Spiez
Geschossflächenziffer in Spiez
Die Geschossflächenziffer ist in Spiez in 3 von 42 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.7 bis 1.8. Rechtsgrundlage ist meist Art. 327 der Bau- und Zonenordnung.
Die Geschossflächenziffer (GFZ) nach IVHB ist das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie löst in harmonisierten Kantonen die Ausnützungsziffer ab.
| Zone | Geschossflächenziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| ZPP 17 | ≥ 0.9 | Art. 327, S. 121 |
| ZPP 17 | ≤ 1.8 | Art. 327, S. 121 |
| ZPP 5 | ≥ 0.9 | Art. 315, S. 100 |
| ZPP 5 | ≤ 0.95 | Art. 315, S. 100 |
| ZPP 9 | ≥ 0.7 | Art. 319, S. 115 |
| ZPP 9 | ≤ 0.95 | Art. 319, S. 115 |
Extrahiert aus der BZO Spiez (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Geschossflächenziffer in Spiez?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.7 bis 1.8, festgelegt in 3 von 42 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Geschossflächenziffer in der Bauordnung Spiez?
Meist in Art. 327 der Bau- und Zonenordnung Spiez, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.