Zone Friedhof · Unterseen
Bern · BFS 593 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen
Die Zone Friedhof in Unterseen (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Unterseen, in denen «Friedhof» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 56BZO Baureglement Unterseen · S. 34
Bestimmungen Für die Zonen für öffentliche Nutzungen gelten die nachstehenden näheren Bestimmungen:
a)Areal für Mehrzwecknutzung Das Areal ist für öffentliche Einrichtungen und Mehrzwecknutzungen (wie z.B. Lager, Werkhof, Werkstätten, Entsorgungshof, Markt- und Festbetriebe, Ausstellungen, Parkierung) vorgesehen. Die Gebäudehöhe beträgt 8.0 m, der Grenzabstand 5.0 m. Bauten und Anlagen sind vor Blockschlag durch Schutzmassnahmen bergseits des Brandpromenadenweges mit einer Kombination aus Dämmen und Steinschlagschutznetzen zu schützen. Innerhalb dem Waldabstand von 15.0 m dürfen keine Gebäude und Nutzungen zum Aufenthalt von Personen realisiert werden. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe ES III. Änderung gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom 03.12.2012 / Inkraft auf 10.01.2013 Streichung gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 16.08.2018 / Inkraft auf 16.08.2018
b) Streichung gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom 28.11.2011 / Inkraft auf 03.01.2012
c)Werkhof Keine neuen Bauten zulässig. Umbauten und Ersatz der bestehenden Bauten sind nur im Rahmen der heutigen Volumen möglich. Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III nach Art. 43 LSV.
d)Friedhof Es sind nur eingeschossige Bauten erlaubt, die für die zweckmässige Nutzung des Friedhofs notwendig sind. Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe II nach Art. 43 LSV.
e)Alterssiedlung Baupolizeiliche Masse gemäss Wohnzone W3. Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe II nach Art. 43 LSV.
f)Kindergarten 1 …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Es sind nur eingeschossige Bauten erlaubt, die für die zweckmässige Nutzung des Friedhofs notwendig sind.» · Art. 56
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 56). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 1 Vollgeschosse | Art. 56, S. 34 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Unterseen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Friedhof
Was gilt in der Zone Friedhof in Unterseen?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Friedhof sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Unterseen?
Wo reiche ich das Baugesuch in Unterseen ein?
Wo steht die Zone Friedhof in der BZO Unterseen?
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