genutzt werden, sind sie extensiv zu begrünen. Technisch bedingte Dachaufbauten (z.B. Kamine, Lifte, Lüftungs- und Sonnenenergieanlagen u. dgl.) bis zu einer Höhe von 3.0 m werden nicht an die Fassadenhöhe (FH) angerechnet. Sie werden ab der Gebäudehöhenkote gemessen und sind im Kernbereich der Gebäude anzuordnen. Sorgfältig integrierte flachgeneigte Sonnenenergieanlagen sind auf der gesamten Dachfläche zulässig. Grenzabstand 4.0 m Strassenabstand 5.0 m ab Fahrbahnrand Gestaltungsgrundsätze Hohe Anforderung an die Gestaltung von Bauten und Aussenräumen mit Bezug der Gebäude zu den begrenzenden Strassenräumen. Berücksichtigung einer späteren baulichen Erweiterung auf der Westseite den westlich an die ZPP angrenzenden Parzellen Nrn. 2223 und 2224. Verkehr Die Erschliessung des Areals erfolgt ab Weissenaustrasse, Parkierung weitgehend unterirdisch. Richtprojekt Für das Bauprojekt ist das weiterbearbeitete Wettbewerbssiegerprojekt "ça & la" der arb Architekten Bern (6. August 2018) als Richtprojekt verbindlich. Energie Es besteht die Anschlusspflicht an das Fernwärmenetz. Die Neubauten haben beim gewichteten Energiebedarf die kantonalen Anforderungen einzuhalten. Lärmempfindlichkeitstufe ES III Hinweis: Die interkantonale Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) ist für alle Gemeinden verbindlich und muss im Rahmen eines ordentlichen Planerlassverfahrens bis 2020 zwingend eingeführt werden. Die Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe enthält insgesamt 30 Regelungen. So werden zum Beispiel die Begriffe "Gebäudehöhe" durch "Fassadenhöhe", "Erdgeschoss" und "Obergeschoss" durch "Vollgeschoss" oder die "Bruttogeschossfläche (BGF)" mit "Geschossfläche (GF)" ersetzt. Zur besseren Verständlichkeit dienen die Definitionen und Skizzen zu den Begriffen und Messweisen im Anhang. Genehmigungsvermerke Mitwirkung 04. April bis 06. Mai 2013 Vorprüfung

23. September 2013
1.  Publikation im Amtsblatt vom
02. Oktober 2013
1.  Publikation im Anzeiger Interlaken vom
03. Oktober 2013 / 10. Oktober 2013

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 34) verbindlich lesbar.

1. öffentliche Auflage 02. Oktober bis 04. November 2013 2. Publikation im Amtsblatt vom

05. März 2014
2. Publikation im Anzeiger Interlaken vom
06. März 2014 / 13. März 2014

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 34) verbindlich lesbar.

2. öffentliche Auflage 06. März bis 07. April 2014 Einspracheverhandlungen am 01. Mai 2014 / 22. Mai 2014 erledigte Einsprachen 3 unerledigte Einsprachen 1 Rechtsvervvahrungen 0 Beschlossen durch den Gemeinderat am

14. April 2014
Beschlossen durch die Gemeindeversammlung
02. J uni 2014
3. Publikation im Amtsblatt vom
15.  August 2018
3. Publikation im Anzeiger Interlaken vom
16. August 2018 / 23. August 2018
3. öffentliche Auflage
17. August 2018 bis 17. September 2018
Einspracheverhandlungen am
23. Oktober 2018

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 34) verbindlich lesbar.

