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Art. 52h · h) Einzelbäume
BZO Baureglement Saanen · S. 45 · Original-PDF
1Die im Zonenplan und im Anhang festgesetzten Schutzobjekte sind als besonders mächtige Einzelbäume mit ihrem landschaftsästhetischen Wert geschützt.
h)Einzelbäume
2Fällungen können bewilligt werden, wenn das öffentliche Interesse dagegen nicht überwiegt oder wenn die Hochstammbäume für Mensch, Tier und Eigentum eine Gefährdung darstellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.