Art. 52f · f) Wildschutzgebiete
BZO Baureglement Saanen · S. 44 · Original-PDF
e)Stehende Gewässer
1Wildschutzgebiete dienen der Erhaltung von störungsarmen Wildeinständen.
f)Wildschutzgebiete
2Es dürfen keine Bauten und Anlagen neu errichtet werden, die erhebliche Störungen von Wildtieren zur Folge haben können. Dazu gehören insbesondere touristische Transportanlagen, Pisten für den Wintersport sowie Strassen und Wege, ausser für die Land- und Forstwirtschaft. Vorbehalten bleibt das Schliessen der Wanderweglücke Unterbort – Solsana – Schönried.
3Variantenskifahren, Tourenskifahren, Schneeschuhlaufen, Winterwandern, Geocaching, Sportklettern usw. sind nicht gestattet. Ausnahmen:
a)An der Wispile ist die Durchquerung des Wildschutzgebiets NI-9 für die Chlösterli-Variantenabfahrt auf der Linie Stand – Paradies – Längenboden gestattet.
b)An der Wispile ist die Durchquerung des Wildschutzgebiets NI-9 für das Schneeschuhlaufen und Winterwandern auf dem Weg Grabenweid – Längenboden – äussere Wispile gestattet.
c)Beim Rellerli ist die Durchquerung des Wildruhegebietes NI-6 für das Schneeschuhlaufen und Winterwandern Rellerli – Hundsrück – Jaunpass entweder auf dem Sommerweg oder dem Grat entlang gestattet. Auch ist das Winterwandern Rellerli – Mittelberg – Grubenberghütte dem Sommerweg entlang gestattet.
d)In Abländschen ist die Durchquerung des Wildschutzgebietes NI-13 für die Gastlosen Trophy gestattet.
4In den Wildschutzgebieten dürfen keine organisierten Veranstaltungen durchgeführt werden.
5Die Betreiber von touristischen Transportanlagen haben in Absprache mit dem zuständigen Wildhüter mit geeigneten Mitteln (z.B. Information bei den Stationen, Signaltafeln an wichtigen Stellen im Gelände und örtliche Absperrseile) und auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass die Wildschutzgebiete von ihren Kunden nicht für den Wintersport genutzt werden. Einwohnergemeinde Saanen 41 Baureglement
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.