erledigte Einsprachen 0 unerledigte Einsprachen 1 Rechtsverwahrungen 0 Beschlossen durch den Gemeinderat am 29. Oktober 2018 Namens der Einwohnergemeinde Der Präsident V. Der Sekretär \ Tr (\ J . Ritsci hard P. Beuggert Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV am 8. November 2018 Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt Unterseen, den 17, J an, 2019 Der Gemeindeschreiber P. Beuggert Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnu es gantons Bern am 20. Mai 2 'Arr,rirrgi'ß 2 Einwohnergemeinde Unterseen, Spitalareal Unterseen, Zonenplan- und Baureglementsänderung, ErlB, Unterschriftenexemplar, 25. November 201 6 Ausgangslage Ab Mäz 2014 wurde im Auftrag der Spitäler fmiAG auf der Basis einer Strategiestudie von ltten+ Brechbühl AG Bem ein Machbarkeitskonzept für den Ersatzneubau des Hauptgebäudes E des Sp1a6 lnterlaken erarbeitet. Der geplante Neubau soll das bestehende Hauptgebäude ersetzen. Abklärungen mit der Gemeinde Unterseen zur Realisierbarkeit des Neubaus haben ergeben, dass damit eine Anpassung der baurechtlichen Grundordnung (Zonenplan und Baureglement) notwendig ist. Als Grundlage für die Anpassungen wurde auf Wunsch und in Zusammenarlceit mit der Gemeinde Unterseen von ltten+BrechbühlAG ein Masterplan über das SpitalarealWeissenau Unterseen erarbeitet. Dieses Gesamtkonzept zeigt das Potential zukünftlger Entw'aklungen auf' Auf der Basis des Masterplans wurden Zonenplan und Baureglement der Gemeinde Unterseen im ordentlichen Verfahren nach Art. 58 Baugesetz (BauG) angepasst' Mit den Beschlüssen des Gemeinderats vom 18. April 2016 und der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2016 wurde die Anderung der baurechtlichen Grundordnung von Zonenplan und Baureglement (ZöN k,,Spital") dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGH) zur Genehmigung eingereicht. lm Rahmen der Genehmigung wurde festgestellt, dass einige der im Vorprüfungsbericht vom 26. Februar 2016 enthaltenen Genehmigungsvorbehalte nicht umgesetzt wurden. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die im Jahr 2014 durchgefühfte Zonenplan- und Baureglementänderung der Zone mit Planungspflicht (ZPP) ,,Weissenau-/ Seestrasse)' sistiert wurde und noch nicht in Bechtskraft ist. Fo§lich gelten in diesem Gebiet nach wie vor die Bestimmungen der Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) k2) ,,Spital", resp. die der Wohnzone (W3). Aufgrund dieser Tatsache hat sich herausgestellt, dass im Falle einer Genehmigung des vorliegenden Planungsgeschäfts zwei Gebiete mit dem KüzelZöN k2) ,,Spital" bezeichnet sind. Entsprechend ist eine geringfügige Anderung notwendig. Da es sich nur um kleine formelle Anpassungen handelt, können die Anderungen im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 1 bis 3 Bauverordnung (BauV) durchgeführt werden. Das heisst, dass das Einverständnis der Anderungen mittels der Unterschriften der betroffenen Grundeigentümer eingeholt wird. Nach der Zustimmung der Grundeigentümer und dem Beschluss des Gemeinderats wird das vorliegende Planungsgeschäft dem Kanton (AGR) zur Genehmigung eingereicht. Anderu ng der bau rechtl ichen G ru ndord n u ng (Zon en pla! Lr!g§99re9!ern9!]l Zonenplanänderung Die Bezeichnung in der Legende ist nicht mehr zutreffend und ist entsprechend zu korrigieren. Die grünen Abgrenzungslinien teilen neu die Teilgebiete 11, 12, 15 rO und r7 und nicht wie bislang die Gebiete k5 bis k9. lm Zonenplanausschnitt erfolgt sinngemäss die Anpassung der ZöN-Bezeichnungen 1t bis r7. Des Weiteren werden im Zonenplan im Gebiet ,,Weissenau-/Seestrasse" die heute rechtsgültigen Nutzungszonen ZöN k2) ,,Spital" und W3 dargestellt. 3 Einwohnergemeinde Unterseen, Spitalareal Unterseen, Zonenplan- und Baureglementsänderung, ErlB, Unterschriftenexemplar, 25. November 201 6 Bau reg lementsänderu n g Die maximale Gesamthöhe der Gebäude wird durch Höhenkoten (m.