Zone Zone für Kleinbauten und Nebenanlagen · Ilanz/Glion

Graubünden · BFS 3619 · Gemeindeprofil · alle 24 Zonen

Die Zone Zone für Kleinbauten und Nebenanlagen in Ilanz/Glion (Graubünden) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Digitale Plattform, dazu zwei Plansätze in Papier

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Ilanz/Glion, in denen «Zone für Kleinbauten und Nebenanlagen» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 25BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 66

Zone für Kleinbauten und Nebenanlagen 1 In der Zone für Kleinbauten und Nebenanlagen dürfen nur Gebäude erstellt werden, die die Anforderungen für Klein- und Anbauten (2.2, 2.3) erfüllen. 2 Zulässig ist die Erstellung von eingeschossigen Bauten wie Garagen, Parkierungsanlagen, Geräteschuppen, Gartenlauben und -anlagen, Gewächshäuser und dgl. Unterirdische Bauten (2.4), offene Abstellplätze und Zufahrten sind erlaubt. 3 Bestehende Bauten dürfen in ihrem bisherigen Zweck weitergenutzt werden oder ohne Rücksicht auf die Zonenvorschriften entsprechend den Bestimmungen in Abs. 1 umgenutzt werden, sofern das Gebäudevolumen nicht wesentlich verändert werden. Baugesetz Fraktion Duvin

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 1 VollgeschosseArt. 25, S. 660.75

Extrahiert aus der BZO Ilanz/Glion. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Zone für Kleinbauten und Nebenanlagen

Was gilt in der Zone Zone für Kleinbauten und Nebenanlagen in Ilanz/Glion?
Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Ilanz/Glion erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Zone für Kleinbauten und Nebenanlagen sein?
Laut BZO Ilanz/Glion: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ilanz/Glion?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Digitale Plattform, dazu zwei Plansätze in Papier. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Ilanz/Glion ein?
Baugesuche in Ilanz/Glion laufen über eBau Graubünden (Papier weiterhin möglich). Zuständig ist Bauamt (Abteilung Planung und Bau), Rathaus, 3. Stock, Plazza Cumin 9, Postfach 90, 7130 Ilanz. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Zone für Kleinbauten und Nebenanlagen in der BZO Ilanz/Glion?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Ilanz/Glion erwähnen die Zone Zone für Kleinbauten und Nebenanlagen namentlich, darunter Art. 25. BZO Ilanz/Glion lesen →

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