Zone ZPP "Brandweg" · Unterseen

Bern · BFS 593 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen

Die Zone ZPP "Brandweg" in Unterseen (Bern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≤ 0.4, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Baumassenziffer ≤ 1.2 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Unterseen, in denen «ZPP "Brandweg"» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 55BZO Baureglement Unterseen · S. 32

ZPP "Underem Bärg II“ Grundsätze der Gestaltung

1Zweck der Zone mit Planungspflicht ist, die Realisierung einer verdichteten Wohnüberbauung, die einen hohen Wohnwert aufweist, zu ermöglichen. Die aussergewöhnliche Lage am Fuss des “Harders“ bedingt eine besondere Stellung der Gebäude um einerseits die Aussicht vom Spazierweg und andererseits Durchblicke von der Beatenbergstrasse aus zu gewährleisten.

Nutzungsbestimmungen

2Es gelten die Bestimmungen der Wohnzone.

Baupolizeiliche Masse

3Mit Ausnahme der Gebäudelänge und der Volumenziffer gelten die Vorschriften der Zone W2. Die Gebäudelänge ist nicht beschränkt, die Volumenziffer beträgt 2.3.

Auflagen und Randbedingungen

4Im Rahmen einer Überbauungsordnung sind folgende Auflagen und Randbedingungen zu berücksichtigen:  Die Bestimmungen für Gefahrengebiete nach Art. 71 des Baureglementes sind einzuhalten. Abweichungen sind nur zulässig, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Gefährdung durch sichernde Massnahmen behoben ist. Die Kosten für entsprechende Massnahmen gehen zu Lasten der Grundeigentümer.  Die Erschliessung erfolgt von der Beatenbergstrasse. Eine innere Detailerschliessung ist abgesehen von Notzufahrten und Anlieferung etc. als verkehrsfreie Anlage zu planen.  Die Flächen für die Parkierung sind als Gemeinschaftsanlagen vorzusehen. Eine durchlaufende Parkierung entlang der Beatenbergstrasse ist jedoch zu vermeiden. Offene Parkplätze sind mit hochstämmigen Bäumen zu bepflanzen.  Es sind gemeinschaftliche Einrichtungen - Quartierplatz, Spielplätze u …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 56BZO Baureglement Unterseen · S. 67

Zonen für öffentliche Nutzungen

k)Spital k2 Unter der Voraussetzung, dass Bauvorhaben (Um-, An- oder Nebenbauten) nach einem Planungsverfahren mit anerkannter, qualitätsbezogener Projektauswahl realisiert werden (z.B. Projektwettbewerb nach SIA 142), gelten für das Gebiet k2 folgende Bestimmungen:

–Geschosszahl max. 3 Geschosse

–Dachform frei (Flachdächer erlaubt)

–Gebäudehöhe max. 10.0 m

–Gebäudelänge nicht beschränkt

–Grenzabstand zu Nachbarparzellen: min. 5.0 m. Mehrlängen- und Mehrbreitenzuschläge sind nicht einzuhalten

–Strassenabstände zu Seestrasse und Weissenaustrasse: 5.0 m (entgegen den noch gültigen, alten Baulinien, die weniger als 5.0 m Strassenabstand aufweisen).

–Die Volumenziffer wird nicht angewandt

–Gegenüber den Nachbarparzellen sind die Beschattungstoleranzen nach Art. 22 Abs. 3 BauV einzuhalten

–Entlang der Seestrasse gelten auf eine Tiefe von 20.0 m ab Strassenachse die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III, im übrigen diejenigen der Empfindlichkeitsstufe II nach Art. 43 LSV.

–Bei Bauvorhaben, die ohne solche Planungsverfahren realisiert werden (kein oder kein anerkannter Wettbewerb nach SIA) gelten die baupolizeilichen Vorschriften der Wohnzone W3.

–Die Gestaltungsfreiheit nach Art. 75 BauG ist in jedem Falle anwendbar, wenn die in Art. 75 BauG vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind. Art. 55.2 Zone mit Planungspflicht Areal "Weissenaustrasse / Seestrasse" (NEU) Planungszweck Verdichtete, gut gestaltete Überbauung mit ergänzenden Dienstleistungsnutzungen zum Spital fmi. Art der Nutzung Dienstleistung / Wohne …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 55.1, S. 320.82
Ausnützungsziffer≤ 0.4Art. 55.1, S. 320.88
Baumassenziffer≤ 1.2 m3/m2Art. 55.1, S. 320.85

Extrahiert aus der BZO Unterseen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ZPP "Brandweg"

Was gilt in der Zone ZPP "Brandweg" in Unterseen?
Ausnützungsziffer ≤ 0.4, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Baumassenziffer ≤ 1.2 m3/m2. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Unterseen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone ZPP "Brandweg" einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Unterseen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Unterseen?
8 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Unterseen ein?
Baugesuche in Unterseen laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone ZPP "Brandweg" in der BZO Unterseen?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Unterseen erwähnen die Zone ZPP "Brandweg" namentlich, darunter Art. 55, Art. 56. BZO Unterseen lesen →

Weitere Zonen in Unterseen