ü.M.), gerressen bis Oberkante Dachkonstruktion, festgelegt. Hier fehlt der Zusatz ab wo (massgebendes Terrain) gemessen wird. Der Begriff ,,Nebenbauten" entspricht nicht der Verordnung über die neuen Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) und ist folglich nicht BMBV-konform. Der Begriff ,,Nebenbauten' ist neu mit ,,Kleinbauten" zu ersetzen. Sinngemäss zum Zonenplan erfolgen auch im Baureglement die Anpassungen der ZöN-Bezeichnungen 11 bis r7. Der Art. 56 des Baureglements der Gemeinde Unterseen wird !m geringfugigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 1 bis 3 BauV wie folgt geändert (Anderungen in rot): l+ r)Spital II Es gelten hohe Anforderung an eine sorgfältige Gestaltung von Bauten und Anlagen, mit Einbezug der Strassenräume und Ablesbarkeit des neuen Hauptzugangs zum Spital. Sie shd hinsichtlich Gesamterscheinung, Proportionen, Architektur, Form und Dimensionierung der Gebäude sowie Gestaltung der Aussenräumo so zu projcktieren, dass eine gute Gesamtwirkung der Anlage und deren lntegration ins Orts- und Landschaftsbild entsteht. Zur Qualitätssicherung und Begleitung der Bauvorhaben ist ein Fachausschuss Gestaltung beizuziehen. Alle Bauvorhaben sind diesem zur Beurteilung vozulegen. Zwischen Weissenaustrasse und Aareufer ist eine pakartige Durchgrunung mit Sicht zur Aare sichezustellen. Bei Gebäuden die neu erstelll oder erweitert werden dürfen höchstens 50% des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit nicht emeuerbarer Energie gedeckt werden. Sie sind an das Fernwärmenetz anzuschliessen. l+ r 3 ) Der Bereich ist flir die Erstel'lung ober- und unterirdischer Parkplätze reserviert. k r 4) Der Bereich dient als Erholungsraum des Spitals, es sind nur 1 -geschoss(7e Bauten filr gedeckte Sitzplätze, kleine Aufenthaltsräuma, Cafeteria, Toilettenanlage und ähnliches erlaubt. k r 1,2,5, 6, 7) Die maximale Gesamthöhe der Gebäude wird durch Höhenkoten (m.ü.M.), gemessen ab massgebendem Terrain bis Oberkante Dachkonstruktion, festgelegt. Darüber sind nur technisch bedingte Dachaufbzuten von max. 3.0 m Höhe gestattet. Diese müssen allseitig von den Fassaden um mind. 6.0 m zuruck versetä werden. Es sind nur Flachdächer oder flachgeneigte Schräigdächer (max. 10') gestattet. Gegenüber Pazellengrenzen und Strassen gilt ein Abstand von 5.0 m. Empfindlichkeitsstule (ES) nach LSV Zweckbestimmung Grundzüge der Bebauung und Erschliessung Baupolizeiliche Masse Teilgebiete zöN k ZöN{+ r1 Spital-, Alters-, Pflege- und medizinische Nutzung, Festaurant, Personalzimmer, Pakhaus Neu- und Ergänzungsbauten Höhenkote 582 m.ü.M. ilt I ZöN..I+ r2 Spitalplatz mit Hauptzugängen Engeschossige Pavillon- und Nebenbauien Kleinbauten Aufenthalts-, Erschliessungsund ÖV-Bereich mit Zufahrt ab Weissenaustrasse Neu- und Ergänzungsbauten Höhenkote 590 m.ü.M. il ZöN..I+ 15 Spital-, Alters-, Pflege- und medizinische Nutzung Neu- und Ergänzungsbauten Höhenkote 586 m.ü.M. ZöN-l+ rO Spital-, Alters-, Pflege- und medizinische Nutzung I zöN..]+ r7 Spital-, Alters-, Pflege- und medizinische Nutzung, betreutes Wohnen, Notfalldienste Neu- und Ergänzungsbauten, Erschliessung Notfall via Spitalweg, Kurzzeit-Parking Notfall, Höhenkote 578 m.ü.M. il Erschliessung restliche Areal via Zufahrt West, Fussweg zur Gurbenstrasse Einwohnergemeinde Unterseen, Spitalareal Unterseen, Zonenplan- und Baureglementsänderung, ErlB, 4 Unterschriftenexemplar, 25. November 201 6 Baureglement Art. 56, ZöN k2) ,,Spital" Die ZöN k2) ,,Spital" bleibt bis zum Zeitpunkt der Genehmigung der Zonenplan- und Baureglementänderung der ZPP ,,Weissenau-/ Seestrasse" rechtkräftig. Entsprechend gelten folgende Bestimmungen: k2 ) Spital Unter der Voraussetzung, dass Bauvorhaben (Um-, An- oder Nebenbauten) nach einem Planungsverfahren mit anerkannter, qualitätsbezogener Projektauswahl realisiert werden (2.8. Prolektwettbewerb nach SIA 142), gelten fi.ir das Gebiet k2 fo§ende Bestimmungen:

