Zone Landwirtschaftszone · Unterseen

Bern · BFS 593 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen

Die Zone Landwirtschaftszone in Unterseen (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 7 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Unterseen, in denen «Landwirtschaftszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 43BZO Baureglement Unterseen · S. 36

LSV.  Änderung gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom 10.09.2012 / Inkraft auf 12.10.2012

k2) Unter der Voraussetzung, dass Bauvorhaben (Um-, An- oder Nebenbauten) nach einem Planungsverfahren mit anerkannter, qualitätsbezogener Projektauswahl realisiert werden (z.B. Projektwettbewerb nach SIA 142), gelten für das Gebiet k2 folgende Bestimmungen:  Geschosszahl max. 3 Geschosse.  Dachform frei (Flachdächer erlaubt).  Gebäudehöhe max. 10.0 m.  Gebäudelänge nicht beschränkt.  Grenzabstand zu Nachbarparzellen: min. 5.0 m. Mehrlängen- und Mehrbreitenzuschläge sind nicht einzuhalten.  Strassenabstände zu Seestrasse und Weissenaustrasse: 5.0 m (entgegen den noch gültigen, alten Baulinien, die weniger als 5.0 m Strassenabstand aufweisen).  Die Volumenziffer wird nicht angewandt.  Gegenüber den Nachbarparzellen sind die Beschattungstoleranzen nach Art. 22 Abs. 3 BauV einzuhalten.  Entlang der Seestrasse gelten auf eine Tiefe von 20.0 m ab Strassenachse die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III, im übrigen diejenigen der Empfindlichkeitsstufe II nach Art. 43 LSV.  Bei Bauvorhaben, die ohne solche Planungsverfahren realisiert werden (kein oder kein anerkannter Wettbewerb nach SIA) gelten die baupolizeilichen Vorschriften der Wohnzone W3.  Die Gestaltungsfreiheit nach Art. 75 BauG ist in jedem Falle anwendbar, wenn die in Art. 75 BauG vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind.

k3) Der Bereich ist für die Erstellung ober- und unterirdischer Parkplätze reserviert.

k4) Der Bereich dient als Erholungsraum des Spitals, es sind nur 1- …

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Art. 45BZO Baureglement Unterseen · S. 38

III

* (Art. 19) siehe grafische Darstellung und Berechnungsbeispiel im Anhang 1 Bei der geschlossenen und annähernd geschlossenen Bauweise findet die Volumenziffer (VZ) keine Anwendung. 

** gemäss Art. 43 LSV

 Änderung gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom 01.12.2008 / Inkraft auf 09.02.2009 Staffelung

2Die maximale Gebäudelänge kann in den in Abs. 1 genannten Bauzonen bis um je 10.00 m erhöht werden, sofern die Längsfront gestaffelt wird, und zwar in:  W2 und WG2 um mindestens 1.00 m  W3 und WG3 um mindestens 1.50 m  W4

um mindestens 2.00 m

Zuschläge

3Die Grenzabstände erhöhen sich für Gebäude, die über 15.00 m lang oder 12.00 m breit sind auf beiden Längsseiten um 1/10 der Mehrlänge und um ½ der Mehr-breite auf der betreffenden Schmalseite. Die Zuschläge werden rechtwinklig zur Fassade gemessen.

4Vorbehalten bleibt die Gestaltungsfreiheit nach Art. 75 Baugesetz.

5Für die Messweise der Grenzabstände gelten Art. 26 und die grafische Darstellung im Anhang 1. Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 38

VI Landwirtschaftszone

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Art. 56BZO Baureglement Unterseen · S. 57

Für die Zonen rur öffentliche Nutzurqen gelten die nachstehenden näheren Bestimmungen: i+ r) Spital il Es gelten hohe Anforderung an ein€ sorgfätige Gestaltung von Bzuten und Anlagen, mit Einbezug der Strassenräume und Ablesbarkeit des neuen Hauptzugangs zum Spital. Sie sind hinsichtlich Gesamterscheinung, Proportionen, Architektur, Form und Dimensionierung der Gebäude sowie Gestaltung der Aussenräume so zu projektioren, dass eine gute Gesamtwirkung der Anlrup und deren lntegration ins Orts- und landschaftsbild entsteht. Zur Qualitätssicherung und Begleitung der Bauvorhaben ist ein Fachausschuss Gestaltung beizuziehen. Alle Bauvorhabsn sind diesem zur Beurteilung vorzulegen. Zwischen Weissenaustrasse und Aareufer ist eine parkatige Durchgrünung mit Sicht zur Aare sicherzustellen. Bei Gebäuden die neu erstellt oder erweitcrt werden dtnfen höchstens 507o des zulässigen Wärmebedarfs ftir Heizung und Warmwasser mit nicht erneuerbarer Energie gedeckt werden. Sie shd an das Fernwärmenetz anzuschliessen. l+ r3 ) Der Bereich ist fir d're Erstellung ober- und unterirdischer Parkplätze reserviert. {+ r4 ) Der Bereich dient als Erhofungsraum des Spitals, es sind nur 1-geschossige Bauten ftir gedeckte Sitzplätze, kleine Aufenthaltsräume, Cafeteria, Toilettenanl4e und tihnliches erlaubt. k r 1,2,5, 6, 7) Die maximale Gesanthöhs der Gebäude wird durch Höhenkoten (m.ü.M.), gemes§en ab massgebendem Terrarn bis Oberkante Dachkonstruktion, festgelegt. Darüber sind nur technisch bedingte Dachaullmuten von max. 3.0 m Höhe gestattet. Diese müssen allseitig von den Fassaden …

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Art. 58BZO Baureglement Unterseen · S. 39

Bauten in der Landwirtschaftszone

1Das Bauen in der Landwirtschaftszone richtet sich nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Raumplanung und des kantonalen Baugesetzes.

2Für landwirtschaftliche Wohnbauten und nicht landwirtschaftliche Bauten gelten die Vorschriften der Zone W2 (ausgenommen die Volumenziffer). Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III nach

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 7 mArt. 43, S. 390.85

Extrahiert aus der BZO Unterseen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Landwirtschaftszone

Was gilt in der Zone Landwirtschaftszone in Unterseen?
Gebäudehöhe ≤ 7 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Unterseen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Landwirtschaftszone sein?
Laut BZO Unterseen: Gebäudehöhe ≤ 7 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Unterseen?
8 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Unterseen ein?
Baugesuche in Unterseen laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Landwirtschaftszone in der BZO Unterseen?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Unterseen erwähnen die Zone Landwirtschaftszone namentlich, darunter Art. 43, Art. 45, Art. 56. BZO Unterseen lesen →

Weitere Zonen in Unterseen