Art. 52 · ZPP "Weissenaustrasse
BZO Baureglement Unterseen · S. 28 · Original-PDF
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1Zweck der Zone mit Planungspflicht ist die Realisierung einer verdichteten Wohnüberbauung, die einen hohen Wohnwert aufweist, zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist, aufgrund der bestehenden Parzellenstruktur, eine Landumlegung wahrscheinlich unumgänglich.
Nutzungsbestimmungen
2Es gelten die Bestimmungen der Wohnzone.
Baupolizeiliche Masse
3Mit Ausnahme der Gebäudelänge und der Volumenziffer gelten die baupolizeilichen Masse der Zone W2. Die Gebäudelänge ist nicht beschränkt, die Volumenziffer beträgt 2.3.
Auflagen und Randbedingungen
4Im Rahmen der Überbauungsordnung sind folgende Auflagen und Randbedingungen zu berücksichtigen: Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 28
Die Erschliessung erfolgt von der Weissenaustrasse. Dabei soll eine rationelle Organisation der Infrastrukturanlagen erreicht werden. Die innere Erschliessung des Quartiers ist abgesehen von Notzufahrten, Anlieferung etc. als weitgehend verkehrsfreie Anlage zu planen. Die Flächen für die Parkierung sind als Gemeinschaftsanlagen vorzusehen. Die Anordnung grösserer zusammenhängender Parkierungsflächen ist jedoch zu vermeiden. Offene Parkplätze sind mit hochstämmigen Bäumen zu bepflanzen. Der bestehende Fussweg von der Weissenaustrasse zur Seestrasse soll beibehalten werden. Eine Verschiebung seiner Lage innerhalb der Zone mit Planungspflicht ist jedoch möglich. Es sind gemeinschaftliche Einrichtungen - Quartierplatz, Spielplätze und Gemeinschaftsraum - vorzusehen, die allen Bewohnern der Überbauung zur Verfügung stehen. Vor in Angriffnahme der Planungsarbeiten ist abzuklären, ob innerhalb des Gebietes eine Fläche für einen Kindergarten ausgeschieden werden soll. Dieser kann auch in ein Gebäude integriert werden.
Grundsätze der Gestaltung
5Die Überbauung soll zumindest in einzelne Teilbereichen nach einem einheitlichen Bebauungskonzept geplant werden. Die Eingangsseite der Gebäude und die Dachform innerhalb eines Teilbereiches sollen in ihrem architektonischen Ausdruck in der Regel einheitlich gestaltet werden. Abweichungen sind in begründeten Fällen (spezielle Situationen) denkbar. Auf der Gartenseite ist eine freiere Fassadengestaltung möglich.
Die öffentlichen, halbprivaten und privaten Aussenräume sind gegeneinander klar abzugrenzen. Die privaten Aussenräume sind gegen die Einsicht aus dem öffentlichen Raum zu schützen (Nebenbauten, Wand bzw. Hecke).
Die ausserordentliche Aussichtslage ist in Bezug auf die Überbauung selbst und die dahinterliegenden Gebäude besonders zu beachten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.