–Geschosszahl max.3 Geschosse

–Dachform frei (Flachdächer ertaubt)

–Gebäudehöhe max. 10.0 m

–Gebäudelänge nicht beschränkt

–Grenzabstand zu Nachbarpazellen: min. 5.0 m. Mehrlängen- und Mehrbreitenzuschläge sind nicht einzuhalten

–Strassenbestände zu Seestrasse und Weissenaustrasse: 5.0 m (entlang den noch gültigen, alten Baulinien, die weniger als 5.0 m Strassenabstand aufweisen).

–Db Volumenziffer wird nicht angewandt

–Gegenüber den Nachbarpaaellen sind die Beschattungstoleranzen nach Art, 22 Abs. 3 BauV einzuhalten.

–Entlang der Seestrasse gelten auf eine Tiefe von 20.0 m ab Strassenachse die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstule lll, im übrigen diejenigen der Emplindlichkeitsstufe ll nach Art. 43 LSV.

–Bei Bauvorhaben, die ohne solche Planungsver.fahren realisiert werden (kein oder kein anerkannter Wettbewerb nach SIA) gelten dic baupolizeitichen Vorschriften der Wohnzone W3.

–Dic Gestaltungsfreiheit nach Art. 75 BauG ist in jedem Fatle anwendbar, wenn die in Art. 75 BauG vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind. Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 50

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1. Änderung des Baureglementes gültig ab 09.02.2009

Die Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2008 hat die Änderungen von Art. 13 Abs. 3, Art. 35 und Art. 57 Abs. 1 des Baureglements der Einwohnergemeinde Unterseen vom 17. April 2000 beschlossen. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat diese Änderungen in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf den 9. Februar 2009.

EINWOHNERGEMEINDE UNTERSEEN

Der Präsident: Der Sekretär:

Unterseen, 5. Januar 2009 sig. Simon Margot sig. Peter Beuggert

Depositionszeugnis Der unterzeichnende Gemeindeschreiber bescheinigt, dass die vorliegende Änderung des Baureglementes der Einwohnergemeinde Unterseen während 30 Tage vor der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2009 öffentlich aufgelegt worden ist.

GEMEINDESCHREIBEREI UNTERSEEN

Der Gemeindeschreiber:

Unterseen, 5. Januar 2009 sig. Peter Beuggert

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2. Änderung des Baureglementes gültig ab 03.04.2009

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2008 die Änderungen von Art. 53 Abs. 4 und 5 des Baureglements der Einwohnergemeinde Unterseen vom 17. April 2000 beschlossen. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat diese Änderungen in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf den 03.04.2009.

EINWOHNERGEMEINDE UNTERSEEN

Der Präsident: Der Sekretär:

Unterseen, 15. September 2008 sig. Simon Margot sig. Peter Beuggert

Depositionszeugnis Der unterzeichnende Gemeindeschreiber bescheinigt, dass die vorliegende Änderung des Baureglementes der Einwohnergemeinde Unterseen respektive deren Inkrafttretung am 7. April 2009 im Anzeiger Amt Interlaken bekannt gemacht worden ist.

