Zone Zone für Kleinbauten und Anbauten · Ilanz/Glion
Graubünden · BFS 3619 · Gemeindeprofil · alle 24 Zonen
Die Zone Zone für Kleinbauten und Anbauten in Ilanz/Glion (Graubünden) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuchsformular (amtlich)
- Digitale Plattform, dazu zwei Plansätze in Papier
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Graubünden (Papier weiterhin möglich)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt (Abteilung Planung und Bau)
- 081 920 15 70
- leano.ulrich@ilanz-glion.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Ilanz/Glion, in denen «Zone für Kleinbauten und Anbauten» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 38aBZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 69
Zone für Kleinbauten und Anbauten 1 Die Zone für Kleinbauten und Anbauten ist für die Erstellung von Bauten und Anlagen wie Garagen, Parkierungsanlagen, Geräteschuppen oder Gartenlauben bestimmt. Unterirdische Bauten, offene Autoabstellplätze und Zufahrten sind zulässig. 69 Baugesetz 72.1 2 Bestehende Bauten und Anlagen dürfen in ihrem bisherigen Zweck weitergenutzt oder für zulässige Zwecke nach Absatz 1 ungenutzt werden, sofern das Gebäudevolumen nicht verändert wird. 3 Grossformatige Blocksteinmauern, Sichtschutzwände, Zäune und andere das Landschafts- und Ortsbild störende Bauten und Anlagen sind nicht zulässig. 4 Die maximal zulässige Gesamthöhe von Kleinbauten und Anbauten beträgt 4 m. 5 Die maximal anrechenbare Gebäudefläche beträgt 40 m2. Baugesetz Fraktion Rueun
Art. 39BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 28
Zone für Kleinbauten und Anbauten Die Zone für Kleinbauten (IVHB 2.2) und Anbauten (IVHB 2.3) ist für die Erstellung von Bauten und Anlagen wie Garagen, Parkierungsanlagen, Geräteschuppen oder Gartenlauben bestimmt. Unterirdische Bauten (IVHB 2.4), offene Autoabstellplätze und Zufahrten sind zulässig. Es gelten die maximalen Masse gemäss Art. 25 Ziff. 1 und 2.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gesamthöhe | ≤ 4 m | Art. 38a, S. 69 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Ilanz/Glion. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Zone für Kleinbauten und Anbauten
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ilanz/Glion?
Wo reiche ich das Baugesuch in Ilanz/Glion ein?
Wo steht die Zone Zone für Kleinbauten und Anbauten in der BZO Ilanz/Glion?
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