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Unterseen
Gebäudelänge in Unterseen
Die Gebäudelänge ist in Unterseen in 5 von 16 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 20 m bis 30 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 57 der Bau- und Zonenordnung.
Die Gebäudelänge ist die längste Seite des kleinsten Rechtecks, das den Grundriss des Gebäudes umfasst.
| Zone | Gebäudelänge | Fundstelle |
|---|---|---|
| W2 | ≤ 20 m | Art. 57, S. 38 |
| W3 | ≤ 25 m | Art. 57, S. 38 |
| W4 | ≤ 30 m | Art. 57, S. 38 |
| WG2 | ≤ 20 m | Art. 57, S. 38 |
| WG3 | ≤ 25 m | Art. 57, S. 38 |
Extrahiert aus der BZO Unterseen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Gebäudelänge in Unterseen?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 20 m bis 30 m, festgelegt in 5 von 16 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Gebäudelänge in der Bauordnung Unterseen?
Meist in Art. 57 der Bau- und Zonenordnung Unterseen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.