GEMEINDESCHREIBEREI UNTERSEEN

Der Gemeindeschreiber:

Unterseen, 23. April 2009 sig. Peter Beuggert

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3. Änderung des Baureglementes gültig ab 12.05.2009

Die Gemeindeversammlung hat am 9. März 2009 die Änderung des Zonenplans Siedlung mit Ergänzung des Baureglementes Art. 56 (ZöN lit. k Spital) 2000 beschlossen. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat am 12. Mai 2009 diese Änderungen in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf den 12.05.2009.

EINWOHNERGEMEINDE UNTERSEEN

Der Präsident: Der Sekretär:

Unterseen, 9. März 2009 sig. Simon Margot sig. Peter Beuggert

Depositionszeugnis Der unterzeichnende Gemeindeschreiber bescheinigt, dass die vorliegende Änderung des Baureglementes der Einwohnergemeinde Unterseen am 28. Mai 2009 im Anzeiger Amt Interlaken sowie am 3. Juni 2009 im Amtsblatt des Kantons Bern bekannt gemacht worden ist.

GEMEINDESCHREIBEREI UNTERSEEN

Der Gemeindeschreiber:

Unterseen, 10. Juni 2009 sig. Peter Beuggert

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4. Änderung des Baureglementes gültig ab 31.03.2010

Die Gemeindeversammlung hat am 30. November 2009 die Zonenplanänderung (Planungsausschnitt ZöN für Parkplätze Naherholungsgebiet Lombach, Art. 56 lit. q) beschlossen. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat am 31. März 2010 diese Änderungen in Anwendung von Art.

61BauG genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf den 31.03.2010.

EINWOHNERGEMEINDE UNTERSEEN

Der Präsident: Der Sekretär:

Unterseen, 12. April 2010 sig. Simon Margot sig. Peter Beuggert

Depositionszeugnis Der unterzeichnende Gemeindeschreiber bescheinigt, dass die vorliegende Änderung des Baureglementes der Einwohnergemeinde Unterseen am 28. Mai 2009 im Anzeiger Interlaken sowie am 3. Juni 2009 im Amtsblatt des Kantons Bern bekannt gemacht worden ist.

GEMEINDESCHREIBEREI UNTERSEEN

Der Gemeindeschreiber:

Unterseen, 10. Juni 2009 sig. Peter Beuggert

*************************************************************************************************************** Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 52

5. Änderung des Baureglementes gültig ab 03.01.2012

Die Gemeindeversammlung hat am 28. November 2011 die Umzonung von ZöNb in Zone mit Planungspflicht ZPP "Brandweg" (Areal Pfarrhaus) beschlossen. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat am 3. Januar 2012 diese Änderungen in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf den 3. Januar 2012.

EINWOHNERGEMEINDE UNTERSEEN

Der Präsident: Der Sekretär:

Unterseen, 23. Januar 2012 sig. Simon Margot sig. Peter Beuggert

Depositionszeugnis Der unterzeichnende Gemeindeschreiber bescheinigt, dass die vorliegende Änderung des Baureglementes der Einwohnergemeinde Unterseen am 12. Januar 2012 im Anzeiger Interlaken sowie am 18. Januar 2012 im Amtsblatt des Kantons Bern bekannt gemacht worden ist.

GEMEINDESCHREIBEREI UNTERSEEN

Der Gemeindeschreiber:

Unterseen, 23. Januar 2012 sig. Peter Beuggert

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6. Änderung des Baureglementes gültig ab 12. Oktober 2012

Die Gemeindeversammlung hat am 10. September 2012 die Änderung des Zonenplanes und die Ergänzung des Baureglementes Art. 56 Zone für öffentliche Nutzung "Spital" beschlossen. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat am 12. Oktober 2012 diese Änderungen in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf den 12. Oktober 2012.

EINWOHNERGEMEINDE UNTERSEEN

Der Präsident: Der Sekretär:

Unterseen, 29. Oktober 2012 sig. Simon Margot sig. Peter Beuggert

Depositionszeugnis Der unterzeichnende Gemeindeschreiber bescheinigt, dass die vorliegende Änderung des Baureglementes der Einwohnergemeinde Unterseen am 1. November 2012 im Anzeiger Interlaken sowie am 7. November 2012 im Amtsblatt des Kantons Bern bekannt gemacht worden ist.

