Zone Kindergarten · Unterseen

Bern · BFS 593 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen

Die Zone Kindergarten in Unterseen (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Unterseen, in denen «Kindergarten» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 52BZO Baureglement Unterseen · S. 28

ZPP "Weissenaustrasse“

1Zweck der Zone mit Planungspflicht ist die Realisierung einer verdichteten Wohnüberbauung, die einen hohen Wohnwert aufweist, zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist, aufgrund der bestehenden Parzellenstruktur, eine Landumlegung wahrscheinlich unumgänglich.

Nutzungsbestimmungen

2Es gelten die Bestimmungen der Wohnzone.

Baupolizeiliche Masse

3Mit Ausnahme der Gebäudelänge und der Volumenziffer gelten die baupolizeilichen Masse der Zone W2. Die Gebäudelänge ist nicht beschränkt, die Volumenziffer beträgt 2.3.

Auflagen und Randbedingungen

4Im Rahmen der Überbauungsordnung sind folgende Auflagen und Randbedingungen zu berücksichtigen: Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 28

 Die Erschliessung erfolgt von der Weissenaustrasse. Dabei soll eine rationelle Organisation der Infrastrukturanlagen erreicht werden.  Die innere Erschliessung des Quartiers ist abgesehen von Notzufahrten, Anlieferung etc. als weitgehend verkehrsfreie Anlage zu planen.  Die Flächen für die Parkierung sind als Gemeinschaftsanlagen vorzusehen. Die Anordnung grösserer zusammenhängender Parkierungsflächen ist jedoch zu vermeiden. Offene Parkplätze sind mit hochstämmigen Bäumen zu bepflanzen.  Der bestehende Fussweg von der Weissenaustrasse zur Seestrasse soll beibehalten werden. Eine Verschiebung seiner Lage innerhalb der Zone mit Planungspflicht ist jedoch möglich.  Es sind gemeinschaftliche Einrichtungen - Quartierplatz, Spielplätze und Gemeinschaftsraum - vorzusehen, die allen Bewohnern der Überbauung zur …

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Art. 56BZO Baureglement Unterseen · S. 34

Bestimmungen Für die Zonen für öffentliche Nutzungen gelten die nachstehenden näheren Bestimmungen:

a)Areal für Mehrzwecknutzung   Das Areal ist für öffentliche Einrichtungen und Mehrzwecknutzungen (wie z.B. Lager, Werkhof, Werkstätten, Entsorgungshof, Markt- und Festbetriebe, Ausstellungen, Parkierung) vorgesehen. Die Gebäudehöhe beträgt 8.0 m, der Grenzabstand 5.0 m.  Bauten und Anlagen sind vor Blockschlag durch Schutzmassnahmen bergseits des Brandpromenadenweges mit einer Kombination aus Dämmen und Steinschlagschutznetzen zu schützen.  Innerhalb dem Waldabstand von 15.0 m dürfen keine Gebäude und Nutzungen zum Aufenthalt von Personen realisiert werden.    Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe ES III.  Änderung gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom 03.12.2012 / Inkraft auf 10.01.2013  Streichung gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 16.08.2018 / Inkraft auf 16.08.2018

b)  Streichung gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom 28.11.2011 / Inkraft auf 03.01.2012

c)Werkhof  Keine neuen Bauten zulässig.  Umbauten und Ersatz der bestehenden Bauten sind nur im Rahmen der heutigen Volumen möglich.  Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III nach Art. 43 LSV.

d)Friedhof  Es sind nur eingeschossige Bauten erlaubt, die für die zweckmässige Nutzung des Friedhofs notwendig sind.  Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe II nach Art. 43 LSV.

e)Alterssiedlung  Baupolizeiliche Masse gemäss Wohnzone W3.  Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe II nach Art. 43 LSV.

f)Kindergarten  1 …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«1-geschossiger Bau, sonstige baupolizeiliche Masse wie Wohnzone W2.» · Art. 56

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 1 VollgeschosseArt. 56, S. 340.85

Extrahiert aus der BZO Unterseen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Kindergarten

Was gilt in der Zone Kindergarten in Unterseen?
Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Unterseen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Kindergarten sein?
Laut BZO Unterseen: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Unterseen?
8 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Unterseen ein?
Baugesuche in Unterseen laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Kindergarten in der BZO Unterseen?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Unterseen erwähnen die Zone Kindergarten namentlich, darunter Art. 52, Art. 56. BZO Unterseen lesen →

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