Zone Zone für Kleinbauten und Anbauten · Ilanz/Glion

Graubünden · BFS 3619 · Gemeindeprofil · alle 24 Zonen

Die Zone Zone für Kleinbauten und Anbauten in Ilanz/Glion (Graubünden) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Digitale Plattform, dazu zwei Plansätze in Papier

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Ilanz/Glion, in denen «Zone für Kleinbauten und Anbauten» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 38aBZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 69

Zone für Kleinbauten und Anbauten 1 Die Zone für Kleinbauten und Anbauten ist für die Erstellung von Bauten und Anlagen wie Garagen, Parkierungsanlagen, Geräteschuppen oder Gartenlauben bestimmt. Unterirdische Bauten, offene Autoabstellplätze und Zufahrten sind zulässig. 69 Baugesetz 72.1 2 Bestehende Bauten und Anlagen dürfen in ihrem bisherigen Zweck weitergenutzt oder für zulässige Zwecke nach Absatz 1 ungenutzt werden, sofern das Gebäudevolumen nicht verändert wird. 3 Grossformatige Blocksteinmauern, Sichtschutzwände, Zäune und andere das Landschafts- und Ortsbild störende Bauten und Anlagen sind nicht zulässig. 4 Die maximal zulässige Gesamthöhe von Kleinbauten und Anbauten beträgt 4 m. 5 Die maximal anrechenbare Gebäudefläche beträgt 40 m2. Baugesetz Fraktion Rueun

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 39BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 28

Zone für Kleinbauten und Anbauten Die Zone für Kleinbauten (IVHB 2.2) und Anbauten (IVHB 2.3) ist für die Erstellung von Bauten und Anlagen wie Garagen, Parkierungsanlagen, Geräteschuppen oder Gartenlauben bestimmt. Unterirdische Bauten (IVHB 2.4), offene Autoabstellplätze und Zufahrten sind zulässig. Es gelten die maximalen Masse gemäss Art. 25 Ziff. 1 und 2.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gesamthöhe≤ 4 mArt. 38a, S. 690.90

Extrahiert aus der BZO Ilanz/Glion. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Zone für Kleinbauten und Anbauten

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ilanz/Glion?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Digitale Plattform, dazu zwei Plansätze in Papier. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Ilanz/Glion ein?
Baugesuche in Ilanz/Glion laufen über eBau Graubünden (Papier weiterhin möglich). Zuständig ist Bauamt (Abteilung Planung und Bau), Rathaus, 3. Stock, Plazza Cumin 9, Postfach 90, 7130 Ilanz. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Zone für Kleinbauten und Anbauten in der BZO Ilanz/Glion?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Ilanz/Glion erwähnen die Zone Zone für Kleinbauten und Anbauten namentlich, darunter Art. 38a, Art. 39. BZO Ilanz/Glion lesen →

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