Art. 55 · ZPP "Underem Bärg
BZO Baureglement Unterseen · S. 32 · Original-PDF
II“ Grundsätze der Gestaltung
1Zweck der Zone mit Planungspflicht ist, die Realisierung einer verdichteten Wohnüberbauung, die einen hohen Wohnwert aufweist, zu ermöglichen. Die aussergewöhnliche Lage am Fuss des “Harders“ bedingt eine besondere Stellung der Gebäude um einerseits die Aussicht vom Spazierweg und andererseits Durchblicke von der Beatenbergstrasse aus zu gewährleisten.
Nutzungsbestimmungen
2Es gelten die Bestimmungen der Wohnzone.
Baupolizeiliche Masse
3Mit Ausnahme der Gebäudelänge und der Volumenziffer gelten die Vorschriften der Zone W2. Die Gebäudelänge ist nicht beschränkt, die Volumenziffer beträgt 2.3.
Auflagen und Randbedingungen
4Im Rahmen einer Überbauungsordnung sind folgende Auflagen und Randbedingungen zu berücksichtigen: Die Bestimmungen für Gefahrengebiete nach Art. 71 des Baureglementes sind einzuhalten. Abweichungen sind nur zulässig, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Gefährdung durch sichernde Massnahmen behoben ist. Die Kosten für entsprechende Massnahmen gehen zu Lasten der Grundeigentümer. Die Erschliessung erfolgt von der Beatenbergstrasse. Eine innere Detailerschliessung ist abgesehen von Notzufahrten und Anlieferung etc. als verkehrsfreie Anlage zu planen. Die Flächen für die Parkierung sind als Gemeinschaftsanlagen vorzusehen. Eine durchlaufende Parkierung entlang der Beatenbergstrasse ist jedoch zu vermeiden. Offene Parkplätze sind mit hochstämmigen Bäumen zu bepflanzen. Es sind gemeinschaftliche Einrichtungen - Quartierplatz, Spielplätze und Gemeinschaftsraum - vorzusehen, die allen Bewohnern der Überbauung zur Verfügung stehen. Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 32
Die Gestaltung der Fläche innerhalb des Gefahrengebietes bis zum Spazierweg am Fuss des “Harders“ soll in Form eines Gestaltungsrichtplanes dargestellt werden.
Grundsätze der Gestaltung
5Die Überbauung soll zumindest entlang der Beatenbergstrasse nach einem einheitlichen Konzept gestaltet werden. Im Innern der Überbauung ist eine differenziertere Gestaltung denkbar. Die Gebäude sind so anzuordnen, dass einerseits die Aussicht vom Spazierweg nach Südosten erhalten bleibt und andererseits von der Beatenbergstrasse aus Durchblicke auf den Fuss des “Harders“ offen bleiben. Die kollektiven und privaten Aussenräume sind gegeneinander klar abzugrenzen und die privaten Gartenflächen soweit möglich vor Einsicht zu schützen. Auf eine durchgehende Gestaltung der Aussenräume wird Wert gelegt.
Artikel 55.1
ZPP "Brandweg" - Planungszweck Verdichtete Überbauung mit Wohnbauten von hoher Wohnqualität, mit Erhaltung des geschützten Pfarrhauses, unter Berücksichtigung der Gefahrenzone und des Waldabstandes.
Nutzung Wohnen
Geschosszahl 2G
Abstand zur Zonengrenze 4.0 m
Ausnützungsziffer 0.4
Volumenziffer 1.2
Gestaltungsgrundsätze Zweigeschossige Wohnbauten mit Schrägdächern Offene Bauweise Südorientierung der Bauten Für An- und Nebenbauten gilt Art. 27 Baureglement. Das Pfarrhaus kann in Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege saniert werden: Rücksichtnahme auf das geschützte Pfarrhaus Beatenbergstrasse 76 und das schützenswerte Chalet Beatenbergstrasse 70 sowie deren Umgebung. Eine zentrale Zufahrt ab Beatenbergstrasse mit offener Parkierung.
Ergänzung gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom 28.11.2011 / Inkraft auf 03.01.2012 Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 33
IV Zonen für öffentliche Nutzungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.