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Art. 52h · h) Einzelbäume

BZO Baureglement Saanen · S. 45 · Original-PDF

1Die im Zonenplan und im Anhang festgesetzten Schutzobjekte sind als besonders mächtige Einzelbäume mit ihrem landschaftsästhetischen Wert geschützt.

h)Einzelbäume

2Fällungen können bewilligt werden, wenn das öffentliche Interesse dagegen nicht überwiegt oder wenn die Hochstammbäume für Mensch, Tier und Eigentum eine Gefährdung darstellen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.