GEMEINDESCHREIBEREI UNTERSEEN

Der Gemeindeschreiber:

Unterseen, 15. November 2012 sig. Peter Beuggert

*************************************************************************************************************** Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 53

7. Änderung des Baureglementes respektive Änderung der Überbauungsordnung/Uferschutzplan Spielmatte gültig ab 24. Oktober 2012

Die Gemeindeversammlung hat am 10. September 2012 die Änderung der Überbauungsordnung/Uferschutzplan Spielmatte beschlossen. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat am 24. Oktober 2012 diese Änderungen in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf den 24. Oktober 2012.

EINWOHNERGEMEINDE UNTERSEEN

Der Präsident: Der Sekretär:

Unterseen, 1. November 2012 sig. Simon Margot sig. Peter Beuggert

Depositionszeugnis Der unterzeichnende Gemeindeschreiber bescheinigt, dass die vorliegende Änderung des Baureglementes der Einwohnergemeinde Unterseen am 8. November 2012 im Anzeiger Interlaken sowie am 7. November 2012 im Amtsblatt des Kantons Bern bekannt gemacht worden ist.

GEMEINDESCHREIBEREI UNTERSEEN

Der Gemeindeschreiber:

Unterseen, 15. November 2012 sig. Peter Beuggert

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8. Änderung Zonenplan Parzelle Nr. 798 ZöN Zeughaus mit Neuformulierung Art. 56 Baureglement ZöN a gültig ab 10. Januar 2013

Die Gemeindeversammlung hat am 3. Dezember 2012 die Änderung des Zonenplanes Parzelle Nr. 798 ZöN Zeughaus mit Neuformulierung von Art. 56 Baureglement ZöN a beschlossen. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat am 10. Januar 2013 diese Änderungen in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf den 10. Januar 2013.

EINWOHNERGEMEINDE UNTERSEEN

Der Präsident: Der Sekretär:

Unterseen, 17. Dezember 2012 sig. Simon Margot sig. Peter Beuggert

Depositionszeugnis Der unterzeichnende Gemeindeschreiber bescheinigt, dass die vorliegende Änderung des Baureglementes und des Zonenplanes der Einwohnergemeinde Unterseen am 24. Januar 2013 im Anzeiger Interlaken sowie am 30. Januar 2013 im Amtsblatt des Kantons Bern bekannt gemacht worden ist.

GEMEINDESCHREIBEREI UNTERSEEN

Der Gemeindeschreiber:

Unterseen, 6. Februar 2013 sig. Peter Beuggert

*************************************************************************************************************** Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 54

9. Änderung der baurechtlichen Grundordnung, Baureglement Art. 56, ZöN, Areal für Mehrzwecknutzung gültig ab 16. August 2018

Der Gemeinderat hat am 5. Februar 2018 die Änderung der baurechtlichen Grundordnung, Baureglement Art. 56, ZöN, Areal für Mehrzwecknutzung beschlossen.

EINWOHNERGEMEINDE UNTERSEEN

Der Präsident: Der Sekretär:

Unterseen, 5. Februar 2018 sig. Jürgen Ritschard sig. Peter Beuggert

Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat mit Verfügung vom 15. August 2018 diese Änderungen in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf den 16. August 2018.

Depositionszeugnis Der unterzeichnende Gemeindeschreiber bescheinigt, dass die vorliegende Änderung des Baureglementes und des Zonenplanes der Einwohnergemeinde Unterseen am 20. September 2018 im Anzeiger Interlaken sowie am 19. September 2018 im Amtsblatt des Kantons Bern bekannt gemacht worden ist.

