Zone DE · Ilanz/Glion
Graubünden · BFS 3619 · Gemeindeprofil · alle 24 Zonen
Die Zone DE in Ilanz/Glion (Graubünden) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≤ 0.7, Grenzabstand (klein) ≥ 2.5 m, Gebäudelänge ≤ 20 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuchsformular (amtlich)
- Digitale Plattform, dazu zwei Plansätze in Papier
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Graubünden (Papier weiterhin möglich)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt (Abteilung Planung und Bau)
- 081 920 15 70
- leano.ulrich@ilanz-glion.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Ilanz/Glion, in denen «DE» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 7BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 10
Beiträge an Gebäudesanierungen 1 Die Gemeinde kann in Ergänzung zum Kanton1 Beiträge für Massnahmen an bestehende Bauten und haustechnische Anlagen gewähren, wenn mit der wärmetechnischen Gebäudesanierung die entsprechenden Mindestvorschriften in bedeutendem Umfang unterschritten werden. 2 Die Beiträge werden im Verhältnis zu den vom Kanton gestützt auf das kantonale Energiegesetz rechtskräftig festgesetzten Förderbeiträgen (Beitragszusicherungen) geleistet. Das Gemeindeparlament bestimmt in einer Verordnung (1) den entsprechenden Faktor, welcher maximal 1.0 beträgt, sowie (2) den maximalen Gesamtbetrag der Bei-
1Art. 19 ff. Energiesetz des Kantons Graubünden (BEG; BR 820.200) 10 Baugesetz 72.1 tragszusicherungen pro Kalenderjahr. 3 Die Gemeindebeiträge werden subsidiär zum kantonalen Förderbeitrag sowie zu allfälligen weiteren Beiträgen der öffentlichen Hand ausgerichtet. Die Gemeindebeiträge dürfen zusammen mit den kantonalen Förderbeiträgen sowie zusammen mit allfälligen anderen Beiträgen der öffentlichen Hand 50% der Projektkosten nicht übersteigen. 4 Liegen für ein Kalenderjahr Beitragsgesuche vor, mit welchen der maximale Gesamtbeitrag der Beitragszusicherungen gemäss Absatz 2 überschritten wird, werden sämtliche Gesuche im betreffenden Jahr entsprechend linear gekürzt. Massgebend ist der Zeitpunkt der Rechtskraft der kantonalen Beitragszusicherung. 5 Die Gesuche sind spätestens innert 20 Tagen seit Rechtskraft der kantonalen Beitragsverfügung schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. Sämtliche Gesuche werden jeweils im Januar des folgenden J …
Art. 11BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 12
Bauberatung 1 Sowohl die jeweilige Baubehörde gemäss Art. 8 Abs. 1 als auch die bloss antragstellende Geschäftsleitung können externe Fachleute zur unabhängigen und vertieften Beurteilung und Bearbeitung von rechtlichen, technischen oder gestalterischen Fragen beiziehen. 2 Der Gemeindevorstand kann einen oder mehrere ständige Gestaltungsberater bestimmen. II Richtplanung
Art. 18BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 17
Ausnützungsziffer 1 Die im Zonenschema festgelegten maximalen beziehungsweise minimalen Ausnützungsziffern (AZ) sind nach Massgabe der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung1 einzuhalten. 2 Lässt sich die minimale AZ auf einer Parzelle aufgrund weiterer Bauvorschriften oder schutzwürdiger öffentlicher Interessen nicht realisieren, so darf diese ausnahmsweise unterschritten werden. 3 Wird die zulässige AZ in der Wohnzone 1 (W1), der Wohnzone 2 (W2) sowie in der Dorferweiterungszone (DE) durch ein Bauvorhaben um mehr als 50% unterschritten, muss das Gebäude so platziert werden, dass die verbleibende Nutzungsziffer auf der
1Art. 37a Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO; BR 801.110) 17 Baugesetz 72.1 unbebauten Grundstücksfläche realisierbar ist. Die Bauherrschaft erbringt den Nachweis im Baugesuch.
Art. 21BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 72
Dorferweiterungszone (DE) Die Dorferweiterungszone umfasst die weitgehend unüberbauten Teile der Bauzone in welchen dieselbe Nutzung bezweckt wird wie in der Dorfzone, wobei hier die Ausnützung beschränkt wird.
Art. 30BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 17
Dorferweiterungszone DE - 0.7 12.0 m 8.0 m 20.0 m 2.5 m III
Art. 36BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 26
Industrie- und Gewerbezone 1 Die Industrie- und Gewerbezone ist für Produktions- und Dienstleistungsbetriebe mit geringem Publikumsverkehr bestimmt. Zulässig sind insbesondere auch Betriebe, deren Emissionen sich in der Nähe von Wohngebieten störend auswirken würden. Wohnnutzungen sind nicht gestattet. 2 Bei speziellen produktionstechnisch bedingten Anforderungen entscheidet die Baubehörde über die zulässigen Abweichungen von baugesetzlichen Vorschriften. 3 Beherbergungsbetriebe (Hotels, Motels, Pensionen etc.) sind in der Industrie- und Gewerbezone nicht zulässig.
Art. 98BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 52
Reklamen und Hinweistafeln3 1 Auf Privatgrund sind zur Eigenwerbung bestimmte Aussenreklameeinrichtungen zulässig, sofern sie sich gut in das Orts-, Strassen- und Landschaftsbild einfügen sowie die Verkehrssicherheit und das Wohlbefinden der Anwohner nicht beeinträchtigen. 2 Auf Privatgrund sind zur Fremdwerbung bestimmte Aussenreklameeinrichtungen im Ortsbildschutzbereich, in der Altstadtzone, in der Dorfzone sowie in der Dorferweiterungszone nicht gestattet. Ausserhalb dieses Bereichs sind solche Reklamen nur an den von der Baubehörde in einem speziellen Plan bezeichneten Standorten zulässig. Interessierte Personen können in diesen Plan Einsicht nehmen und bei der Baubehörde die Aufnahme zusätzlicher Standorte verlangen, wenn sie nachweisen, dass die in Abs. 1 und 2 umschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. 3 Auf öffentlichem Grund sind zur Fremdwerbung bestimmte Aussenreklameeinrichtun- 1 gemäss Freisetzungsverordnung (FrSV), Anhang 2
2Namentlich Art. 76 Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden (KRG; BR 801.100) betreffend Abstände und Art. 73 KRG betreffend Gestaltung
3Im Bereich von Kantonsstrassen erfordern Reklamen einer Bewilligung des Tiefbauamts Graubünden (vgl. Art.
24StrV). 52 Baugesetz 72.1 gen nur an den von der Baubehörde in einem speziellen Plan bezeichneten Standorten zulässig. Die Baubehörde kann auf Begehren von interessierten Personen weitere Standorte in diesen Plan aufnehmen. 4 Reklameanlagen an der Gebäudefassade sind im Zugangsgeschoss des Geschäfts anzubringen. Sie dürfen maximal bis unterhalb der Fenster des ersten Oberg …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.7 | Art. 30, S. 17 | 0.95 |
| Gesamthöhe | ≤ 12 m | Art. 30, S. 17 | 0.95 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 8 m | Art. 30, S. 17 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 20 m | Art. 30, S. 17 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 2.5 m | Art. 30, S. 17 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Ilanz/Glion. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone DE
Was gilt in der Zone DE in Ilanz/Glion?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone DE einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ilanz/Glion?
Wo reiche ich das Baugesuch in Ilanz/Glion ein?
Wo steht die Zone DE in der BZO Ilanz/Glion?
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