GEMEINDESCHREIBEREI UNTERSEEN

Der Gemeindeschreiber:

Unterseen, 26. November 2018 sig. Peter Beuggert Einwohnergemeinde Unterseen Zonenplan- und Baureglementsänderung Zone mit Planungspflicht ZPP „Stedtli“ Gemischt-Geringfügiges Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV Baureglementsänderung (Art. 49) Unterseen, 04. September 2023 Genehmigung Die Änderung der baurechtlichen Grundordnung besteht aus - Zonenplan (mit Richtprojekt) - Baureglement Weitere Unterlage - Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV Änderungen in rot Änderungen gegenüber 1. öffentliche Auflage in grün Adrian Strauss

Tel 031 335 10 10

Hallerstrasse 54 info@straussplan.ch Raumplanung Entwicklung Städtebau 3012 Bern www.straussplan.ch Einwohnergemeinde Unterseen, Geringfügige Änderung ZPP „Stedtli“, Baureglement, Genehmigung, 04.09.2023 2 Artikel 49 „ZPP Stedtli“ Zweck

1Dieses urbane Gebiet im Zentrum von Unterseen weist eine komplexe Parzellen- und Bebauungsstruktur auf. Mit der Zone mit Planungspflicht soll mit etappierbaren Entwicklungsmöglichkeiten auf die dichte Überbauung, die Lage an der Bahnhofstrasse und Hauptstrasse und auf die geschützten und erhaltenswerten Gebäude reagiert werden. Mit der ZPP wird eine neue zweckmässige baurechtliche Grundordnung festgelegt. Richtprojekt

2In Sektor IIIa gilt für das Bauprojekt das weiterbearbeitete Wettbewerbssiegerprojekt „Toris et Dômes“ vom 6. Juli 2020 als Richtprojekt verbindlich. In Sektor IIIa ist für das Bauprojekt das weiterbearbeitetem Wettbewerbssiegerprojekt „Toris et Dômes“ der ARGE Lars Mischkulnig & Unarc GmbH verbindlich (siehe Zonenplanänderung ZPP „Stedtli“ vom 25. April 2016. Nutzungsart

3In den Sektoren I-III (ohne IIIa) gelten die Nutzungsbestimmungen der Wohn- und Gewerbezone. In Sektor II ist das 1. Vollgeschoss öffentlichkeitsbezogenen Nutzungen (Läden, Gastronomie, Dienstleistungen) vorbehalten. Gestaltung

4Folgende Gestaltungsgrundsätze sind zu berücksichtigen: - Alle Bauvorhaben sind dem Fachausschuss Gestaltung vorzulegen. - Die Elemente der traditionellen und vielschichtigen Bauweise, die Fassadengestaltung, die Gesamthöhen der Gebäude sollen berücksichtigt werden. - Eine sorgfältige Gestaltung der Aussenräume mit Einbezug der angrenzenden Strassenräume ist anzustreben. - Die Randbebauung entlang der Haupt- und der Bahnhofstrasse soll beibehalten werden. - Die Freifläche nach See- und Flussufergesetz (SFG) mit Fischtreppe entlang der kleinen Aare dient als Aufenthaltsbereich nach Art. 44 ff. BauV [gemäss Uferschutzplan „HTI Areal“ (Stedtlizentrum) vom 14. Oktober 1982 mit Änderung vom 6. September 2011]. - Die Wasserflächen im Sektor II sind von jeglicher Überbauung freizuhalten. Die Durchflussmenge ist im bisherigen Umfang zu erhalten. Mit dem Abbruch der Gebäude Hauptstrasse 21-21c darf in Sektor III der Fabrikkanal um höchstens ein Drittel der Fläche überbaut werden.

5Die Erschliessung der ZPP für PW und Anlieferung hat ab Hauptstrasse zu erfolgen. Die Parkierung hat in der bestehenden Einstellhalle zu erfolgen. Dazu kann diese unterirdisch erweitert werden. Oberirdische Parkplätze sind nur entlang der Hauptstrasse als Kurzzeitparkplätze zugelassen. Erschliessung Das Innere des gesamten Areals ist, mit Ausnahme der Anlieferung dem Langsamverkehr vorbehalten. In Sektor III sind einzelne oberirdische Parkplätze gestattet. Für die Fussgänger sind zwei neue Ost-West-Verbindungen von der Hauptstrasse an die kleine Aare und eine neue Nord-SüdVerbindung vom Schloss zur Bahnhofstrasse zu schaffen. Der historische Tränkeweg zum Fabrikkanal ist zu erhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.